In diesem Aufsatz wird die »magische« Sinnaufladung von Objekten und deren Involvierung in soziale Zusammenhänge, Bedeutungs- und Handlungskontexte behandelt, so dass sie zu personalen Hybridstrukturen gestaltet werden. Dinge können Ausdruck einer Person sein, die diese hervorgebracht, gestaltet hat und besitzt. Bei einem Besitz-Wechsel (Vorgänger-Nachfolger-Übergang) oder beim Abtritt eines Besitzers oder einer Besitzerin z.B. durch Ruhestand oder Sterben kann diese/r durch seine/ihre personal geprägten dinglichen Hinterlassenschaften fortwährende Wirkung in der Nachwelt entfalten. Diese transgenerationalen Verbindungen werden in den alltagsweltlichen Bereichen Unternehmensweitergabe, Erben und Trauern/Gedenken illustriert. Es wird deutlich gemacht, dass in diesen Zusammenhängen existenzielle Fragen des Weiterlebens, der Bindung an die Vergangenheit sowie der Un‑/Sterblichkeit ausgehandelt werden. In Form eines sozialwissenschaftlichen Essays wird versucht, ein theoretisch wie alltagsweltlich bedeutsames Problem hinsichtlich seines phänomenalen Zuschnitts und seiner Begrifflichkeiten neu zu dimensionalisieren.
Schüsselwörter: Hybridstrukturen, persönliche Objekte, Vorgänger – Nachfolger, transgenerationale Weitergabe, Nachfolge in Familienunternehmen, Trauer, Transzendenz
This article is concerned with the near magical charging of objects with meaning and with the role of these objects in social situations and inter‑/actions, where they obtain the character of personalized hybrid structures. Objects may be the expression of an individual, who created, shaped, and owns them. When owners relinquish objects in the course of predecessor-successor transitions that arise from retirement or death, these may continue to have a lasting effect on the new owners through the personally charged material legacy. These transgenerational bonds are discussed and exemplified for different, mundane situations including succession in family business, inheritance, mourning, and remembrance. The article shows that personalized linking objects lead to the articulation and negotiation of existential questions concerning continued presence, attachment to the past, and im/mortality. Drawing on the genre of the social scientific essay, I develop new categories for thinking about and understanding a problem of interest and relevance to both theory and everyday, mundane life.
Keywords: Hybrid structures, personal objects, predecessor – successor, transgenerational handing on, succession in family business, grief, transcendence
Sie haben hier einen sozialwissenschaftlichen Essay zur Explikation einer theoretischen Idee vor sich. Es geht um das Problem der Vermittlung der Beziehungen zwischen Generationen, zwischen Vorgängern und Nachfolgern (Vorgängerinnen und Nachfolgerinnen[1]) – unter Umständen auch zwischen Lebenden und Toten. Diese Vermittlung erfolgt über unterschiedliche Medien – u.a. über hinterlassene bedeutungstragende Objekte. Es handelt sich um ein Thema, das in vielen alltagsweltlichen Situationen und Zusammenhängen Relevanz besitzt und das in sozial- und kulturwissenschaftlichen Disziplinen und Theorien auf sehr heterogene Art und Weise benannt und behandelt wird. In diesem Text versuche ich, von verschiedenen Standpunkten aus und mit unterschiedlichen Blickweisen mich einer tiefgründigeren und vielschichtigeren Problemkonzeptualisierung anzunähern. Die Argumentation erfolgt auf mehreren Ebenen. So spielen alltagsweltliche Phänomene und Eigenerfahrungen eine Rolle, es kommen Ergebnisse aus (eigenen) sozialwissenschaftlichen Untersuchungen zur Sprache sowie Illustrationen aus unterschiedlichen Literaturgattungen. Schließlich spielen Verweise auf sozialwissenschaftliche Theorieansätze eine Rolle. Dabei stelle ich Überlegungen zum theoretischen Zuschnitt von Phänomen-Konfigurationen sowie zur Bildung gegenstandsangemessener Begriffe an. Es handelt sich um das gedankliche Einkreisen eines Themas, das mir alltagsweltlich und lebenspraktisch interessant sowie theoretisch bedeutsam, jedoch bezüglich seiner sozialwissenschaftlichen Konzeptualisierung elaborationsbedürftig erscheint.
Ich beschäftige mich mit personalisierten Hybrid-Strukturen, die im Verhältnis zwischen Generationen eine Rolle spielen. Derartige Objekte besitzen als Kern bzw. Anhaltspunkt (zumeist) eine sächlich-materielle Komponente. Diese ist eingebunden in ein einzigartiges Geflecht aus individuell und sozial geprägten ideellen und handlungsbezogenen Strukturen (Vorstellungen, Erinnerungen, ethischen Maximen, Ästhetik etc. – Handlungsmustern, Routinen, Ritualen etc.), in ein geprägtes Bedeutungsfeld, häufig auch in einen speziellen System- oder Handlungszusammenhang.
Die gemeinten Hybrid-Objekte inkorporieren bzw. symbolisieren etwas – nämlich Handlungsbezüge zu ihren Schöpfern und/oder (Vor‑) Besitzern sowie bestimmte Eigenschaften ihres Besitzers oder ihres Schöpfers, ihrer Besitzerin oder ihrer Schöpferin. Durch einen (Besitz‑) Transfer der Dinge wird etwas weitergegeben, tradiert sowie übernommen und angeeignet, das die materialen Eigenschaften und Komponenten der Objekte übersteigt. Es entsteht eine Verbindung, die über den Transfer-Akt und -Zeitpunkt hinaus reicht. Es wird ein überdauerndes Band geknüpft zwischen Vor- und Nachbesitzerin, zwischen Vorgänger und Nachfolger, zwischen Angehörigen unterschiedlicher Generationen.
Ich spreche das Verhältnis zwischen Generationen an. Hier sind Generationen im weiteren Sinn gemeint. Es läuft auf das Verhältnis von Abtretenden und Nachfolgenden hinaus. Es kann sich um Bezüge zwischen Vätern/Müttern und ihren Söhnen/Töchtern sowie auch um weiter zurück reichende familiär-generationale Zusammenhänge handeln; aber auch um andere Erb-, Weitergabe- und Nachfolgekonstellationen, etwa solche zwischen Lehrerinnen und Schülerinnen, Amtsinhabern etc. In diesem Zusammenhang kann zudem die Grenze zwischen Leben und Tod, zwischen (Weiter‑) Lebenden und Verstorbenen berührt sein oder überschritten werden.
Objekte und Artefakte, die weitergegeben und übernommen werden, können signifikante persönliche Schöpfungen sein, die von den Angehörigen eines sozialen Kontextes fokussiert werden (typisch etwa für Künstlerinnen, Wissenschaftlerinnen, Politikerinnen, Unternehmerinnen etc.). Es kann sich aber auch um bedeutungsvolle Dinge aus kleinen sozialen Kontexten (Partnerschaften, Familien, Freundschaften o.ä.) oder um Dinge des alltäglichen Gebrauchs handeln, die für eine Besitzer-Person (in den Augen seiner/ihrer Umgebung) besonders charakteristisch, repräsentativ oder signifikant (gewesen) sind. Derartige Objekte sind durch ihre Schöpferinnen bzw. (Vor‑) Besitzerinnen geprägt und von ihnen beseelt. Auf diese Weise wirken die Objekte über den Zeitpunkt ihrer Weitergabe hinaus, sie werden gewissermaßen zu Akteuren eigenen Rechts: Sie rufen bei den Nach-Besitzenden Gedanken, Erinnerungen, Gefühle, ethische Maximen und Imperative, Handlungsmuster, Rituale u.ä. auf, die diese dann in ihren eigenen Gedanken- und Tätigkeits-Haushalten verarbeiten.
Das Vergehen von Zeit und das Altern von Menschen spielen in diesem Zusammenhang ebenfalls eine Rolle. Es wird auch um alt werdende Menschen gehen, um das Umgehen mit dem antizipierten oder bevorstehenden Lebensende, um Tod und Sterben, um Vermächtnis-, Erinnerungs- und Gedächtnisarbeit.
Zur Einstimmung ins Thema verwende ich ein Zitat, das ich aus einem Interview mit Ulrich Raulff, dem Direktor des Deutschen Literaturarchivs in Marbach, in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung entnehme. Bei diesem Archiv handelt es sich um eine Einrichtung, die literarische Nachlässe deutschsprachiger Autorinnen und Autoren sammelt und sie der Öffentlichkeit und der Forschung zugänglich macht – also eine Art Museum für Manuskripte, Tagebücher, Korrespondenzen etc. bedeutender (bzw. für bedeutend erklärter) deutschsprachiger Dichter/innen und Schriftsteller/innen (s. http://www.dla-marbach.de/). Im Verantwortungsbereich der Institution müssen Entscheidungen darüber getroffen werden, welche Hinterlassenschaften welcher (zumeist verstorbener) Autorinnen und Autoren als für die Nachwelt aufbewahrungswürdig erachtet werden und welche nicht, und welche Objekte aus der Sammlung in Ausstellungen präsentiert werden. Raulff spricht in diesem Zusammenhang von der Verwandlung eines Alltagsdings durch das Herzeigen in seinem Museum zu einem Wunderding, einem Objekt mit besonderer (evtl. magischer) Symbolik und Wirkung: »Im Akt des Zeigens kann ein denkbar einfacher Gegenstand den Rang einer Erscheinung erringen: Das Alltagsding wird zum Wunderding« (Raulff, in FAZ vom 8.10.2011 – »Bilder und Zeiten«, S. Z6). Zu einem solchen Wunderding wird es durch die Bedeutungsaufladung, »Auratisierung«, die die museale Präsentation evoziert, die ihre Wirkung durch die entsprechende Rezeption bzw. Würdigung des Publikums (Museumsbesucher, Literaturliebhaber und -experten) entfaltet.
In meinen Überlegungen sind die Begriffe Transzendenz und Transzendenzstreben von Bedeutung.
Nicht nur, aber besonders im Alter, wenn die erwartbare Lebenszeit einer Person zur Neige geht, gewinnen Fragen an Bedeutung, die sich rückblickend auf die eigene Lebensgeschichte beziehen: Wie sieht meine Lebensbilanz aus? Was habe ich als Lebensleistung hervorgebracht? Oder vorwärts- und zukunftsgerichtet: Was steht mir noch bevor – in diesem Leben und nach dessen Ende, im Anschluss daran? Und welche Spuren werden von mir bleiben, wenn ich nicht mehr als Akteur »auf Erden« bin?
Solche Fragen betreffen den Sinn des (eigenen) Lebens und Fragen bezüglich der Zeit danach, und sie eröffnen ein weites Feld existenzieller und metaphysischer Themen. Menschen beschäftigen sich zu bestimmten Gelegenheiten und Zeiten mit ihrer Sterblichkeit oder/und Unsterblichkeit: Ist alles vorbei mit mir, wenn ich tot bin? Bleibt – außer Staub – nichts von mir übrig? Oder sind mir Existenzformen jenseits des profanen materiellen Substrats zu Eigen? Besitze ich beispielsweise eine »feinstoffliche« Struktur, eine »Seele« o.ä., die meinen Körper beim Sterben verlässt und in irgendeiner Weise und an irgendeinem Ort überdauert?
Viele religiöse Gedankenwelten der Menschen (etwa die christlichen Überzeugungen vom Jenseits – vom Himmel und Hölle, von einer Auferstehung) sind durch derartige Vorstellungen geprägt. Religiöse Ideen und Glaubensbekenntnisse werde ich hier allerdings nicht zum Thema machen. Das Überdauern – die Transzendenz – will ich vielmehr in einem profaneren Sinn besprechen: Was hinterlasse ich auf Erden? Was wird von mir in dieser Welt bleiben (fortexistieren, weiterleben), wenn ich gestorben bin? Welche Spuren meines Lebens werden im Diesseits überdauern? In welchen Dingen (in welchen Werken, Personen, Gedanken, Erinnerungen, Vermächtnissen, Ritualen etc.) wird das zum Ausdruck kommen? Und wie werden meine Hinterbliebenen, meine Nachkommen, meine Nachfahren damit umgehen? Werden sie das Hinterlassene im Gedenken und Handeln würdigen – oder wollen sie mich vergessen und das Gedenken auslöschen? Können die Weiterlebenden mit Verstorbenen durch/über ihre Hinterlassenschaften in Verbindung bleiben?
Bezüglich des Verhältnisses von Menschen bzw. Personen und Dingen öffnet uns Heidegger die Augen: »Das Ding dingt« (Heidegger 1950/2009; s. Figal 2007, S. 286). Dinge vermögen im Heideggerschen Kosmos allerlei: sie versammeln, sie nähern, sie ereignen – sie wesen. Profaner gesagt: Dinge erscheinen in unserer Welt selbst‑/aktiv. Und es existiert eine Vielzahl theoretischer Ansätze und Begrifflichkeiten in disziplinären Kontexten, die diese wundersame Ding-Charakteristik je auf ihre Weise konzeptuell einzufangen suchen. Dinge sind – so Kant – in dem uns möglichen epistemologischen Kontakt mit ihnen nicht »an sich«, sondern stets Dinge »für uns« (s. Eisler 1930). Objektbedeutungen werden von verschiedenen Standpunkten bzw. Akteuren unterschiedlich gesehen (vgl. Goodman 1984; Star/Griesemer 1989; Star 2010). Ihnen werden – unter kulturwissenschaftlicher Fokussierung – bestimmte kulturelle und personale Bedeutungen zugeschrieben (Heidrich 2007). Dinge werden im Verhältnis zu ihren attachierten Personen – geradezu poetisch – als »erweiternde Gesten des Ich« beschrieben (Böhme 2006, S. 109). Ihr Schöpfer bzw. Gestalter bewirkt – prototypisch im Fall des Künstlers – eine »Transsubstantiation« (Verwandlung) und »Transfiguration« (Verklärung – Danto 1999; vgl. Fricke/Mathisen 2008). In soziologischer Optik stehen Menschen und Dinge in reziproker Verbindung zueinander: Wir sind in Stil und Geschmack von unserer dinglichen (Sozialisations‑) Umgebung geprägt, und wir gestalten die uns umgebenden Dinge nach unserem Stil und Geschmack (Bourdieu 1982). Objekte werden in der soziologischen Theorie – mitunter als in Netzwerken verbundene eigenständige Akteure (»Aktanten«; s. etwa Latour 1996; vgl. Ruffing 2009) behandelt. Andere wissenschaftliche Disziplinen, die sich mit dem Verhältnis von Objekten und Menschen bzw. Personen und entsprechenden Aneignungsprozessen beschäftigen, sind Semiotik, Anthropologie, Archäologie, Religions-, Kunst- und Technikgeschichte, Ergonomie, Wirtschafts- und Konsumwissenschaft, Literaturwissenschaft, Volkskunde, mitunter sind auch Ansätze in der Psychologie zu finden. Es werden Versuche unternommen, die Zugriffsdimensionen unter dem Oberbegriff der materiellen Kultur zusammenzubringen und zu synthetisieren (Miller 1998; Dant 1999, 2005; Hennig 2004; Hahn 2005; König 2005; Mädler 2006; Niehaus 2009; Tietmeyer/Hirschberger/Noack/Redlin 2010; Schäfer 2012).
Wir können zusammenfassen: Als Personen vollziehen wir einen Gestaltungs- und Aneignungsprozess im Kontakt mit den Dingen auf unterschiedlichen Ebenen: als Gebrauchsobjekte, als Besitzobjekte, als kulturelle Objekte, als Gedenkobjekte, als Prestigeobjekte etc. Objekten wird bei ihrer Hervorbringung und/oder beim Umgang mit ihnen – in mehr oder weniger ausgeprägtem Maße – der Stempel ihrer Schöpferin, Gestalterin bzw. Benutzerin aufgeprägt. Gleichzeitig verändert diese sich selbst in ihrer Tätigkeit – im Besitz dieser Dinge, in der von ihr so gestalteten Umwelt und Nachbarschaft. Ich spreche von einem transaktionalen Prozess: Einerseits werden die Dinge von einer Person gestaltet, andererseits stellen die (gestalteten) Objekte einen Sozialisationskontext für die Person dar. Personen sind mithin sowohl Produzierende als auch Produkte in ihrem Verhältnis zu den Dingen und ihrer dinglichen (Um‑) Welt (Hemmati-Weber 1992). Die gestalteten Dinge sind durch Hybrid-Strukturen über unterschiedliche Seinsebenen hinweg gekennzeichnet. Sie sind in einen idiosynkratischen Kokon aus individuellen und sozial geteilten Sinn-, Bedeutungs- und Handlungsdimensionen eingesponnen. Dabei entfalten sie Eigensinn und Eigendynamik.
Ich verwende hier den Begriff des persönlichen Objekts und charakterisiere die Objekt-Gestaltung und -Aneignung als Verpersönlichung (Boesch 1983; Csikszentmihalyi/Rochberg-Halton 1989; Habermas 1999). Die Dinge, mit denen wir uns umgeben, besitzen über ihre materiale Charakteristik hinaus ein Surplus, einen Bedeutungsüberschuss, einen re‑/präsentationalen, emotionalen, normativen, rituellen Mehrwert. Diese personalisierten Strukturen besitzen für den Protagonisten eine Relevanz, die seine Identität (mit‑) konstituiert und profiliert.
Wir Menschen spiegeln uns in gewisser Weise in den Dingen, die wir besitzen, mit denen wir uns umgeben. Die persönlichen Dinge tragen zur Identitätskonstituierung einer Person bei (Goffman 1972, S. 39). Ihr Vernetzungs-Verhältnis mit dem Objekt verleiht einer Person das Gefühl identitärer Einzigartigkeit, sozialer Zugehörigkeit und Kontinuität über lebensgeschichtliche Phasen hinweg (Haubl 2000). Bei Statuspassagen – etwa im Kontext von lebensgeschichtlichen Alterungsprozessen (Pensionierung, Wohnungswechsel, Altenheimeinzug etc.) – kann dies eine bedeutsame Rolle spielen, gewissermaßen als identitärer Anker einer Person in Zeiten des Wandels und Umbruchs (Unruh 1983; Kamptner 1989; Rubinstein 1987; Tobin 1996; Ekerdt/Sergeant/Dingel/Bowen 2004; Kroger/Adair 2008).
In besonderer Weise kommt identitäre Relevanz Objekten zu, die wir mit Engagement selbst erschaffen bzw. hervorgebracht haben. Wir kennen die Redeweise: Personen »verwirklichen« sich in bestimmten Objekten, die sie gestalten. Ein ausdrucksstarker Begriff für das, was ich hier meine, ist der des »Lebenswerks«. Als prototypische Beispiele für solche signifikanten Hybrid-Objekte können wir ein (Familien‑) Unternehmen ansehen, das ein Protagonist gegründet, aufgebaut, profiliert und wirtschaftlich und im Renommee erfolgreich hochgebracht hat; oder eine akademische Schulrichtung, die ein/e Universitätsprofessor/in im Rahmen seiner/ihrer Lehrstuhlarbeit entwickelt und in seinem/ihrem disziplinären Kontext respektabel etabliert hat; oder eine institutionelle Struktur: die Gestaltung, der Zuschnitt einer öffentlichen Einrichtung nach eigenen Vorstellungen – ein Brecht-Theater, eine Gauck-Behörde, eine Blatter-FIFA. Ich benutze zunächst solche herausgehobenen Beispiele, um pointiert deutlich zu machen, was gemeint ist.
Das Ganze spielt sich im Leben des »kleinen Mannes« auf bescheidenerem Niveau und Maßstab der Objekt-Gestaltung und der Prominenz ab, drückt sich gewissermaßen in »kleinerer Münze« und in eingeschränkterem Resonanzradius aus. Es kann sich um ein Eigenheim für die Familie handeln, bei dessen Errichtung selbst Hand angelegt und dem in der Ausgestaltung ein individuell-persönliches Gepräge verliehen wurde (Finch/Hayes 1994). Es kann um Wohnungseinrichtungsgegenstände gehen, die sozialen Status, personale Identität und Kontinuität repräsentieren (Rowles 1989). Oder ein speziell ausgesuchtes Schreibwerkzeug mag eine Rolle spielen, etwa ein wertvoller Füllfederhalter (Langbein 2002), oder ein Schmuckstück, das in der eigenen Lebensgeschichte die besondere Verbindung zu einer geliebten Person aufruft. Es kann eine Gebetskette (etwa ein »Rosenkranz«) betrachtet werden, deren rituelle Handhabung eine Verbindung zur Vorbesitzerin animiert etc. Dazu später mehr.
Bei derartigen von einer Person mit Engagement und »Herzblut« erschaffenen, gestalteten, geprägten, gewählten und/oder gehegten Gegenständen wird ein repräsentationales Verhältnis zwischen der hervorbringenden Person (einem Protagonisten, einer Protagonistin) und ihrem Objekt und dessen Surplus gestiftet. Das Verhältnis zwischen den beiden ist nicht willkürlich-beliebig, nicht arbiträr. Man kann vielmehr von einer strukturellen Analogie zwischen dem Protagonisten und seiner Hervorbringung sprechen. Hier werden zwei Seinsbereiche miteinander in Korrespondenz gebracht: das Persönlich-Subjektive und das Strukturell-Objektive. Das Symbolische und das Strukturelle sind in dieser Konstellation in gewisser Weise wesensverwandt. Die Feststellung dieser Verwandtschaft bedarf allerdings einer Deutung, einer interpretativen Charakterisierung, bei der die selbstbezügliche Sicht einer Protagonistin und die Fremdsicht(-en) ihrer Umgebung eine Rolle spielen (können).
Sprachliche Ausdrucksweisen für diese einzigartige persönliche Bezogenheit, Stellvertretung und Symbolisierung gehen häufig ins Bildhaft-Metaphorische: Eine Person spiegelt sich im Objekt, sie ist in der Objektstruktur verkörpert, es gibt eine starke wechselseitige Prägung, ein transaktionales Verwachsen, eine Repräsentanzbeziehung zwischen Struktur und Person.
Ich habe das Gemeinte als identitär-identifikatorische Koppelung zwischen Person und Objekt bezeichnet (Breuer 2009; s. auch Breuer 2011): Das geschaffene Objekt-Hybrid macht eine wesentliche Komponente des Selbstbildes des Protagonisten aus. Das Objekt steht auch in den Augen anderer für ihn, gewissermaßen stellvertretend für den Schöpfer, Gestalter bzw. den Besitzer. Die Person ist Stellvertreterin des Objekts, das Objekt repräsentiert die Person.
Auf gesellschaftlicher und kultureller Ebene lassen sich eine Vielzahl von Formen und Mechanismen beschreiben, die es ermöglichen, dass trotz des Endes individuell bestimmter Figurationen (Person-Objekt-Koppelungen, Besitz‑/Verfügungsverhältnisse etc.) gewisse transindividuelle Strukturen überdauern können. Das Übernehmen und/oder Wandeln von sozialen Handlungs- und Interaktionsformen, -mustern und -strukturen in einem gesellschaftlichen Zusammenhang, etwa zwischen Generationen, lässt sich in der Optik der Institutionalisierungstheorie von Berger und Luckmann (1990) fassen: Aufgrund der vielfachen Wiederkehr sozialer Handlungen erlangen über Stadien der Typisierung und Routinisierung bestimmte musterhafte Sozialformen (»Institutionen«) den Status verallgemeinert-verobjektivierter Strukturen und Traditionen im Prozess der gesellschaftlichen Konstruktion von Wirklichkeit.
Mich hat in diesem Rahmen die psychologisch akzentuierte Frage interessiert: Was wird aus persönlichen Objekten, wenn ihr/e Protagonist/in (ihre Be‑/Gründerin, Gestalterin, Sorgeträgerin) aus dem Vernetzungsverhältnis (als amtierende Besitzerin) ausscheidet oder abtritt? Wie verändert sich die transfigurationale Charakteristik geprägter Hinterlassenschaften in der Aushandlung mit neu hinzukommenden (Besitz‑)Akteuren? Abtreten in diesem Sinne kann man auf ganz unterschiedliche Weise: allmählich oder abrupt, freiwillig oder unfreiwillig, geplant oder unvorhergesehen, sortiert oder unsortiert; und schließlich auch: als Lebende/r oder als Tote/r.
Mit derartigen Fragen habe ich mich im Rahmen von Studien zu Vorgänger-Nachfolger-Übergängen bei bestimmten sozialen und institutionellen Positionen in vielerlei alltagsweltlichen Feldern beschäftigt (Breuer 2009). Ich spreche in meiner dort entwickelten Theorie von Vorgängern und Nachfolgern im Besitz persönlicher Objekte und benutze den abstrakt-generalisierenden Begriff des Transfers persönlicher Objekte, wenn es darum geht, den Übergang im personalen Verfügungsverhältnis dieser Objekte in Augenschein zu nehmen. Speziell habe ich mich dem Interaktionshandeln und der Beziehungsaushandlung von Vorgängern und Nachfolgern im Rahmen solcher Objekttransfers zugewandt.
Das personalisierte Objekt ist in eine Konstruktion von Bedeutungs- und Handlungsstrukturen eingewoben, in ein Deutungsnetz und eine Praxis des Protagonisten und der Mitglieder der sozialen Umgebung. Hierbei werden Vorstellungsbilder, Emotionen und Handlungsvollzüge der Beteiligten dieser Deutungsgemeinschaft aufgerufen (Breuer 2009, S. 143ff.). Zudem kommen Werthorizonte, Zielorientierungen, Vermächtnisse, Verpflichtungen etc. ins Spiel. Bestimmte Handlungs-Imperative und Umgangs-Maximen sind mit in diesen hybriden Teig geknetet (Breuer 2009, S. 120ff.). Zur Aura des Objekts gehören (mehr oder weniger ausgeprägte und elaborierte) sozio‑/kulturelle und moralisch-ethische Konzepte. Und diese können über den Zeitpunkt hinaus, an dem unsere Protagonistin von der Bühne abtritt, wirksam bleiben – sich aber auch wandeln bzw. sie können verändert werden.
Eine Veranschaulichung aus dem Bereich einer herausgehobenen Unternehmenskultur: Der Gründer der Computerfirma »Apple«, Steve Jobs, verstarb im Oktober 2011. Sein krankheitsbedingter Rücktritt als Vorstandsvorsitzender des Unternehmens, der dem schon voraufgegangen war, wurde von seinem Nachfolger, Timothy Cook, seinerzeit in einem Rundschreiben an die Apple-Mitarbeiter mit folgender Deklaration begleitet: »Ihr könnt euch darauf verlassen, dass Apple sich nicht verändern wird. Steve hat ein Unternehmen und eine Kultur geschaffen, wie es sie sonst nirgends auf der Welt gibt – und dem werden wir treu bleiben« (Cook; in Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 26.8.2011, S. 11).
Metaphorisch spreche ich davon, dass das gestaltete Hybrid-Objekt über den Abtritt – das Ausscheiden, die Ablösung, den Tod – des/der Vorbesitzenden hinaus von diesem/dieser auch bezüglich seiner/ihrer moralisch-ethischen Maximen beseelt ist und auf diese Weise einen Eigensinn und eine Eigenwirksamkeit an den Tag legt. Die Nachfolgenden müssen sich damit auseinander setzen. Beim Betrachten der Dinge der Welt als »[...] beseelt von Personalität in unterschiedlichen Graden« (Huber 2005, S. 4) stoßen wir im Übrigen an die Grenze – der Religion.
Die Themen des Abtretens, der Weitergabe und Nachfolge betreffen Fragen, die sich nicht allein im Alter stellen, dort jedoch in herausgehobener Weise. Und das Schicksal persönlicher Objekte jenseits des Zeitpunkts ihres Transfers nach dem Ausscheiden des (Vor‑) Besitzers hat etwas mit der angesprochenen Transzendenz-Idee zu tun: Der Schöpfer und Gestalter eines Objekts kann in Form seiner multidimensional geprägten Hinterlassenschaft in der Erinnerung fortleben und durch Implikationen bezüglich ihrer Handlungsmaximen (Organisation, Kultur und Ethik) fortwirken, auch wenn er gar nicht mehr als Protagonist der Objektverfügung amtiert – selbst dann noch, wenn er gar nicht mehr unter den Lebenden weilt. Es öffnet sich für ihn hier – so kann man es ausdrücken – ein Fenster zur Unsterblichkeit auf Erden.
Um diese zu erreichen, muss es einer abtretenden Protagonistin allerdings gelingen, das persönliche Objekt und dessen hybride Charakteristik über ihr Ausscheiden oder Ableben hinaus in Bestand und Prägung zu wahren und zu gewährleisten. Sie kann sich bemühen, zu Lebzeiten in dieser Hinsicht Vorsorge zu treffen. Sie kann im Rahmen ihrer Vermächtnisarbeit Maßnahmen und Strategien entwickeln, die der geprägten Struktur Dauer-, Namhaftigkeit und fortwährende Wirksamkeit verleihen sollen und sie in dieser Person-Objekt-Koppelung in den Geschichtsbüchern verewigen (Breuer 1998). Ob ihr dabei Erfolg beschieden ist, hängt jedoch (auch) davon ab, in welcher Weise die Nachwelt mit der Hinterlassenschaft umgeht, ob ihre Prägungsgeschichte in konformer Weise angenommen oder ob sie entgegen ihrer selbstbezüglichen Historisierungsintentionen neu geschrieben wird.
Ich spitze die Zusammenhänge nun auf das interpersonale Vorgänger-Nachfolger-Verhältnis zu. Wenn wir diese beiden Protagonisten ins Zentrum der Betrachtung stellen, lassen sich die Intentionen und Strategien der Protagonistinnen sowie deren Beziehungsdynamik im Transferprozess typisierend in einem kategorialen Vokabular und einem Möglichkeitenraum beschreiben, die im Folgenden skizziert werden.
Der Prototyp eines Vorbesitzers eines persönlichen Objekts (ein Schöpfer, ein Gründer, ein Gestalter – ein identifizierter Vorgänger eben) möchte in Gestalt seiner Hinterlassenschaft fortleben und fortwirken. Sein Bestreben ist es, dass das von ihm gestaltete Objekt erhalten bleibt, dass das Werk fortwirkt und fortgeführt wird – und zwar »in seinem Sinne«. Zu Lebzeiten wird er einige Überlegungen auf Vorkehrungen für den Weitergabe-Fall richten, der aufgrund seines Rücktritts, seines Ausscheidens, seiner Pensionierung, evtl. auch seines Ablebens zustande kommt. Er wird »Nachlassarbeit« leisten – Vorsorgemaßnahmen ergreifen, im rechtlichen wie im bildhaften Sinn testamentarische Verfügungen treffen, er wird sich im zeitlichen Vorfeld um eine in seinen Augen passende Nachfolgelösung bemühen.
Die übernehmende Neu-Besitzerin des Objekts (also die Nachfolgerin) muss sich mit bestimmten vorgefundenen (Hybrid‑) Strukturen arrangieren bzw. auseinandersetzen, die das Objekt auszeichnen, die ihm vom Vorgänger bzw. von der Vorgeschichte eingeschrieben sind. Sie verfügt andererseits jedoch über ein gewisses Maß an Freiheit und Zeitspanne, mit dem Überkommenen nach eigenem Gutdünken umzugehen und es dabei in veränderter Weise zu prägen. Sie hat bestimmte Vorgaben des übernommenen Objekts zu berücksichtigen, die dessen Handhabung beeinflussen (z.B. sächliche, organisationelle oder vertragliche Gegebenheiten, sub‑/kulturelle Gepflogenheiten, Funktionierens-Bedingungen oder Nachfolge-Reglemente). Darüber hinaus besitzt sie ein soziales Verhältnis zu ihrem Vorgänger, das eine mehr oder weniger ausgeprägte und profilierte Bindungscharakteristik besitzt, das mehr oder weniger stark (positiv oder negativ) emotional-affektiv getönt ist. Das steht mit den Erfahrungen der gemeinsamen Vor- bzw. Lebensgeschichte in Zusammenhang (in einer Familie, einem Lehrer-Schüler-Verhältnis, einer sozialen Gemeinschaft o.ä.). Nachfolgerseitig können sich daraus Anhänglichkeit, Dankbarkeit, Respekt und Loyalität ergeben – aber auch Desinteresse, Rivalität, Neid oder Hass (d.h. differentielle Ausprägungen auf einer Dimension emotional-transaktionaler Verbundenheit). Solche Ab‑/Neigungen treten auch in ambivalenten (Sowohl-als-auch‑) Mischungsverhältnissen auf, und sie können sich im Zeitverlauf wandeln. Die Haltungen werden in Umgangsweisen mit dem Objekt zum Ausdruck kommen – in breitem Spektrum zwischen musealer Konservierung, Sakralisierung und Pflege der Hinterlassenschaft, nachfolgerbezogener Neuadjustierung bei Wahrung der überkommenen Wurzeln, einer Flucht vor den emotional erdrückenden Vorprägungen, bis hin zu Varianten gewaltförmiger Zerstörung und Vernichtung des Erbes als Formen der Befreiung oder/und der Abrechnung mit den Altvorderen.
Im Gefüge der Gebundenheiten und Bindungen sowie der eigenen Haltungen und Identifikationen entwickelt die Nachfolgerin ihren spezifischen Umgangsstil mit dem hinterlassenen Objekt. Dieser ist von eigenen Gestaltungsambitionen gekennzeichnet; beispielsweise von ihrem Bestreben, sich selbst – dem eigenen Person-Profil entsprechend – in die Struktur und Geschichte des übernommenen Objekts einzuschreiben, sich darin zu verkörpern. Die (prototypische) identifizierte Nachfolgerin besitzt eine eigene Neigung zur Aneignung, Inkorporation und Verpersönlichung des übernommenen Objekts.
In diesem Zusammenhang spreche ich von Transfer-Aushandlung zwischen Vorgängerin und Nachfolgerin. Dabei geht es um den Erhalt von Prägungen und um Neuprägungen des weitergegebenen bzw. übernommenen Objekts. Es geht um die Wahrung, Wandlung oder Auslöschung des Vorgänger-Profils. Es geht um die Modalitäten der Verlaufs-Abwicklung der Weitergabe bzw. Übernahme sowie um die Neukalibrierung des Beziehungsverhältnisses zwischen den beiden Protagonistinnen.
Derartige Aushandlungen können auf unterschiedliche Art und Weise, als Handlungsstrategien beschreibbar, vollzogen werden – z. B. auf verschiedenen Kommunikationsebenen. Es kann gesprochen und geschwiegen, offenbart und vorgetäuscht, gehandelt und blockiert werden (Dieris 2009). Die Verständigung zwischen Vorgängern und Nachfolgern findet üblicherweise nicht bzw. nur sehr selektiv in Form direkter und offener Gespräche über den Vollzug der Weitergabe bzw. Übernahme statt (Breuer 2009, S. 283ff.). Die Aushandlungsmodalitäten sind vielmehr in weiten Phasen und in hohem Maße durch Indirektheit und Implizitheit gekennzeichnet. Die eigenen Interessen und Ambitionen werden auf beiden Seiten selten offen ausgesprochen, vielmehr oftmals in verdeckter Weise und hinterrücks verfolgt. Das hängt mit mancherlei Faktoren und Gründen zusammen, nicht zuletzt mit persönlichen Empfindlichkeiten, die sich beim Umgang mit einem identifikatorisch aufgeladenen persönlichen Objekt einstellen: etwa mit Ängsten, verletzt zu werden, oder mit Befürchtungen, andere zu verletzen; mit der Problematik der Bilanzierung von Beziehungen und der des Konfrontiertwerdens mit Endlichkeit und Sterblichkeit – sowohl der eigenen, wie der von Nahestehenden.
Die Aushandlungen finden im Vorfeld des Übergabezeitpunkts, häufig schon weit im Voraus statt – etwa in jungen Jahren von Familienunternehmens-Nachkommen (Beobachtung von Geeignetheit in der Kindheitsphase, Entscheidungen über Ausbildungswege etc.). Sie werden mit der Annäherung an den Zeitpunkt der Abgabe sowie bei deren Durchführung mitunter intensiviert und treten in ein Stadium des Explizitmachens. Auch die Zeit danach ist bezüglich der Aneignungs- und Gestaltungsthematik nicht aushandlungsfrei; manche Vorbesitzer melden sich auch nach einer Objekt-Übergabe weiterhin mit Einmischungsaktivitäten zu Wort. Selbst nach dem Tod des Vorgängers geht der Prozess in Form der Ausgestaltung der Objekt-Aneignung und Um‑/Prägung des Neubesitzers – und damit der Beziehungsaushandlung zwischen Vorgänger und Nachfolger – weiter.
Ich stelle hier einige typische Handlungsstrategien unserer beiden Protagonisten vor, die ich bei meinen Studien zu Vorgänger-Nachfolger-Wechseln angetroffen habe. Überwiegend stütze ich mich jetzt auf Beispiele aus dem Feld der Weitergabe von Familienunternehmen als persönliche Objekte (Breuer 2009, S. 273ff.).
Ich mache dabei keine (kausalen) Zusammenhangsaussagen (»Wenn X der Fall ist, folgt daraus Y.«) sowie keine generalisierenden Häufigkeitsaussagen (auf »alle« oder »die meisten« Familienunternehmen). Allgemein gilt: Vorgänger wie Nachfolger sind nicht durchweg in die gleiche Richtung gebürstet, und jeder Weitergabe‑/Nachfolgefall verläuft anders. Die Vorstellung von Prototyp-Varianten dient an dieser Stelle dazu, ein gegenstandsbezügliches Begriffsinventar vorzustellen, einige Struktur- und Verlaufsszenarien dieses gesellschaftlichen Feldes sowie eine theoretische Blickweise auf das weitergabe‑/übernahmebezogene Geschehen zu präsentieren. Theoretisch bedeutsame Komponenten des Gegenstandsfeldes treten speziell dann ins Blickfeld, wenn sie durch bestimmte Störungen oder Dysfunktionalitäten in den Abläufen auffällig werden. Damit ergibt sich eine heuristische Strategie meiner Untersuchungsmethodik (die Fokussierung von Störungen), die vom Ansatz der Grounded Theory-Methodologie geprägt ist (Breuer/Dieris/Lettau 2010, Mey/Mruck 2011). Im Kontext des Weitergabe‑/Nachfolge-Themas geht die Bemühung von einer »reflektiert theorieoffenen« Analyse empirischer Einzelfälle von Unternehmensweitergabe (-Geschichten) in Richtung auf die Herausbildung einer formalen Grounded Theory, d.h. einer übergreifenden (Rahmen‑) Theorie eines höheren Abstraktheitsgrades, die auf unterschiedliche empirische Felder der Vorgänger-Nachfolger-Thematik beziehbar ist (z.B. Organisations- und Familien-Rollen, Organtransplantation u.a.).
Noch etwas zur Relativierung meiner Darstellung: Einleitend hatte ich von einer vereinfachenden Zuspitzung der Überlegungen auf die Vorgänger-Nachfolger-Dyade gesprochen. Die Aushandlungen, um die es hier geht, sind in lebensweltlichen Kontexten nicht nur Angelegenheiten zwischen unseren beiden Protagonisten. Sie finden vielmehr in einer Umgebung statt, die durch soziale, wirtschaftliche, kulturelle und historische Charakteristika und Bedingungen gekennzeichnet ist. Familien, Traditionen, Wirtschaftssektoren, Institutionen, rechtliche Rahmungen, regionale Besonderheiten, Moden und globale Konjunkturen kommen ins Spiel. Meine Fokussierung der Sicht- und Handlungsweisen von Vorgängern und Nachfolgern stellt mithin eine vereinfachend-typisierende Zuspitzung der Verhältnisse dar.
Ich wende mich zunächst der Vorgängersicht zu bzw. betrachte die Position eines identifizierten Objektbesitzers in seiner Rolle als Vorgänger, der früher oder später mit Problemen des Abtretens und des Abgebens – also mit der Weitergabe‑/Nachfolgefrage – konfrontiert ist. Auch hier bespreche ich wieder prototypische Fälle, Szenarien und Möglichkeitenräume. Wenn wir einem Akteur in dieser Position unterstellen, dass er ein hohes Maß an Eigenkontrolle oder Bestimmungsmacht über das aktuelle und zukünftige Geschick des von ihm geprägten persönlichen Objekts gewahrt wissen möchte, kann er zu Strategievarianten des Festhaltens oder zu solche der Kontinuitätsgewährleistung greifen.
Mitunter neigt ein (Vor‑) Besitzer zum Festhalten an der Objektverfügung und zum Hinausschieben des Zeitpunkts der Weitergabe – nach dem Motto: »Weitermachen solange es eben geht!« Er dehnt dann die Zeit seiner eigenen Besitzverfügung über das Objekt in die Länge. Im Falle von Familienunternehmen, für die es hinsichtlich der Leitungsübergabe keine durch formelle Reglemente vorbestimmten Zeitschemata gibt, kann eine Unternehmensleiterin diese Funktion im Prinzip bis zu ihrem Todestag wahrnehmen – und den potenziellen Erben bzw. Nachfolger entsprechend warten und zappeln lassen.
Eine derartige Strategie kann beispielsweise durch Annahmen eigener Unersetzlichkeit oder der Ungeeignetheit potenzieller Nachfolgepersonen motiviert sein. Darin kommt – so lässt sich aus einer reflexiven Beobachterperspektive sagen – jedoch auch eine gewisse Blindheit und Ignoranz gegenüber der Begrenztheit der eigenen Lebensspanne zum Ausdruck. Und schließlich werden die Bedürfnisse und die Lebensplanungsumstände einer möglichen Nachfolgeperson auf diese Weise nicht berücksichtigt. Der »richtige Zeitpunkt« der Übergabe wird bei einem solchen Vorgehen möglicherweise verpasst.
An einem Beispiel aus einem Familienunternehmen, in dem der Vater zwar formell schon an den Sohn übergeben hat, praktisch aber »mit ihm gemeinsam« die Leitungsfunktion ausübt, lässt sich diese Strategie veranschaulichen. In einem Forschungsseminar führten wir Gespräche mit Vater und Sohn eines kleinen Dachdeckereibetriebes in Norddeutschland. Der Sohn hatte die Unternehmensleitung zwar »offiziell« übernommen, der Vater arbeitete aber weiter mit, wobei die Zuständigkeits- bzw. Verantwortlichkeitsbereiche zwischen den Protagonisten nur vage und unscharf abgegrenzt waren.
Auf seine Zeitperspektive für die gemeinsame Tätigkeit im Unternehmen angesprochen, antwortete der Vater: »Da hat man sich ja auch ein Lebenswerk geschaffen, und da möchte man das ja auch zu Ende führen – [...] aber doch wenigstens so lange daran mitwirken, solange es eben äh auch äh die Zeit erlaubt. [...] Ich werde [den Junior] so lange unterstützen, wie es gesundheitlich eben möglich ist.«
Der Sohn wurde nach den Absichten des Vaters gefragt, wie lange der vermutlich noch weitermachen will. Darauf antwortete der Sohn: »Ja, bis er tot umfällt! [lacht] [...] Es ist für meinen Vater noch kein äh Ende in Absicht. Der wird so lange arbeiten wie er kann, denke ich. Wenn ich ihn lasse, sagt er immer. Und das lasse ich ihn schon noch ganz gern« (Breuer 2009, S. 327).
Wenn ich als Protagonist in der Vorgänger-Position mein persönliches Objekt schon nicht auf ewig selbst besitzen kann, so möchte ich eventuell doch bestimmen oder mitbestimmen, wie es jenseits der Zeit meiner personalen Verfügung oder Anwesenheit weiter geht, wobei meine ganz besondere Objekt-Prägung (mein »Gesicht«, mein »Profil«) erhalten bleiben soll.
Dieses Ziel kann mit zweierlei Strategie-Orientierungen erreicht werden: Das Vorgänger-Handeln kann auf strukturelle Kontinuität sowie auf genealogische Kontinuität ausgerichtet sein. Die einschlägigen Vorgängeraktivitäten lassen sich mit dem Begriff der Vermächtnisarbeit kennzeichnen. Im Erfolgsfall (aus Vorgängersicht) können wir von struktureller und/oder genealogischer Transzendenz sprechen.
Strukturelle Kontinuität bzw. Transzendenz bedeutet: Das hinterlassene Objekt zeigt Konstanz bzw. Kontinuität in seiner sächlichen oder prozeduralen Gestaltung aufgrund bestimmter Einschreibungen des Vorgängers, die seinen Abtritt überdauern. Das können Festlegungen rechtlicher Art sein (z.B. durch ein Testament) oder die Etablierung von Traditionen oder ethischen Maximen (z.B. durch eine spezifische Unternehmenskultur). Die Hinterlassenschaften tragen im oben skizzierten Sinne beseelter Objekte den Geist, die Handschrift, die Intentionalität und Moralität des Vorbesitzers in sich. Sie sind durch die Gestaltungs- und Vermächtnisarbeit des Vorbesitzers gewissermaßen ins Objekt einprogrammiert worden.
Mit der Orientierung auf genealogische Kontinuität ist das Bemühen eines identifizierten Objektbesitzers gemeint, einen Nachfolger zu finden oder (mit) zu bestimmen, der ihm (also dem Vorgänger) möglichst ähnlich ist – pointiert ausgedrückt: ein Wiedergänger oder ein Klon. Für manche Kontexte – wie beispielsweise für Familienunternehmen – ist hierfür ein leiblicher Nachkomme ideal, also ein Sohn oder eine Tochter. In anderen Zusammenhängen wird durch antizipative Vermächtnisarbeit des Vorgängers die Positionsübernahme etwa durch einen Schüler oder eine Schülerin angestrebt und vorbereitet. Hierbei handelt es sich um eine Strategie, die langfristige Vorarbeit erfordert. Sie ist schlussendlich auch auf die Sicherung der strukturellen Charakteristik des Hybridobjekts angelegt.
Die das eigene Verfügungs- oder Lebensende übersteigenden Gestaltungsregelungen eines Vorbesitzers oder einer Vorbesitzerin bezüglich des Schicksals seiner/ihrer Hinterlassenschaften sind von einer gewissen Zerbrechlichkeit. Vieles kann dazwischen kommen und schief gehen; speziell wenn er/sie nicht mehr als Handelnde/r unmittelbar ins Geschehen eingreifen kann. In diesem Zusammenhang ist von Bedeutung, ob die Nachkommen, die Hinterbliebenen, die Nachwelt-Akteure, ob die Nachfolger im vom Vorgänger gewünschten Sinne mitspielen oder nicht.
Wenn wir den Blick auf die Dyade unserer beiden Rollen-Protagonisten richten, lassen sich zweierlei Haltungs-Konstellationen typisieren: eine komplementäre und eine symmetrische.
Komplementäre Vorgänger-Nachfolger-Verhältnisse liegen vor, wenn die Weiterlebenden erklären, dem Vermächtnis des Vorgängers entsprechen zu wollen und dieses als Auftrag für ihr Handeln annehmen. Übergibt ein autoritärer und beziehungsdominanter Vater das Familienunternehmen an seinen Sohn, dieser legt den väterlichen Vorstellungen gegenüber Folgsamkeit an den Tag und passt sich im Umgang mit der Hinterlassenschaft in den väterlichen Kurs ein, so lässt sich die Konstellation Dominanz vs. Anpassung/Fügsamkeit als komplementär kennzeichnen. Wir haben es hier mit einer Betonung von Unterschiedlichkeit durch Unterordnung zu tun.
Ich gebe ein veranschaulichendes Beispiel aus einer literarischen Darstellung eines Nachfolgefalls in einem Familienunternehmen, in dem ein lang währendes Unterordnungsverhältnis eines Sohns zu seinem Vater herrschte – das dann allerdings zu einem bestimmten Zeitpunkt aufgebrochen wird. Ich zitiere eine Passage aus John von Düffels Roman »Vom Wasser« (2000, S. 33). Dabei geht es um die Situation eines Sohnes (des designierten Nachfolgers), als sein Vater in ein Gewässer gestürzt und vermutlich ertrunken ist. Die Leiche wurde bisher jedoch nicht gefunden, und eine gewisse Unsicherheit über den Verbleib des Vaters hält an.
»Es war am dritten Tag der Trauer über den Unauffindbaren, daß er [der Sohn] zu dem Porträt seines Vaters [einem Gemälde im väterlichen Büro] aufschaute. Und diesmal ließ er sich nicht niederstarren von den hellen lustigen Augen, die den Triumph so gewöhnt waren, sondern hielt ihnen stand in offener Rebellion, in kalter, unmathematischer Feindseligkeit. Was auch immer geschehen war, was auch immer geschehen mochte, er war entschlossen, die Nachfolge seines Vaters anzutreten, ihn endgültig für tot zu erklären, auch wenn er ihn damit vor der Zeit umbrachte. Er war entschlossen, ihn um jeden Preis von seinem Platz zu verdrängen. Lange genug hatte er gewartet. Lange genug hatte er für ihn gerechnet, in Verachtung gerechnet, so als wäre die Mathematik, diese erhabene, klare Wissenschaft, eine Sache der Domestiken und Handlanger. Doch damit war Schluß. Er würde die Nachfolge antreten und endlich die Zahl in ihr Recht setzen. [...] Es war am dritten Tag, er hatte sich gerade an den Schreibtisch gesetzt in dem Büro, das nun seins werden sollte, komme, was da wolle, er betrachtete zum ersten Mal in seinem Leben dieses Büro von der anderen Seite des Schreibtisches aus und nahm es mit seinen Blicken in Besitz.«
Aus der geschilderten Entwicklung des Nachfolge-Kandidaten werden die Charakteristika eines Symmetrie-Falls ersichtlich. Ein dominanter Vater-Vorgänger hat es mit einem Sohn-Nachfolger zu tun, der seinen eigenen Kopf und Willen durchsetzen will – Dominanz und Gegendominanz stehen hier in einem symmetrischen Verhältnis, Gleichheit bzw. Gleichrangigkeit der Interaktionspartner werden betont.
Ein anderes Beispiel familiärer Unternehmensnachfolge, die sich durch entschlossene Gegendominanz des Nachfolgers auszeichnet, entnehme ich einem Aufsatz der Familienpsychologin Ursula Schneider (1990). Sie berichtet über die Unternehmensweitergabe in einem mittelständischen Familienbetrieb aus der Textilbranche, die sie als Geschichte des Distanzierungs- und Ablösungsprozesses des Sohnes von seinem autoritären Vater beschreibt. Der Wechsel in der Unternehmensleitung erfolgt innerhalb einer sehr konfliktreichen einjährigen Phase der Zusammenarbeit von Vater und Sohn. Im Anschluss daran zieht sich der schwer krank gewordene Vater völlig aus dem Unternehmen zurück. Die Kommunikation zwischen den beiden Protagonisten wird abgebrochen. Der politisch links orientierte Sohn vollzieht, als er die formelle Verfügungsmacht im Unternehmen übernommen hat, eine radikale Veränderung der Produktpalette aus der Vorgängerära. Die von seinem Vater konzipierte Kollektionslinie wird aufgegeben, obwohl diese ein Verkaufserfolg war und zum Zeitpunkt der Übergabe immer noch ist. Der Sohn/Nachfolger nimmt eine Abgrenzung vor, die sich auch auf die Symbolik der Erzeugnisse bezieht – unter der Blickrichtung: Für welche Wertorientierung (hier: für welche politische Haltung) stehen die Produkte, die der Vater entwickelt hat?
Im Gespräch beschreibt der Sohn diesen Schritt so: »Diese faschistoiden Knickerbocker habe ich aus dem Programm gestrichen. [...] Wir sind von der engen Hose – ich sage immer Polizeihose – abgegangen und bieten nun ein weites Produkt aus fließendem, natürlichem Material, in dem man sich wohl fühlen kann« (Schneider 1990, S. 77).
Das Management und die Mitarbeiter der Firma sind zunächst entsetzt über diese Zäsur in der Produktlinie. Sie sehen den wirtschaftlichen Untergang der Firma kommen. Ein Mitarbeiter berichtet: »Wir haben schon von ihm erwartet, daß er neuen Schwung bringt. Aber er hat einfach alles umgekrempelt und keinen Stein auf dem anderen gelassen. Alles, was früher war, war schlecht. Er rennt durch den Betrieb und erzählt uns, daß früher alles schlecht war. Aber, wenn das stimmt, warum ist die Firma dann so gut gelaufen?« (ebd., S. 76). – Nach einem kurzzeitigen Umsatzeinbruch laufen die neuartigen Erzeugnisse allerdings wieder mit guten Ergebnissen.
Ob es sich bei diesem Beispielfall um die Geschichte des Bruchs mit einer väterlichen Tradition und der rabiaten Auslöschung der Objektprägung des angefeindeten Vorgängers handelt, oder ob wir es – von einer höheren Warte aus betrachtet – doch mit einem Fall von Kontinuitätswahrung zu tun haben, ohne dass das vom Nachfolge-Protagonisten angestrebt wurde oder ihm bewusst war – diese Beurteilung ist perspektivenabhängig und mag hier offen bleiben. Eine ähnliche Deutungsambivalenz finden wir in der Geschichte des jungen Rabbi, dem der Aphoristiker Anthony de Mello das Wort gibt (1995, S. 51): »Als der junge Rabbi seinem Vater nachfolgte, fing jeder davon an, wie ganz anders er sei. ‚Im Gegenteil’, antwortete der junge Mann, ‚ich bin genau wie mein alter Herr. Er ahmte niemanden nach. Ich ahme niemanden nach’«.
Beschreibungen und Beurteilungen von Weitergabe- und Nachfolgegeschichten fallen aus verschiedenen Blickwinkeln mitunter unterschiedlich aus, und die Interpretationen können sich auch mit der zeitlichen Distanz zum Geschehen wandeln.
Ich habe die Beispiele persönlicher Objekte in meiner Darstellung bisher in einer gehobene(re)n Sphäre signifikanter Artefakte bzw. Lebenswerke und deren Auratisierung angesiedelt. Diese können sich in ihrer gesellschaftlich-sozialen Relevanz über ganz unterschiedliche Rangstufen erstrecken. Denkbar sind die historisch-politische Prägung ganzer Räume, Epochen und Dynastien (das Weltreich Alexanders des Großen, die Dynastie der altägyptischen Pharaonen, der Kim-Familie in Nordkorea u.a.), die Gründung und Entwicklung philosophischer oder wissenschaftlicher Groß-Schulen (die Schule des Sokrates im antiken Griechenland, der Lucasische Lehrstuhl für Mathematik an der Universität Cambridge, den u.a. Isaac Newton und Stephen Hawking inne hatten etc.), die Entwicklung global aufgestellter Familienunternehmen (Apple Inc., die Dr. August Oetker KG etc.), ebenso wie die Gestaltung des Fürst-Pückler-Parks in Bad Muskau oder – im unspektakulären Bereich – des familiären Schrebergartens mit Laube und Fahnenstange. Wir können derartige Strukturen und Verläufe also auch auf der Ebene persönlicher Hervorbringungen und Hinterlassenschaften bei weniger kultur- und gesellschaftsweit herausgehobenen Objekten betrachten. Es kann sich um banalere Dinge bzw. Hybridstrukturen handeln, die ebenfalls in einer repräsentativ-symbolischen Weise mit der Person des Besitzers oder der Besitzerin (und eventuell ihrer sozialen Nah-Umgebung) verbunden sind. Auch dort stoßen wir auf Phänomene, die mit Fortwirken und Transzendenz einer Vorbesitzerin sowie Interaktionen bzw. Aushandlungen mit einer Nachfolgerin bzw. Weiterlebenden zu tun haben.
Ich gebe ein Beispiel aus der zuletzt genannten Sphäre: Die Volkskundlerin Ulrike Langbein analysiert in ihrer Untersuchung »Geerbte Dinge« (2002) das familiäre Erben als kulturelle Praxis. Sie berichtet vom Fall des Sohnes eines patriarchalen Arzt-Vaters aus der sogenannten besseren Gesellschaft, zu dem der Sohn ein sehr ambivalentes Verhältnis besitzt und dem er über den Tod hinaus in einer trotzig-rebellischen Haltung (also in symmetrischer Beziehungskonstellation) verbunden ist. Er hat entgegen aller Aversionen einige repräsentative Objekte aus der Hinterlassenschaft des Vaters in seinen Besitz übernommen – u.a. eine (in seinen Augen) protzige Armbanduhr und einen teuren Füllfederhalter. Beides fasst er nur »mit spitzen Fingern« an und hat sich die Dinge im Kontext der überkommenen personalisierten Bedeutungsaufladung auf zwiespältige Weise zu Eigen gemacht.
Über den Umgang mit dem Füller und der damit verknüpften (posthumen) Aushandlung der Beziehung zum Vater berichtet er im Interview (ebd., S. 108):
»Ich habe gesagt, ich nehme mir mal den Füller, und habe den nie benutzt. Der hat eine superdicke Feder, typisch Vater: protz, protz, superdick die Tinte. Die Buchstaben a und e sind fast ausgefüllt mit Tinte. Dann bin ich ins Karstadt gegangen und habe gefragt, was es kostet, wenn ich eine M-Feder reinmache. Und da sagt die Verkäuferin ‚160 Mark’. Ich frage: ‚Was kostet der ganze Füller?’ Sie: ‚380 Mark’. Schluck. Ich würde mir nie einen Füller kaufen für 380 Mark. Dann hab ich den trotzdem behalten. Ich dachte: ‚Ein guter Füller, jetzt hast du den einmal, und er hat auch noch Papa gehört.’ Aber er hat jetzt eine dünnere Feder. Es ist nun meine Feder, eine mit der ich schreiben kann. Mit der anderen, der dicken, kann ich überhaupt nicht schreiben. Ich fand das auch schade, diesen wertvollen Füller einfach bei mir liegen zu lassen und nichts damit zu machen. Da dachte ich, dann benutze ich den auch.«
Persönliche Objekte können ihre Bedeutungs- und Handlungscharakteristik in einer Reihe unterschiedlicher Verlaufsmuster entfalten, etwa im Prozess der Nachfolge/Übernahme durch Ver‑/Erben, Ver‑/Kaufen oder Sich-Bemächtigen, Erobern, Rauben u.a., im Rahmen unterschiedlicher Transfer-Schemata (Breuer 2009, S. 64ff.).
Ein Handlungskontext unserer Sozialwelt, in dem hinterlassene Objekte, die sich durch die Aura ihrer Vorbesitzerin auszeichnen, eine herausragende Rolle spielen, ist der des Trauerns über bzw. des Gedenkens und Erinnerns an gestorbene oder »verloren gegangene« Nahestehende, etwa Familienangehörige oder (getrennte, geschiedene) Ehe‑/Partner/innen (Walter 1999, S. 61ff.; Jurcevic/Urlic 2002; Entrich 2007; Lewis/Brown 2009). In diesem Zusammenhang werden bestimmte (dingliche) Hinterlassenschaften häufig als Brückenobjekte oder Linking Objects bezeichnet (Volkan 1998). Damit wird ihre mediale Funktion für die Beziehungsgestaltung der Lebenden zum Reich der Toten bzw. zur Welt der ehemaligen Partner/innen, Freunde/Freundinnen etc., ihr magischer Gebrauch als Stellvertretung für eine andere Person, gekennzeichnet.
Als verbindende Objekte dienen häufig Bilder und Fotos, auch Hinterlassenschaften wie Briefe, Tagebücher u.a., Wertobjekte (Schmuck etc.), mitunter auch für Außenstehende wenig bemerkenswerte Gegenstände des täglichen Gebrauchs: die Brille, die Uhr, bestimmte Kleidungsstücke etc. Auch Teile aus Wohnungsausstattungen (Möbel, Kissen etc.) können solchen Symbolgehalt und derartige Funktionen besitzen. Ihre auratische Bedeutung erhalten sie im dynamischen Gefüge aus Signifikation der Vorbesitzer und Attribuierung der Nachbesitzer.
Die Objekte sind mitunter mit personalen Vollzügen verquickt, in Handlungsmuster (Rituale) der Hinterbliebenen eingebunden, die der Vergegenwärtigung eines/einer »Gegangenen« und der Verbindungswahrung mit ihm/ihr dienen. Sie können Gedanken und Gefühle, Erlebens- und Handlungsweisen auslösen oder beeinflussen, in die eine nicht mehr erreichbare oder nicht mehr unter den Lebenden weilende Person in Zeiten der Gemeinsamkeit mit involviert gewesen ist. Für das Kultivieren von Erinnerungen, für Formen der Zwiesprache, beim Vollzug von Ritualen etc. können die persönlich geprägten Objekte bestimmte Funktionen erfüllen (Mädler 2006, S. 222ff).
Im Rahmen lebensgeschichtlicher Schwellenübergänge (»Statuspassagen« – etwa bei Flucht, Migration, Umzügen etc.; Rowles 1987; Kamptner 1989) können die Konstellationen von Personen und persönlichen Objekten bezüglich Sinn, Bedeutung, Umgang, Gebrauch etc. auch selbstbezüglich neu bewertet, kalibriert und konfiguriert werden (z.B.: Welche meiner persönlichen Objekte kann und will ich mitnehmen beim Umzug ins Altenheim?; Depner 2010).
Persönliche Objekte bzw. Hinterlassenschaften können sich – wie ich beschrieben habe – als hybride Strukturen aus Komponenten unterschiedlicher Seinsebenen zusammensetzen. Sie können dinglich-materielle Bestandteile besitzen (der Füllfederhalter, der Ehering ...), sie können institutionell-organisatorische Komponenten beinhalten (ein Familienunternehmen, ein geprägter Universitäts-Lehrstuhl ...), sich durch soziale und subkulturelle Charakteristika auszeichnen (eine Unternehmenskultur, eine familiäre Tradition ...), bestimmte ideelle Komponenten repräsentieren (Erinnerungswelten, intellektuelle »Lehren« ...), durch ethische Maximen und Normen gekennzeichnet sein (soziale Verantwortung, christlicher Glaube ...), sie können mit speziellen Handlungsmustern und Ritualen verknüpft sein (das Benutzen des »guten Geschirrs« aus dem Familienerbe, das Rosenkranzbeten mit der mütterlichen Gebetskette ...), und sie können bestimmte Funktionen für die Gewährleistung von Selbständigkeit und Autonomie besitzen (die spezielle Lesebrille, der geliebte Erholungssessel ...). Bezüglich einer sozialwissenschaftlich-psychologischen Fokussierung persönlicher Objekte und ihrer Bedeutung im individuell-biografischen sowie im transgenerational-interaktionalen Zusammenhang erscheinen mir die differenziellen Mischungsverhältnisse und Konfigurationen solcher Ebenen und Aspekte von konstitutiver Relevanz. Dabei kann es bei diesem Begriffsverständnis durchaus Fälle »persönlicher Objekte« geben, in denen die dinglich-materielle Komponente minimalisiert ist oder ganz herausfällt und im Phänomencluster des Objekts keine Rolle spielt – sie aber dennoch weiterhin sinnvoll unter diesen Begriff in seiner psychologischen Bedeutung zu rechnen sind.
Ein befreundeter Kollege vertraute mir in einer persönlichen Mitteilung folgende Beispiel-Illustration zu persönlichen Objekten und zu einem Gedenkritual aus seiner Familiengeschichte an:
»Von meinem Großvater mütterlicherseits [...] bewahre ich eine Biblische Hand-Konkordanz von 1901. Sie hat mir schon manches Mal zum Auffinden einer Bibelstelle geholfen und ist für mich das materielle Andenken an seine Widersprüchlichkeit von unerträglicher Strenge und seine christliche Nächsten-Fürsorglichkeit. [...] Was mich im Nachdenken [über meinen Vater] [...] beeindruckt, ist, dass ich sehr viel mehr immaterielle Erinnerungen und Prägungen als immer weiter wirksam empfinde. Das banalste und zugleich griffigste Beispiel ist das [...] morgendliche Abstreifen der Wassertropfen nach dem Duschen vor dem Abtrocknen mit dem Handtuch. Es erinnert mich daran, dass mir mein Vater das mit der Begründung beigebracht hat, dass er in der Gefangenschaft in Russland bei Frost im Winter anfangs nur sein Hemd, später nur ein äußerst dünnes Handtuch zum Abtrocknen hatte, welche ohnehin sofort durchnässt waren. Ich mag die allmorgendliche Erinnerung an diese mir in meinem Leben vollständig erspart gebliebene Erfahrung und empfinde einen schwer fassbaren Respekt vor seinem Erleben und seiner in den späteren Jahren daraus entwickelten Haltung.«
Wir sehen hier ein Hybrid-Objekt ohne unmittelbare dinglich-materielle Komponente – gewissermaßen ein virtuelles dünnes Handtuch aus dem Fundus des Vaters.
Das hybride Spektrum der Verbindungswahrung umfasst bei diesem Verständnis (etwa als Ritual-Handlung) auch sogenannte Nachtodkontakte – Formen sozialer Interaktion zwischen Lebenden und Verstorbenen aus dem nahen sozialen (zumeist familiären) Umfeld, die auf Seiten der Hinterbliebenen als sehr real erlebt werden können (Guggenheim/Guggenheim 2008). Hinterlassene Objekte mit persönlicher Prägung und Aura werden dabei mitunter als Brücken benutzt, um Verstorbenen in unserer diesseitigen Lebenswelt weiterhin einen Platz einzuräumen, mit ihnen in Verbindung und in Austausch zu treten. Neben dinglichen Objekten kommen für diesen Zweck auch andere Medien als Auslöser von Handlungsprogrammen in Frage: etwa Orte, Räume, Situationen (beispielsweise der Ort des partnerschaftlichen Kennenlernens, des Heiratsantrags, des Zusammenwohnens etc.), Zeitpunkte (die Abenddämmerung, Jahrestage), Handlungsmuster bzw. -abläufe (das morgendliche Aufstehen, das gemeinsame Frühstücks-Ritual) etc.
Neben den Formen des Verbindung-Herstellens und -Haltens zwischen Lebenden und Verstorbenen nach individuell-idiosynkratischem Zuschnitt kennen wir einschlägige Praktiken in institutionellen, kulturellen und staatlich-gesellschaftlichen Kontexten und Zusammenhängen. Letztere liefern für erstere vielfach auch einen Rahmen und ein Repertoire von Handlungsoptionen. Ernst Jandl (1966, S.174) gibt uns eine schöne Veranschaulichung:
zweierlei handzeichen ich bekreuzige mich vor jeder kirche ich bezwetschkige mich vor jedem obstgarten wie ich ersteres tue weiß jeder katholik wie ich letzteres tue ich allein
Verallgemeinert-kulturelle Praktiken besitzen häufig den Charakter von Ritualen – z.B. die Verlaufsmuster des Trauerprozesses in der christlichen Tradition (etwa im katholischen Milieu: das Sechswochenamt und das Jahresamt für Verstorbene als Gottesdienste im sogenannten Trauerjahr), Gedenktage im Jahres-Kalendarium (Allerseelen, Totensonntag etc.), ortsbezogene Standardpraktiken (Grabbesuche) oder spirituelle Formen (wie Zwiesprache im Gebet). Die Relevanz sächlicher Objekte ist in diesem Zusammenhang ebenfalls wohl etabliert – speziell etwa als Reliquienkult und Pilgerwesen (Kohl 2003; Coleman/Eade 2004).
Die Formen des Gedenkens und Pflegens von Verbindung besitzen in unterschiedlichen globalen und regionalen Kulturkontexten ein breites Spektrum spiritueller Hintergründe, Ausgestaltungsformen, Ausprägungen und Traditionen (Klass/Goss 1999). In der buddhistischen Kultur Japans beispielsweise werden die Verbindungen zu den Verstorbenen inniger und enger gehalten als in unserer westlich-modernen Vorstellungs- und Handlungswelt. Dort sind die Verstorbenen individuelle Geister, die den Lebenden weiterhin zugänglich bleiben (Klass 1996).
Charakteristische Rituale der Verbundenheitswahrung mit Verstorbenen gibt es auch in staatlich-nationalen Kalendarien – z.B. das Gedenken an Staatsgründer, an Kriegstote, Opfer von politischen Gewalttaten etc. In diesem Zusammenhang spielen neben materiellen Dingen (Relikten, Denkmälern etc.) vor allem bestimmte Gedächtnis-Orte eine Rolle.
Persönliche Objekte sind Ausdruck transaktionaler Koppelung von Personen und ihren Dingen, die biografische Relevanz und Symbolik besitzen. Diese werden im Laufe der individuellen Geschichte bezüglich ihrer identitär-identifikatorischen Bedeutung an bestimmten Schwellen bzw. Passagen neu sortiert, justiert und selegiert – in Anpassung an veränderte Lebensumstände. Derartige Objekte spielen darüber hinaus im sozial-historischen Verhältnis zwischen Generationen (bzw. allgemeiner: zwischen den Vor- und Nachbesitzern) eine wesentliche Rolle. Bei der Betrachtung des Verhältnisses von Personen und ihren geprägten Dingen richtet sich der Blick so nicht nur auf individuelle Relevanz-Konstellationen, sondern auch (und hier: vor allem) auf transindividuelle Verhältnisse – auf (trans‑) generationale Beziehungen von Personen sowie auf Hybride aus Personen und (beseelten, in gewisser Weise eigensinnig-selbstaktiven) Dingen in einem sozial-kulturell-historischen Kontext. Es handelt sich um Praktiken des Umgangs mit Brücken zu vergangenen sowie zukünftigen Generationen.
Auch nach dem Abtritt einer Person aus einer Rollen- oder Besitz-Position – selbst im Fall des Todes – kann in ihren Hinterlassenschaften eine von der Vorbesitzerin geprägte Aura präsent bleiben (ein Geist, eine Kultur, eine Moralität). Die Dinge können der Person des/der Abgetretenen als symbolische Repräsentationen, als Mementos und Vermächtnis, zur Wirksamkeit verhelfen. Diese/dieser kann so im kokonartigen Geflecht aus Personen und Objekten in der Nachwelt fortleben und fortwirken.
Wir haben auf der sozialen Ebene mit einer Unschärfe der Unterscheidung zwischen Lebenden und Toten zu tun. Die Gestorbenen sind nicht gänzlich von der Bühne (des Lebens) abgetreten. Sie leben und wirken – u.a. in persönlich geprägten Objekt-Hinterlassenschaften – weiter. Ihr »sozialer Tod« tritt erst mit dem Erlöschen der Aura hinterlassener Objekte (ihrer Charakteristik als magisch, als Wunderding), mit dem Verlust der vorgängerbezogenen Erinnerung auf Seiten der Weiterlebenden ein.
Die Art und Weise des Fortlebens in Hinterlassenschaften gründet sich auf eine Aushandlung bezüglich des Objekt-Umgangs zwischen Abtretenden bzw. Abgetretenen und Weiterlebenden, im Relevanzsystem von sowie im Beziehungsverhältnis zwischen Vorbesitzern und Nachfolgern. Beide Seiten sind daran beteiligt – die Vorgängerinnen in Form von Sozialisations- und Vermächtnisarbeit, die Nachfolgenden in Form von Aneignungs-, Verpersönlichungs-, Trauer- und Gedenkarbeit. Auf diese Weise wird eine bleibende Verbindung gestiftet.
Durch die unvermeidliche lebenspraktische Positionierung der Nachfolgenden gegenüber den übernommenen geprägten Hinterlassenschaften (sei das in komplementärer oder in symmetrischer Ausrichtung) ruhen ihre Umgehensweisen im personalen wie im transpersonal-kulturellen Sinn auf den Schultern der Vorangehenden auf. Wir schaffen unsere Identität und unser Selbstverständnis durch Interaktion mit anderen – mit Lebenden wie mit Verstorbenen.
Die sozialwissenschaftliche Kategorie persönlicher Objekte ermöglicht über die lebensweltliche und lebensgeschichtliche Fokussierung individueller Personen und identitärer Profile hinaus einen m.E. viel versprechenden operational-empirischen Zugriff auf eine sozial-historische (generationale bzw. Vorgänger-Nachfolger‑) Schnittstelle, indem der Transfer solcher Objekte bezüglich interpersonaler, institutioneller und sozial-historischer Kontinuität bzw. Wandlung der geprägten Strukturen als Beziehungsaushandlung zwischen Personen/Generationen – gewissermaßen in ihrer triangulären Dynamik – in den Blick genommen wird. Die »molekulare« Konfiguration der Objekt-Konstrukte besitzt eine Hybrid-Struktur, für die eine materiell-sächliche Komponente charakteristisch, aber nicht obligatorisch ist. Eine Vielfalt von überlagernden und vernetzten ideellen, sozialen, organisationellen und handlungsbezüglichen Komponenten in idiosynkratischen Abmischungsverhältnissen ist diesbezüglich kennzeichnend.
Das Zustandekommen dieses Aufsatzes verdanke ich nicht zuletzt den Einladungen zweier befreundeter Kollegen zu Vorträgen im Jahre 2011: Prof. Dr. Urs Kalbermatten, bei dem ich zu seiner »14. Sommerakademie zur Gerontologie« an die Berner Fachhochschule zu Gast war, sowie Prof. Dr. Günter Mey, der mich zu einem Vortrag im Rahmen der von ihm organisierten Ringvorlesung »Von Generation zu Generation« an die Hochschule Magdeburg-Stendal einlud. Diese beiden Vorträge bilden Ausgangspunkte für den vorliegenden Aufsatz. Zur Gedankenklärung waren weiterhin die kritischen und anregenden Kommentare einiger befreundeter Leser/innen sowie zweier mir unbekannter Reviewer/innen zu einer Vorfassung dieses Textes von Bedeutung.
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Zur Geschlechtergerechtigkeit der Schreibweise im Text folgende Bemerkung: Die üblichen einschlägigen Manuskriptvorgaben funktionieren in diesem thematischen Zusammenhang mitunter nicht, ohne dass der Text semantischen Schaden nimmt (abgesehen von der syntaktischen Überkomplexität). Das trifft vor allem für die Vorgänger-Nachfolger-(Vorgängerinnen-Nachfolgerinnen‑) Terminologie zu. Ich »löse« das Problem hier dadurch, dass ich unterschiedliche Formen benutze, um die Geschlechtszugehörigkeit der Protaginist/innen offen zu charakterisieren. Mitunter wechsele ich die männlichen und weiblichen Formen ab (auch wenn jeweils beide Geschlechter gemeint sind).