Verteilte Verantwortungen – Von der geschlossenen, affektiven, familialen Privatheit zum offenen Netz emotionalen Engagements

Michael Wutzler

Zusammenfassung

Elternschaft hängt in ihrer modernen Verfassung wesentlich davon ab, wie das Kindeswohl problematisiert wird. In der Rekonstruktion der Entwicklung moderner Familialität und der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe zeigt sich, dass insbesondere die kindliche Autonomie zum zentralen Element aufsteigt. Im Rückgriff auf Foucault wird Familie als disziplinierende Architektur (Disziplin) und zugleich als eine Instanz der biopolitischen Verwaltung des Kinderkörpers skizziert. Anschließend wird auf die regulativen Effekte der zunehmenden Bedeutung des Kindeswohls und die daraus folgenden wesentlichen Transformationsprozesse der Kinder- und Jugendhilfe eingegangen. Der Zugriff auf die Familie und Sozialisation über die klaren und starren (Geschlechter‑) Normen des traditionellen Familienbildes, wird abgelöst von einer vielfältigen, dezentralen Vernetzung und Durchleuchtung von Sozialisation. An die Stelle eines disziplinierenden Gefüges der relativ geschlossenen, affektiven, heteronormativen, familialen Privatheit (um den Vater), rückt ein relativ offenes, vernetztes und präventives Engagement (um das Kind).

Schüsselwörter: Kindeswohl, Disziplinartechnik, Biopolitik, Transparenz, Kontrollgesellschaft, Kinder- und Jugendhilfe

Summary

Shared responsibilities – from a closed and affective privacy to an open network of emotional commitment

Development and realization of parenthood depend on the historically specific problematization of child welfare/well-being. The practices of youth welfare service and modern parenthood are primary orientated towards the collective protection and strengthening of the child’s autonomy. According to Foucault, family could be understood as a disciplining architecture and simultaneously as a biopolitical regime of the child’s body. In this regard, the second step would be to discuss the main regulative effects of the judicial concept child welfare/well-being (Kindeswohl) and the major transformational processes of the German youth welfare service. Historically, the regulations of family and socialization were based explicitly on rigid gender norms (traditional family framework). However this article intends to examine how these rigid norms are getting replaced by a decentralized manifold networking and screening of socialization. Instead of a disciplining architecture with a relatively closed, affective and heteronormative privacy, family becomes a relatively open and networked commitment of prevention.

Keywords: child’s best interest, child welfare/well-being, disciplinary technologies, biopolitics, transparency, control society, youth welfare service

1. Einleitung

Familiensysteme, Familienbeziehungen, Elternschaft, Kindheit und Sozialisation hängen in ihrer modernen Verfassung wesentlich davon ab, wie das Kindeswohl problematisiert wird. In der Rekonstruktion der Entwicklung moderner Familialität und der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe zeigt sich, dass insbesondere die kindliche Autonomie zum zentralen Element aufsteigt. Der Fokus auf die kindliche Autonomie und Selbstentfaltung geht jedoch konstitutiv mit gesellschaftlichen Ansprüchen einher (Foucault 2006b, S. 102, 1996, S. 111).

Die private Verantwortung für das Aufwachsen von Kindern wird schrittweise von der öffentlichen Verantwortung ergänzt, mit ihr verschränkt oder gar durch sie verdrängt. Die Durchdringung des Aufwachsens mit bestimmten Wissenskomplexen und den dazugehörigen Netzen von Institutionen ist jedoch schon mit der Herausbildung der modernen Kleinfamilie konstitutiv gegeben (Abschnitt 1). An die Stelle einer Regulierung über traditionelle Geschlechternormen in einer engen familialen Privatheit, welche insbesondere auf die Eltern zielt, tritt gegenwärtig ein Zugriff auf Familie und Sozialisation, der zunehmend über die subtile, dezentrale und fließende Erzeugung von Transparenz und die Vernetzung von Öffentlichkeit funktioniert. Die gesellschaftlichen Bedingungen des Aufwachsens und die Inklusion der heranwachsenden Generationen sind zunehmend durch eine – von einer einseitig staatlichen Überwachung losgelösten und auf das Wohlwollen familialer Akteur_innen treffende – aperspektivische Kontrolle charakterisiert. Diese wird in zunehmendem Maße über die Vernetzung der Verantwortung und Sorge verschiedener Akteur_innen und Institutionen realisiert. Der Zugriff auf die Familie und Sozialisation über die klaren und starren (Geschlechter‑) Normen des traditionellen Familienbildes wird abgelöst von einer vielfältigen, dezentralen Durchleuchtung von Sozialisation. Dabei zeichnet sich jedoch keine repressive Zerstörung familialer Verantwortung oder einfach die Ausbreitung von staatlichem Paternalismus ab, sondern der Wandel des historisch spezifischen Wissens, der Techniken und Mechanismen, die das Aufwachsen von Kindern und die Elternschaft formen und organisieren.

Der Artikel wird Charakteristika von Transparenz- und Kontrolltechnologien rekonstruieren (Abschnitt 3), um auf die wesentlichen Transformationsprozesse eingehen zu können, denen sowohl die öffentliche als auch die private Verantwortung (Elternschaft) für das Aufwachsen von Kindern gegenwärtig unterliegen. (Das gefährdete) Kindeswohl repräsentiert einerseits das Wohl des Kindes und zugleich legitimiert es einen spezifischen regulativen Zugriff auf Familie, Kindheit und Elternschaft (Abschnitt 2). An die Stelle eines disziplinierenden Gefüges der relativ geschlossenen, affektiven, heteronormativen, familialen Privatheit (um den Vater), rückt ein relativ offenes, vernetztes und präventives Engagement (um das Kind). Die Elternschaft wird dabei von einer Kinder- und Jugendhilfe ergänzt, die in einem Netz von präventiver Verantwortung und Verpflichtung auf die normalisierte Entwicklung und Selbstverwirklichung der aufwachsenden Generation zielt. Dies gilt es beispielhaft aufzuarbeiten, um auf die daraus folgenden Konsequenzen für Familienbeziehungen, Elternschaft, familiale Abgrenzungen sowie emotionale familiale Dynamiken und Prozesse verweisen zu können (Abschnitt 4).

2. Die Problematisierung des Kindeswohls als konstitutives Element moderner Familiensysteme

Familie kann als Beziehungssystem verstanden werden, in welchem innerhalb historisch-spezifischer gesellschaftlicher Bedingungen Verantwortung für das Aufwachsen und die Fürsorge um Kinder übernommen wird. Ein solches Verständnis verhindert erstens eine anthropologische Naturalisierung bestimmter Strukturen oder Funktionen der Familie, zweitens reduziert es Familie nicht zu einem Funktionsträger eines spezifischen ahistorischen gesellschaftlichen Ziels. Es ist offen genug, um eine historische, kulturelle und gegenwärtige Vielfalt von Familienformen zu fassen und zugleich eng genug, um Familie von anderen sozialen Phänomenen, Gruppen und Beziehungen abzugrenzen. Folgt man dieser Definition von Familie, ist es jedoch notwendig, die je historisch-spezifischen Bedingungen der Möglichkeit von familialen Personenkonstellationen, familialen Strukturen, familialen Geschlechterverhältnissen, Aufwachsen, Kindheit, Elternschaft sowie den Verhältnissen und Ausprägungen von öffentlicher und privater Verantwortung für das Aufwachsen von Kindern zu rekonstruieren. Denn Familie ist ein umkämpftes Feld historisch und kulturell »unterschiedlichster gesellschaftlicher Interessen und Interessenskonstellationen« (Hajek 2013, S. 520). In der Moderne entwickelt sich Familie zu einer (kleinfamilialen) affektiven Intimität um das Kind, welche mit der konstitutiven Durchdringung von öffentlicher und privater Verantwortung einhergeht und zunächst mit starren Geschlechternormen verbunden ist. Dabei wird der Familienvater zur Regulations- und Repräsentationsinstanz eines, auch rechtlich festgehaltenen, nach außen streng abgegrenzten privaten Raums. Die Vorstellungen von Kindheit und Kind-Sein ändern sich essentiell (u.a. Cunningham 2006). Das Kind nimmt nun, im Vergleich zur Vormoderne, einen zentraleren Platz in der Familie ein (Ariés 1978, S. 218). Die privilegierte und autoritäre Stellung des Vaters ist Ausdruck eines männlichen Herrschaftsverhältnisses, dem sich Frauen und Kinder zunächst unterzuordnen hatten (Hausen 1976, S. 377). Dieses ist konstitutiv gekoppelt mit klaren – konträren, sich ergänzenden und wissenschaftlich sowie pädagogisch fundierten (ebd., S. 369) – heteronormativen Geschlechterrollen. Diese ziehen eine (auch räumliche) Trennung von weiblicher Haus- und Erziehungsarbeit gegenüber der männlichen Erwerbsarbeit nach sich (Hajek 2013, S. 523ff.). Damit steigt die fürsorgliche Mutterschaft zu einem zentralen Element von zugleich Weiblichkeit und familiärer Sorge auf (u.a. ebd.; Donzelot 1980, S. 54ff.).

Grundlegend für die Herausbildung der modernen Familie ist eine spezifische Weise der Problematisierung des Kindeswohls. Denn anstelle des Stolzes auf die Vorfahren kristallisiert sich in der Moderne eine Sorge um die Nachkommenschaft heraus (Deleuze 1980, S. 247). Problematisierungsweisen zu analysieren ermöglicht es, gesellschaftliche Transformationsprozesse, als »dynamisches Feld gesellschaftlicher Auseinandersetzungen« (Klöppel 2010, S. 256) zu untersuchen. Mit der Foucault´schen Konzeption von Regierung ist es zudem möglich, die wechselseitige Konstitution und Kopplung von Machttechniken, Wissensformen und Subjektivierungsprozessen zu rekonstruieren, welche das Aufwachsen von Kindern und die elterliche Sorge regulieren. Unter Regierung versteht Foucault die »Gesamtheit von Prozeduren, Techniken, Methoden, welche die Lenkung der Menschen untereinander gewährleisten« (Foucault 1996, S. 118f.).

Foucault rekonstruiert die Konstitutionsbedingungen der Herausbildung der modernen bürgerlichen Kleinfamilie im Kontext eines allgemeinen Imperativs der Gesundheit (Foucault 2003, S. 23). Zentral ist dabei die Pathologisierung der kindlichen Sexualität (Foucault 2007, S. 300–357). Ausgangspunkt bildet der im 18. Jahrhundert aufkommende medizinisch-pädagogische Diskurs über die Masturbation von Kindern, welcher Masturbation zur Keimzelle aller möglichen Krankheiten und Leiden erklärt (ebd., S. 316f.). Die kindliche Sexualität wird damit zur elementaren Gefahr für die kindliche Entwicklung. Indem die Sexualität von Kindern zum Problem wird, bedarf es einer auf medizinisches Wissen gestützten elterlichen Verantwortung und Sorge um den Körper des Kindes innerhalb familialer Verhältnisse, die den möglichen Verführungen der unschuldigen Kinder oder deren Verfehlungen vorbeugen. Dies evoziert verschiedene ineinandergreifende Prozesse, welche mit ökonomischen und rechtlichen Prozessen in Wechselwirkung stehen und intensive affektive familiäre Beziehungen in einem engen, scheinbar privatisierten, heteronormativen familiären Raum emotionalisierter Sorge konstituieren, an welchen das Kindeswohl gebunden wird (ebd., S. 346): a) Die Kindheit erfährt eine Wertschätzung als eigene Lebensphase; b) es entsteht eine grundlegende Angst um den Körper und die Entwicklung des Kindes; c) Eltern bekommen die moralische Verantwortung übertragen, sie werden zur Sorge verpflichtet und (moralisch) haftbar gemacht; d) eine daraus folgende Einführung der verbindlichen, pflichtgemäßen Nähe von Eltern und Kind als enger, vom Erwerbsbereich getrennter (Klein‑)Familienraum in Verbindung mit starren heteronormativen Geschlechterverhältnissen; e) schließlich die Durchdringung dieses Raumes mit Sexualität und die deshalb notwendige Überwachung durch eine medizinisch-pädagogische Rationalität.

»In eben dem Moment, in dem man die Familienzelle in einen Raum dichter Affektivität einschließt, belegt man sie im Namen der Krankheitsvorsorge mit einer Rationalität, die diese Familie an eine medizinische Technologie, eine medizinische Macht und ein medizinisches Wissen zurück bindet, die ihr äußerlich sind« (Foucault 2007, S. 330).

Das Aufwachsen wird damit innerhalb einer konstitutiven Verknüpfung von familialer Affektivität mit professionellem Wissen über Gesundheit, Erziehung und das Wohl des Kindes verortet. Die Privatheit und Affektivität der Kleinfamilie ist durchdrungen von einer medizinisch-pädagogischen Rationalität, die den Eltern und Kindern diverse Verpflichtungen auferlegt, um die Entwicklung des Kindes zu sichern. »Die Familie soll nicht länger nur ein Netz von Beziehungen sein […]. Sie soll zu einem dichten, gesättigten, ständig und durchgängig physischen Milieu werden, das den Körper des Kindes umhüllt, erhält und fördert« (Foucault 2005a, S. 26f.).

Die Emotionalisierung und die Privatisierung schaffen einen klaren, abgegrenzten und überwachbaren Raum und sichern zugleich die dauerhafte Sorge um den Kinderkörper. Dabei wird der Vater innerhalb der Familie zur elementaren Überwachungsinstanz der vornehmlich mütterlichen Fürsorge sowie der kindlichen Entwicklung. Die moderne Kleinfamilie wird so zu einer Architektur (Disziplin), deren Mittel in der Kombination des hierarchischen Blicks, der korrigierenden Sanktion und der prüfenden Überwachung bestehen (Foucault 1994, S. 220). Zugleich konstituiert sich der Anspruch auf eine umfassende Kenntnis über das Aufwachsen des Kindes als Grundlage dessen biopolitischer Medizinisierung. Biopolitisches Wissen und Techniken zielen darauf, die Gesten, Verhaltens- und Redeweisen, Routinen und Gewohnheiten von Menschen zu bearbeiten, modifizieren und zu leiten (Foucault 2005a, S. 68). Disziplinierende sowie biopolitische Mechanismen sind in modernen Familien konstitutiv verknüpft. Zugleich bilden sich staatliche und zivilgesellschaftliche Instanzen sozialer Überwachung heraus, die die private Sphäre wissenschaftlich, pädagogisch, medizinisch und therapeutisch durchziehen, um mögliche familiale Defizite abwenden zu können. Denn das Aufwachsen in modernen Familien ist dadurch charakterisiert, dass »rund um das Kind endlose Durchdringungslinien gezogen« (Foucault 1983, S.  47) werden.

Im Unterschied zum Bürgertum wurde von den Arbeiterfamilien zunächst eine gewisse Stabilität und die Orientierung an bürgerlichen Normen eingefordert (Foucault 2007, S. 355). Anstatt bürgerlich kleinfamilial zusammenzurücken, wurde von proletarischen Familien gefordert, auf ein bürgerliches Maß auseinanderzurücken. Schichtunspezifisch ist nicht nur die medizinisch-pädagogische Durchdringungen der modernen Familie konstitutiv gegeben, sondern zugleich die institutionelle Durchdringung von Familie unabdingbar. »Eine ganze Politik des Schutzes der Kindheit oder der gerichtlichen Bevormundung von gefährdeten Minderjährigen zielt unter anderem darauf ab« (Foucault 1983, S. 127), den Kindeskörper möglichst erschöpfend erfassen zu können. Familie ist gleichermaßen Resultat, Instanz und Objekt und nicht nur das, woran ökonomische, pädagogische und medizinische Prozesse sich einseitig repressiv abarbeiten. Erst mit und nur in ihren ökonomischen, rechtlichen, staatlichen und medizinisch-pädagogischen Durchdringungslinien sind moderne Familialität, Kindheit und Elternschaft – in ihrer relativen und affektiven Abgeschlossenheit – denkbar und lebbar.[1]

3. Das juristische Konstrukt Kindeswohl und die Kinder- und Jugendhilfe

Im Laufe der letzten Jahrzehnte hat sich das Verhältnis von privater und öffentlicher Verantwortung für das Aufwachsen von Kindern schrittweise von der Verortung im bürgerlichen Familienideal zu einer dezentralen, gemeinschaftlichen Verantwortungsübernahme verschoben. Dies ist jedoch nicht als eine Steigerung des staatlichen Zugriffs zu verstehen. Vielmehr haben sich die Problematisierungen des Kindeswohls und damit der gesellschaftliche Raum des Aufwachsens insgesamt gewandelt. Kann man die bürgerliche Kleinfamilie mit ihrer heteronormativen Geschlechterordnung zunächst eher als einen disziplinierenden Raum beschreiben, so rückt die disziplinierende Überwachung zugunsten biopolitischer Mechanismen nun schrittweise in den Hintergrund. Beide schließen sich jedoch nicht aus, denn sie sind »dazu bestimmt, Kräfte hervorzubringen, wachsen zu lassen und zu ordnen, anstatt sie zu hemmen, zu beugen oder zu vernichten« (Foucault 1983, S. 132). Es verschiebt sich nicht einfach das Verhältnis von Öffentlichkeit und Privatheit, sondern es konstituiert sich eine neue Geometrie des Aufwachsens mit veränderten Bedingungen für Familienbeziehungen, Kindheit und Elternschaft. Charakteristisch ist hierbei die zunehmende Normalisierung, Vernetzung und Entgrenzung der Kinder- und Jugendhilfe sowie das spätestens seit den 1960er-Jahren für das Familienrecht zentral gewordene und sich von einem heteronormativen Familienbild lösende juristische Konstrukt Kindeswohl.

Der in Art. 6 I Grundgesetz festgehaltene Schutz der Ehe und Familie sowie das in Art. 6 II Grundgesetz festgehaltene Elternrecht sind prägnant für eine disziplinierende Verortung des Aufwachsens und von Familie über klare Geschlechternormen und die affektive Überwachung in der bürgerlichen Kleinfamilie. Kindeswohl ist in deutschen Gesetzen historisch zunächst nur in Abhängigkeit der Eltern zu finden (Marthaler 2012, S. 108). Erst seit der Mitte des 20. Jahrhundert verschiebt sich der familienrechtliche Fokus sukzessive vom Elternrecht auf das juristische Konstrukt des Kindeswohls. Letzteres löst sich zunehmend vom Recht der Eltern auf Sorge und Erziehung ihrer Kinder und ermöglicht dadurch einen stärker biopolitischen Zugriff. Die Zentralität und Verselbstständigung des juristischen Konstrukts Kindeswohl und insbesondere die Auflösung der Subsumierung des Kindeswohls unter die bürgerliche Kleinfamilie zeigen sich an verschiedenen Stellen: Beispielsweise an den zunehmenden nationalen und insbesondere auch internationalen Kinderrechten (u.a. UN-Kinderrechtskonvention), der zunehmenden Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften oder der steigenden rechtlichen Gleichstellung von Müttern und Vätern sowie dem Ausbau nicht-familiärer Kinderbetreuung. Der § 1697a BGB macht das Kindeswohl zum leitenden Prinzip in familienrechtlichen Fragen (Kindeswohlprinzip) und 1990 wurde mit der Neuregelung des § 1 SGB VIII jedem Kind das Recht »auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit« zugestanden.

Die Kinder- und Jugendhilfe umfasst ständige Bildungs- und Betreuungseinrichtungen, die Kinder- und Jugendarbeit, Hilfen zur Erziehung, Familienberatung und den Kinderschutz der Allgemeine Sozialen Dienste. Auch der Schutzauftrag durch die staatliche Gemeinschaft ist in Art. 6 Grundgesetz begründet. Als Grundlage eines sozialpädagogischen Eingreifens müssen gewichtige Anhaltspunkte für eine gravierende Schädigung des Kindes vorauszusehen sein (§ 8a SGB VIII). Dies stellt einen äußerst vagen Ausgangspunkt dar. Mit § 8a SGB VIII sollen potenzielle Gefährdungslagen abgewendet werden. Kindeswohlgefährdung beschreibt dabei eine prekäre Lage, der präventiv begegnet werden sollte. Der juristische Begriff Kindeswohl ermöglicht es aber nicht, eindeutige Konturen dessen zu zeichnen, was als sicheres und geborgenes Aufwachsen gilt. Infolgedessen etablierte sich eine kaum überschaubare Debatte darüber, wie Kindeswohl am besten verstanden und auf den Einzelfall sowie die sozialpädagogische Praxis übertragen werden kann. Traditionell wird danach gefragt, wie man Kindeswohl fassen kann und welche Folgen und Probleme dessen Unbestimmtheit hervorrufen. In diesem Artikel soll dagegen danach gefragt werden, welche Bedingungen für das Aufwachsen und familiales Leben aus dieser Unbestimmtheit heraus konstituiert werden. Wie wird Kindeswohl problematisiert und in seiner Unbestimmtheit zum konstitutiven Element moderner Familialität sowie dem Wissen, der Praktiken, der Gesetze und der Institutionen, die um das Aufwachsen herum entstehen, es organisieren und stabilisieren?

Die Offenheit, Unsicherheit und Diffusität des juristischen Konstrukts Kindeswohl haben produktive Effekte. Einerseits ist es dadurch möglich, die juristische Fassung auf verschiedene Kontexte zu übertragen und Kindeswohl als ein verschiedene Professionen verknüpfendes Element zu etablieren. Andererseits garantiert die Problematisierung des Kindeswohls als offen, situativ, unsicher und diffus eine ständige Kontrolle sowie eine präventive Gestaltungsaufgabe aller am Aufwachsen beteiligten Personen und Institutionen zu rechtfertigen und aufrechtzuerhalten. Denn was nie sicher gefasst werden kann, ist potenziell immer gefährdet:

»Der Begriff der Gefahr zeichnet sich durch seine ungeheure Flexibilität aus. Gefährlichkeit ist ein paradoxer Begriff, da er zugleich eine abstrakte Möglichkeit und eine konkrete […] Kapazität bezeichnet. Er ist zum einen die Affirmation einer bestimmten Qualität […] und zum anderen symbolisiert er eine Ungewissheit, da sich der Beweis der Gefährlichkeit erst post festum erbringen lässt. Gefährlichkeit postuliert eine Hypothese zwischen einer mehr oder weniger wahrscheinlichen Beziehung zwischen gegenwärtigen Symptomen und einem zukünftigem [Zustand]. Damit wird der Begriff aber universell einsetzbar: Alles ist potentiell eine Gefahr oder ein Risiko.« (Lemke 1997, S. 235)

Als Folge formiert sich die konstitutive moderne Durchdringung von öffentlicher und privater Verantwortung für das Aufwachsen von Kindern neu. Es bedarf der aktiven und präventiven Gestaltung aller Akteur_innen von Anfang an, denn es muss alles getan werden, um Risiken zu vermeiden, Gefährdungen zu verhindern und das Kindeswohl zu verteidigen. Bei einer Kindeswohlgefährdung liegt noch nicht zwingend ein Schaden vor, weshalb ein permanentes präventives Handeln konstitutiv wird. Der 14. Kinder- und Jugendbericht (2013) schlägt vor, den Herausforderungen aufwachsender Kinder und Jugendlicher mit der positiven Hervorhebung und der Stärkung aller für das Aufwachsen Verantwortlichen zu begegnen: »In Anbetracht der Herausforderungen gegenwärtiger Gesellschaften ist das Aufwachsen von jungen Menschen verstärkt zu einer Gestaltungsaufgabe geworden. Diese Gestaltungsaufgabe muss in einer Verschränkung von öffentlicher und privater Verantwortung wahrgenommen werden« (BMFSFJ 2013, S. 418). Gefährdet ist das Aufwachsen demnach bereits dann, wenn der Gestaltungsauftrag nicht oder nicht kooperativ wahrgenommen werden kann.

Kindeswohl soll das Wohl des Kindes repräsentieren, zugleich ermöglicht es jedoch, in seinen historisch unterschiedlichen Problematisierungen, je spezifische regulative Zugriffe auf das Leben in Familie zu legitimieren. Das disziplinierende Gefüge der relativ geschlossenen, emotionalen, heteronormativen Privatheit wird ersetzt durch ein relativ offenes, vernetztes, emotionales Engagement. Dabei sind es nicht nur die Eltern, von denen aktives Handeln gefordert wird. Elternschaft wird zunehmend innerhalb eines breiten Netzwerks der gemeinsamen und kooperativen sozialisatorischen Sorge verortet, das engagiertes Handeln auch von der Kinder- und Jugendhilfe, freien Trägern und privatwirtschaftlichen Akteur_innen einfordert. Anstatt als defizitorientierte Überwachungsinstanz zu fungieren, wird die Kinder- und Jugendhilfe zur (zunehmend schichtunabhängigen) engagierten und normalisierten Sozialisationsinstanz.

Ende des 19. Jahrhunderts etabliert sich die institutionalisierte Kinder- und Jugendhilfe aufgrund der Notwendigkeit, defizitärer Erziehungsfähigkeit und Vernachlässigung entgegenzuwirken, die insbesondere in nicht-bürgerlichen Familien – Arbeiter- bzw. von Armut betroffenen Familien und solchen ohne väterliches Familienoberhaupt – diagnostiziert wurde (Mierendorf/Olk 2007, S. 543). In den letzten Jahrzehnten und mit der zunehmenden Lösung des Kindeswohls von traditionell bürgerlichen Vorstellungen verschiebt sich die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe von einem einseitig strukturell-defizitorientiertem Wächteramt zu einer präventiven und unterstützenden Jugendhilfe. Grundlegend sind dabei die Neufassung des SGB VIII von 1990 und dessen folgenden Novellierungen. Insbesondere auch aufgrund des öffentlichen und medialen Drucks wurden das Instrumentarium und die präventiven Möglichkeiten der staatlichen Kinder- und Jugendhilfe quantitativ und qualitativ ausgebaut. Im Mittelpunkt stehen dabei u. a. die Institutionalisierung von kindzentrierten Kinderschutzdiensten und Kinderschutzbeauftragten, die in einer multiperspektiven Sorge und ent-hierarchisierten Vernetzung situiert sind, die u.a. über fachlichen Austausch, kollegiale Beratung sowie die gestiegene Verantwortung von freien Trägern organisiert werden.

Disziplinartechnologien des Aufwachsens sind charakterisiert über die normierende heteronormative bürgerliche Kleinfamilie und eine defizitorientierte, überwachende Kinder- und Jugendhilfe. Die biopolitische Regulierung lässt dagegen gewähren und versucht, Wahrscheinlichkeiten präventiv zu kontrollieren. Die biopolitischen Mechanismen sind die normalisierende, engagierte und vernetzte Familie und eine Kinder- und Jugendhilfe, die in einem Netz von Verantwortung und Verpflichtung auf die vorbeugende normalisierte Entwicklung und Selbstverwirklichung der aufwachsenden Generation zielt. Steht auf der einen Seite eine hierarchisierende und präskriptive Norm, so steht auf der anderen Seite das differenzierte, empirische Normale (Lemke 2007, S. 64), hinsichtlich dessen das Leben in Familien eingeordnet und spezifische Gefährdungslagen gefasst werden können. Mit der Durchsetzung von Risikoscreenings wird der einzelne Fall Ausdruck eines kollektiven, quantifizierbaren, regelmäßigen und scheinbar kalkulierbaren Risikos, von dem aus die potenzielle Gefährdung eingeschätzt wird. Dieser wird mit einer vernetzten und präventiven Sorge begegnet, um eine möglichst optimale Entwicklung und kindliche Selbstverwirklichung gewährleisten zu können. Dabei wurden neben der körperlichen auch die geistige Entwicklung und die psychische Gesundheit essentielle Aspekte. Je weiter sich der Charakter der Familie und das Kindeswohl von der heteronormativen elterlichen Autorität, einer festen Architektur und der disziplinierenden Überwachung lösen, desto stärker rücken auch die Defizite zugunsten eines schichtunspezifisch normalisierenden Schemas der möglichst individuell optimierten Entwicklung in den Hintergrund.

4. Konturen der Transparenz- und Kontrolltechnologien

Das Bisherige zusammenfassend, sind in der Herausbildung von Transparenz- und Kontrolltechnologien insbesondere folgende Prozesse zentral: die zunehmende – wenn auch (noch) nicht umfassende, aber dennoch weitreichende – Entkopplung des Kindeswohls von bürgerlichen (heteronormativen) Geschlechter- und Familiennormen, der Rückzug disziplinierender gegenüber biopolitischer Mechanismen und die Verortung des Aufwachsens und der Sorge innerhalb eines kooperativen sozialisatorischen Gestaltungsauftrags unterschiedlichster Akteur_innen und Institutionen. Transparenz- und Kontrolltechnologien unterscheiden sich essenziell von der disziplinierenden Überwachung, sie bauen aufeinander auf und kennzeichnen unterschiedliche Facetten dieser neuen Geometrie des Aufwachsens sowie den daraus folgenden Effekten für das Leben in Familien.[2] Transparenz und Kontrolltechnologien schaffen eine neue Öffentlichkeit, die nicht etwa etwas veröffentlicht (Richter et al. 2009), sondern eine Öffentlichkeit des Aufwachsens etabliert, welche eine neuartige Durchlässigkeit und Verknüpfung von öffentlicher und privater Verantwortung zur Folge hat. In dieser neuen Öffentlichkeit des Aufwachsens verschwimmt die Dichotomie von öffentlicher und privater Verantwortung für das Aufwachsen. Das Aufwachsen wird von einem ent-hierarchisierten Netz verschiedenster Akteur_innen kooperativ und präventiv geformt.

Legitimiert wird die gemeinschaftliche Verantwortungsübernahme durch den positiven Bezug auf das Wohl des Kindes, dessen Entwicklungsmöglichkeiten sowie dessen weitgehende Unabhängigkeit von traditionellen Geschlechter- und Familiennormen (Positivität). Dies steht im Gegensatz zur Negativität defizitorientierter Überwachung. Unflexible normative Ansprüche werden verdrängt durch die synchrone Wertschätzung von zugleich familialen Ressourcen und den Möglichkeiten öffentlicher Institutionen. Öffentliche und private Verantwortung für das Aufwachsen werden zu Kooperationspartnern in der Gestaltung von sozialisatorischen Chancen und der Abwendung potenzieller Gefährdungen. Schulische Probleme werden nicht einfach durch Lehrer_innen bearbeitet, sondern über einen gemeinschaftlichen Austausch zwischen Eltern, Schüler_in, Lehrer_innen und wenn nötig der/dem Schulsozialarbeiter_in. Familiengerichtliche Verfahren verweisen immer häufiger zunächst auf eine außergerichtliche Mediation. In das Verfahren selbst werden das Jugendamt und ein Verfahrensbeistand für das Kind einbezogen. Ein Beratungstermin auf dem Jugendamt ist für die Eltern in jedem Fall obligatorisch. Das Familien- und das Jugendgericht sind nicht (mehr), wie von Donzelot (1980, S. 124) beschrieben, einfach Schlusssteine einer patriarchalen staatlichen Ordnung, sondern Institutionen eines Netzes heterogener Verantwortung für die Entwicklung des Kindes. Die positive und ent-hierarchisierte Verantwortungsteilung ermöglicht familialen Akteur_innen zugleich ansonsten verschlossene Perspektiven. Beispielsweise fördern Ganztagsschulen nicht nur die Bildungskarriere des Kindes, sondern ermöglichen es den Eltern, beruhigt auch beruflich aktiv zu sein. An die Stelle der Widerstände von Defiziten und Krisen tritt ein Raum sich entfaltender Möglichkeiten. So spricht ein Flyer der AWO Jena-Weimar Familien u.a. wie folgt an: »Wir suchen mit Ihnen nach individuellen Lösungswegen für Ihre Familie; Wir möchten Sie in allem stärken, was bereits gut gelingt; Wir entscheiden mit Ihnen gemeinsam über die Form der Arbeit; Sie haben das Recht Beratung in Anspruch zu nehmen.«

Transparenztechnologien vermehren und vervielfältigen Informationen, das Wissen und den kommunikativen Austausch rund um das Aufwachsen und dulden »weder Informations- noch Sehlücken« (Han 2013, S. 11). Der Fokus liegt dabei jedoch nicht auf einer wie auch immer gearteten Wahrheit, denn »Wahrheit ist insofern eine Negativität, als sie sich setzt und durchsetzt, indem sie alles andere für falsch erklärt« (ebd., S. 17). Die Vielfältigkeit und Vernetzung verschiedenster Akteur_innen, Institutionen und Professionen ermöglicht das nicht-abschließbare Sprießen an Informationen, Wissen und Kommunikation (ebd.). Kindheit wandelt sich von einer familienbiografischen (schichtspezifischen) Narration zu einem permanenten Austausch und einer permanenten Erweiterung operationalisierbarer und vergleichbarer Daten. Anstatt Kindheit eindimensional in einem bürgerlichen Modell zu verorten, wird das Aufwachsen multiperspektiv umfassend erfasst. Obwohl Kinder in Deutschland so gesund, wohlhabend und gebildet sind wie nie zuvor, zeigt sich insgesamt eine gestiegene Problemsensitivität (Dornes 2011, S. 32). Halb- oder vierteljährliche Elterngespräche inklusive den Lernberichten, in denen der Lernprozess der Schüler_innen rekapituliert und Lernziele gefasst werden, ersetzen die nichts aussagenden Noten auf Zeugnissen. Die Lernberichte helfen nicht nur den Schüler_innen, ihre schulischen Leistungen zu steigern, sondern sie zeigen auch den Eltern, wie sie ihr Kind am besten unterstützen können. Zudem fordern sie den Lehrer_innen – im Gegensatz zur Vergabe von Noten – eine grundlegende Reflexion der Entwicklung jedes Kindes ab. Die Schüler_innen, ihre Eltern, die Lehrer_innen und weitere Pädagog_innen finden sich wieder, »in overlapping ‚learning networks‘ in which the flow of knowledge occurs« (Popkewitz 2003, S. 54). Noch viel deutlicher wird der zunehmende statistische Datenabgleich an der steigenden Anzahl (verpflichtender) medizinischer Vorsorgeuntersuchungen.[3]

Die verstärkte Forderung nach und die Bereitschaft zur Ausstellung und Enthüllung sichern den ständigen Informationsfluss. Die bürgerliche relativ abgeschlossene Kleinfamilie bleibt zunächst nur bei sich und erzeugt so Widerstände. Um etwas operationalisieren oder über etwas kommunizieren zu können, bedarf es jedoch einer gewissen Sichtbarkeit. Nur das sichtbare Aufwachsen kann kooperativ gestaltet werden, denn nur dann können Daten erzeugt und nur dann kann über die sozialisatorischen Möglichkeiten kommuniziert werden, denn auch erst dann ist die Wahrnehmung der Verantwortung für die anderen Sorgenden möglich. Diejenigen Familien, welche nicht zu den Vorsorgeuntersuchungen oder der Einschulungsuntersuchung erscheinen oder den Erstbesuch nach der Geburt ihres Kindes ablehnen, fallen auf, da sie eine kooperative Verantwortungsübernahme verhindern. Gesellschaftliche Inklusion ist an Bildungs- bzw. beruflichen Erfolg geknüpft und kann nur realisiert werden, wenn das engagierte Netz das Fundament dafür sichert. Die Ausstellung erschwert das Geheimnis und die Eigenwüchsigkeit, dagegen schafft sie öffentliche Aufmerksamkeit und Vergleichbarkeit. Transparenztechnologien ersetzen die Distanz zwischen öffentlicher und privater Verantwortung für das Aufwachsen nicht durch eine relative Nähe, sondern sie vernichtet den Raum zwischen den Akteur_innen, Institutionen und Professionen und die mit der Distanz einhergehende Notwendigkeit von Blicken (Han 2013, S. 26). Öffentliche Institutionen (u.a. Krankenhäuser, Kitas, Schulen, Jugendzentren, Arbeitsämter) werden dazu verpflichtet, eigene Einschätzungen zur Kindeswohlgefährdung vorzunehmen oder ggf. das Jugendamt zu informieren, wenn ihre eigenen Möglichkeiten nicht mehr ausreichen einer Gefährdung vorzubeugen. Die öffentlichen Bildungs- und Betreuungseinrichtungen unterliegen zudem immer weitreichenderen Evaluierungen (PISA, IGLU, Leistungsdokumentationen). Zugleich wird versucht, wissenschaftliche Forschung zu den Bereichen Kindheit, Familie, Sozialisation und Bildung immer weiter auszubauen (BMFSFJ 2013, S. 62f.). Die sich ständig weiterentwickelnde Pränataldiagnostik ermöglicht es, sich schon vorgeburtlich noch intensiver und detaillierter um die Entwicklung des (noch ungeborenen) Kindes zu sorgen.

Es ist nicht mehr fraglich, sozialisatorische Krisen mittels professioneller Hilfe zu bewältigen. Transparenztechnologien basieren in ihrer essenziellen Verbindung mit Prävention auf einer scheinbaren Evidenz, denn es scheint unleugbar, dass Prävention besser als teure und schwierige Nachsorge ist. Es steht außer Frage, dass das Aufwachsen unabdingbar als eine vernetzte Gestaltungsaufgabe verschiedener Akteur_innen, Institutionen und Professionen kooperativ und dauerhaft wahrgenommen werden muss (BMFSFJ 2013, S. 418), zu dessen Gelingen den etwaigen Krisen möglichst frühzeitig präventiv begegnet werden sollte.

»Da es nichts gibt, was nicht als Bedrohung wahrgenommen oder zur Bedrohung deklariert werden könnte, kann auch alles zur Zielscheibe vorbeugender Anstrengungen werden. […] Das Präventionswissen bleibt stets lückenhaft und erheischt weitere Forschungsprogramme. Wer vorbeugen will, weiß nie genug. Weil Risiken nur probabilistisch erfassbar sind, generalisiert der präventive Blick den Verdacht und sucht Indizien aufzuspüren, die auf künftige Übel hindeuten und an denen die vorbeugenden Maßnahmen ansetzen können. […] Wer vorbeugen will, darf sich niemals zurücklehnen.« (Bröckling 2004, S. 210ff.)

Transparenztechnologien wirken glättend auf Asymmetrien und Hierarchien. Die Möglichkeitsräume sozialisatorischer Entwicklung gemeinschaftlich zu organisieren, sichert gesellschaftliche Inklusion und wirkt individuellen Kontingenzen entgegen. Dies wird beispielsweise an den Inklusionsbemühungen für Behinderte, an ent-hierarchisierten Klassen, in denen jede/r seine/ihre eigene Lerngeschwindigkeit finden kann, an der Nivellierung von Schulnoten und dem durchschnittlich immer frühzeitigeren und längeren Besuch von Kitas deutlich.

Kontrolltechnologien verschieben die institutionell verortete, perspektivische Überwachung zu einer vernetzten und aperspektivischen Kontrolle (Deleuze 1993). Das Netz multipler und kooperativer Sorge wird gefestigt, indem aperspektiv Verantwortungsübernahme familialer und nicht-familialer Akteur_innen eingefordert und zugleich spezifische Familienpraktiken gefördert werden. Familienpraktiken zielen auf den Körper, den Geist und die Seele der Familienmitglieder. Sie sind Produkt und Ziel von Transparenz- und Kontrolltechnologien und können als familiale Routine-, Orientierungs- und Handlungsmuster beschrieben werden, die in spezifischer Weise familiale Lebensführung, Elternschaft und das Aufwachsen in der Familie hinsichtlich eines spezifischen (medizinischen, psychologischen, pädagogischen, ökonomischen, medialen und rechtlich-politischen) Wissens konstituieren, ordnen und reproduzieren. In Anlehnung an Foucault (1989, S. 18) möchte ich Familienpraktiken als Praktiken familialer Akteur_innen verstehen, die Regeln des Verhaltens und Zusammenlebens in Bezug auf eine familiäre Gemeinschaft, die Beziehungen innerhalb dieser Gemeinschaft und das Aufwachsen der Kinder und Jugendlichen dieser Gemeinschaft festlegen und zugleich eine gewisse familiale Lebensführung in Bezug auf gesellschaftliches Wissen über Familie und Kindheit, moralische Grundsätze, Werte oder Regeln setzen. Dadurch wird einerseits das familiäre Zusammenleben grundlegend gestaltet sowie modifiziert und andererseits wird zugleich gesellschaftliche Teilhabe, Befähigung und Selbstverwirklichung erlangt. Beispielsweise unterstützen die Familienpolitik und die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe Familienpraktiken, die in spezifischer Weise die Verantwortung hinsichtlich einer gesicherten (körperlichen, geistigen sowie seelischen) Gesundheit, einer optimalen Entwicklung und einer vernetzten und effizienten Risikoabwehr nicht nur übernehmen, sondern aktiv und engagiert unterstützen (Kessl 2005).

Die starre (perspektivische) Architektur der Disziplinargesellschaft wird verdrängt durch eine variable und offene (aperspektivische) Geometrie (Deleuze 1993, S. 256; Han 2013, S. 75). »Control is not centralized but dispersed; it flows through a network of open circuits that are rhizomatic and not hierarchical« (Rose 1999, S. 234). Das vernetzte, permanente und nicht zu stillende Engagement löst die relativ isolierte emotionale Nähe und die repressive staatliche Überwachung ab. Die Distinktion von Zentrum (Familie) und Peripherie (Jugendamt, Schule etc.) löst sich auf. Vielmehr werden die verschiedenen sorgenden Akteur_innen und Institutionen unauflöslich durchdrungen: »Familie, Schule, Armee, Fabrik sind keine unterschiedlichen analogen Milieus mehr, […] sondern sind chiffrierte, deformierbare und transformierbare Figuren ein und desselben Unternehmens.« (Deleuze 1993, S. 260) Kindeswohl wird so zur alles bestimmenden Losung, welche die Eigenverantwortung jedes einzelnen Sorgenden und aller Institutionen einfordert. Kontrolltechnologien lösen sich vom repressiven Zwang der defizitorientierten Überwachung und einer punitiven Pädagogik, ohne diese vollständig auszuschließen.

Mangelndes Engagement generiert gegenüber der sorgenden Gemeinschaft eine potenzielle Schuld (Deleuze 1993, S. 260). Aperspektive Kontrolltechnologien fungieren ohne Zentrum. Sie setzen sich über ein vernetztes Engagement, über die permanente Kommunikation und den permanenten Austausch von Information durch. Daran wirken alle mit, denn die Kontrolltechnologien vollenden »sich dort, wo ihre Subjekte sich nicht aus äußerem Zwang, sondern aus selbstgeneriertem Bedürfnis heraus entblößen« (Han 2013, S. 76f.). Kontrolle realisiert sich in der Kontrolle jeder einzelnen sorgenden Instanz durch alle anderen sorgenden Instanzen, hinsichtlich des zu erbringenden Engagements zum Wohle des Kindes. An die Stelle eines normierenden Zwangs der Sorge um das Kind tritt ein sich aus der vernetzten Sorge heraus konstituierender, mit dem scheinbaren Gefühl von Freiheit begleiteter Selbstzwang (ebd., S. 80).

»In der Disziplinargesellschaft hört man nie auf anzufangen […], während man in der Kontrollgesellschaft nie mit irgendetwas fertig wird.« (Deleuze 1993, S. 257) Deutlich wird dies am Imperativ des lebenslangen Lernens (Spilker 2013). Wer vorgibt, in irgendeiner Weise fertig zu sein oder genug erreicht zu haben, riskiert das Wohl des Kindes und sein Recht auf Bildung (Artikel 28 Abs. 1 UN-Kinderrechtskonvention; BMFSFJ 2013, S. 418). Als größte Gefahr und zugleich größtes Potenzial wird dabei die milieuspezifische Herkunft erachtet. Als Potenzial insofern, wenn das vorhandene Bildungskapital der Familie bereits entwickelt genug ist, um dem Kind ausreichend Ressourcen mitzugeben. Als Gefahr dagegen, wenn gerade das Bildungskapital als Ressource der Herkunftsfamilie fehlt und das Kind Gefahr läuft, bildungsbiografisch zurückzufallen. Die individuelle bildungsbiografische Selbstentfaltung spielt sich (gegenwärtig) zwingend vor einem humankapitalorientiertem Horizont ab, welcher zugleich auf ein großes Wohlwollen der nach Selbstverwirklichung strebenden Subjekte stößt:

»Strafarbeiten heißen jetzt ›Zusatzaufgaben‹, unangekündigte Tests verwandeln sich in ›Lernerfolgskontrollen‹ und in den Schulfluren werden Jahrgangsbeste mit kleinem Bilderrahmen gefeiert. Um eine sinnvolle Nutzung der Freizeit zu gewährleisten, bricht über die Schüler nach Schulschluss eine wahre Flut von AG’s, Clubs, Bands, Wettbewerben, Projekten und Fördermaßnahmen herein. Wer da nicht aktiv wird, bleibt unterentwickelt.« (Laux 2009, S. 11)

Durch den immer üblicher werdenden unmittelbaren Kontakt zu unterschiedlichsten sozialisatorischen Akteur_innen und Institutionen werden die Besonderheiten und Eigenheiten einer vor allem selbstbezogenen familialen Sozialisation reduziert und geglättet. Geglättet ist das Aufwachsen in dem Sinne, dass zwar die Individualität der Heranwachsenden quantitativ zunimmt, jedoch zugleich individuelle Eigenheiten aufgrund gestiegener Anpassungsleistungen verlorengehen (Simmel 1984). Vielerorts ist es gängig, dass kurz nach der Geburt Mitarbeiter_innen der Kinder- und Jugendhilfe zu einem Begrüßungsbesuch (inkl. Geschenk) zu den Familien kommen. Die perspektivische Überwachung wird zur automatisierten, aperspektivischen Kontrolle, die auf die Zustimmung der Klient_innen trifft, die Beratung und Aufklärung einfordern. Indem die möglichst kooperative Verbindung der verschiedenen Verantwortungsbereiche mit ihren unterschiedlichen Potenzialen für die Entwicklung von Kindern zur nicht mehr zu hinterfragenden eingeforderten Normalität wird, verlieren äußerer Zwang und Überwachung an Bedeutung, denn Kontrolle entsteht im Innersten des Netzes selbst.

In zahlreichen Artikeln fungieren die medial diskutierten Fälle von Kindeswohlgefährdung als Aufhänger, um in die Materie und die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe einzuführen. Die mediale Präsens einiger schwerer Fälle von Misshandlung und Vernachlässigung haben enorme Wirkung auf das konkrete Handeln der Sozialpädagog_innen, auf Gesetzesnovellierungen und die lokale institutionelle Organisation der Kinder- und Jugendhilfe. Dies zeigt einerseits die Bedeutung öffentlicher Debatten zu Kindeswohlgefährdung, andererseits zeigen sich der öffentliche Druck und die ständige Notwendigkeit, professionelles Handeln öffentlich zu rechtfertigen. Die Verantwortung für die Sorge um das Wohl von Kindern geht weit über die Personen und Institutionen hinaus, die mit Kindern direkt Kontakt haben. Aperspektivische Kontrolle zeigt sich insbesondere über: a) die Einforderung von Verantwortungsübernahme der Eltern, b) die Einforderung der Verantwortungsübernahme durch die verschiedenen Professionen und Institutionen, c) über die Vernetzung in multiprofessionellen Teams und der sich dadurch ermöglichenden Bündelung und Vervielfachung an Information, Kommunikation und Wissen und d) an der freiwilligen Offenheit und Durchlässigkeit der familialen Akteur_innen. Die U-Untersuchungen zeigen beispielhaft das Zusammenspiel von Verantwortungseinforderung und freiwilliger Kontrolle. Warum sollte man sich nicht um die Gesundheit des eigenen Kindes sorgen? Und zugleich werden sie staatlich eingefordert. Präventive Maßnahmen, die intervenierende Eingriffe zunehmend verdrängen, sind nicht nur weniger radikal und ermöglichen es, die Ressourcen von Familien anzuerkennen und zu aktivieren, sondern fordern zugleich die Eigenverantwortung aller engagierten Institutionen und Personen vorbeugend und initiativ ein. Familie verliert nicht an Bedeutung, vielmehr wird die familiale Verantwortung in neuer Weise durchdrungen sowie eingefordert und zugleich selbst zum Element aperspektivischer Kontrolle. Die Verantwortung für das Aufwachsen wird in einem Verantwortungsnetz ent-hierarchisiert verteilt. Die jeweiligen Verantwortungsbereiche werden dadurch zunehmend durchlässig. Aufgrund dessen vervielfachen sich zugleich die Verantwortungsüberschneidungen. Das Verantwortungsnetz ist jedoch nicht als ein wohl ausbalanciertes Verhältnis zu denken, sondern als eine diffuse Praxis, die in ihrer Heterogenität permanent Verantwortung einfordert und dadurch in ständiger Bewegung bleibt. Die sich daraus konstituierende aperspektive Kontrolle reduziert das Problem der Intransparenz disziplinierender (isolierter) Institutionen. Anstatt Familienformen über starre Normen defizitorientiert gesellschaftlich abzuwerten, wird die Möglichkeit der Selbstentfaltung mit der gesellschaftlichen Forderung nach Inklusion über sich daran orientierende Familienpraktiken verbunden.

Transparenz und Kontrolle werden nach dem jeweils bereits freiwillig erbrachten familiären Engagement, möglichst individuell angepasst, von den anderen engagierten Instanzen herangetragen und eingefordert, um Ungleichheiten im Aufwachsen weitestgehend zu glätten: »Wenn also die Ausweitung einer öffentlichen Verantwortung […] eingefordert wird, dann ist hiermit die Erwartung verbunden, dass sich auf diese Weise die Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen verbessern und soziale Ungleichheiten […] vermindern lassen.« (BMFSFJ 2013, S. 64) konstatiert der 14. Kinder- und Jugendbericht. Dies hat jedoch nicht die Nivellierung verschiedener Lebensformen oder Familienentwürfe zur Folge, sondern deren Orientierung hinsichtlich gesellschaftlicher Ansprüche an Sozialisation, um spezifischen Erwartungen an die Organisation des Aufwachsens, der Kindheit und Elternschaft hinsichtlich ihres Grades an Integration und Transparenz gerecht werden zu können.

Insbesondere fünf Dinge stechen dabei hervor: a) De-Familialisierungsprozesse, die u.a. durch den Ausbau von Ganztagsbetreuung und Kitas sichtbar werden. Im Effekt ergibt sich eine reziproke Durchdringung der multiplen und durchlässigen Verantwortung der unterschiedlichen Akteur_innen und Institutionen, ohne die familiale Verantwortung zu verabschieden; b) der Ausbau der Vorsorgeuntersuchungen und der Frühen Hilfen, die als Frühwarnsystem dienen, durch welche junge und werdende Eltern von Anfang an in einem Netzwerk verschiedener Professionen, in der Erziehung und Sorge ihrer Kinder begleitet, unterstützt und informiert werden sollen (Buschhorn 2012, S. 17); c) die Organisation der Kinder- und Jugendhilfe in multiprofessionellen Teams; d) eine zunehmende öffentliche Debatte über gute Mutter- und Vaterschaft, die geprägt ist von vielfältigen Infobroschüren, Ratgebern oder Dokumentationen, die spezifische Familienpraktiken begünstigen und unterstützen, indem sie die Elternschaft mit der Verantwortlichkeit für spätere Erfolge (oder deren Ausbleiben) im Leben der Kinder verbinden (Vandenbroeck et al. 2011, S. 72); e) die zunehmende Wertschätzung und Stärkung der Perspektive von Kindern über den Ausbau von eigenständigen Kinderrechten oder Empowerment-Programmen wie bspw. »Mein Körper gehört mir«.

Das diffuse und heterogene Netz der sozialisatorischen Verantwortung fordert die einzelnen Akteur_innen und Institutionen auf, sich permanent zu präsentieren. Dazu gehört es, Überschreitungen oder eventuell nicht übernommene Verantwortung, nicht erbrachtes oder schlechtes Engagement wie auch illegitime Verantwortung aufzeigen. Die gleichzeitige Einforderung und Darstellung von Verantwortung kann mit dem 2014 erschienenen Buch Deutschland misshandelt seine Kinder illustriert werden. Aus einer einzelnen Perspektive (Rechtsmedizin) des Verantwortungsnetzes zeigt es an unterschiedlichen Beispielen, wo die Verantwortungsübernahme für das Aufwachsen an Grenzen stößt. Dazu zählen den Autor_innen zufolge u.a. befangene Hausärzt_innen, unerfahrene, unprofessionelle, überarbeitete und schlecht geschulte Sozialpädagog_innen oder Erzieher_innen, auf Erfolg ausgerichtete Anwält_innen, sich festgesetztes veraltetes Wissen in verschiedenen Professionen und die hohe Bedeutung der leiblichen Abstammung von Eltern. Mit diesem Appell nehmen sie nicht nur Eltern und die Kinder- und Jugendhilfe in die Pflicht, sondern gleich ganz Deutschland in der Verantwortung um die aufwachsende Generation. Damit wird ebenso präsentiert, wie Rechtsmediziner_innen vergleichsweise selbst engagiert sind (sie selbst bezeichnen sich als Vorkämpfer_innen). Kurzum: Sie verlangen nach mehr Öffentlichkeit, klagen Verantwortungsbewusstsein und verstärkten Austausch ein, fordern mehr Forschung und gegenseitige Kontrolle sowie Engagement von Jedem ein: »Wir bitten Sie herzlich, nicht wegzuschauen, sondern couragiert zum Wohl der Kinder einzugreifen. Für den Schutz und die Förderung der Kinder in diesem Land sind zuerst und zuletzt wir selbst verantwortlich – die bürgerliche Zivilgesellschaft.« (Tsokos/Guddat 2014, S. 253).

5. Relationale Elternschaft in verteilter Verantwortung

Elternschaft steht in vielfältiger Relation mit verschiedenen Akteur_innen sowie Institutionen und ist dabei in unterschiedlicher Weise abhängig: a) von den zu umsorgenden Kindern, b) von Verwandten und Bekannten oder Nachbarn, c) den Akteur_innen und Institutionen der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe und d) gesellschaftlichen (rechtlichen, ökonomischen, medizinischen, pädagogischen, medialen) Anforderungen an Erziehung. In ihrer modernen Ausprägung äußert sich diese Relation innerhalb einer spezifisch modernen Weise der Problematisierung des Kindeswohls. In diesem Artikel wurde insbesondere auf die sich gegenwärtig ausbildenden Relationen zwischen familialer und öffentlicher Verantwortung eingegangen. Abschließend sollen die Auswirkungen der sich in diesem Artikel rekonstruierten und gegenwärtig zeigenden Geometrie des Aufwachsens für die Elternschaft zusammenfassend skizziert werden.

Private und öffentliche Verantwortung für das Aufwachsen von Kindern sind in der Moderne konstitutiv miteinander verzahnt. Die Emotionalität und Privatheit der bürgerlichen Kleinfamilie müssen unter ihren medizinischen, pädagogischen, rechtlichen, medialen und ökonomischen Bedingungen und Wirkungen in den Blick genommen werden, wenn man Kindheit, Aufwachsen und Elternschaft verstehen möchte. Die Zentralität des Kindeswohls verschiebt den regulativen Zugriff auf Familie dahingehend, dass die Sorge um das Aufwachsen zu einem (multi-professionalisierten) Projekt verschiedener Akteur_innen und Institutionen wird. Der Fokus dieses kooperativen Projekts liegt auf der präventiven Abwehr von Gefahren und einer gemeinschaftlichen Verantwortungsübernahme für die Entwicklung des Kindes. Das Kindeswohl repräsentiert das Wohl der Aufwachsenden und dient zugleich als Legitimation staatlicher Regulation von Elternschaft. Das Kindeswohl ist grundsätzlich gefährdet, deshalb wird die pädagogische Arbeit der Kinder- und Jugendhilfe zur ent-individualisierten und positiven Regel für alle aufwachsenden Kinder und ihre Familien. Der Fokus gemeinschaftlicher Sorge wird von den sozialisatorischen Defiziten auf die sozialisatorischen Möglichkeiten eines engagierten und kooperativen Handelns verschoben.

Wurde Kindeswohl ursprünglich an die Elternschaft in ihrer bürgerlichen und heteronormativen Ausprägung gebunden, kehrt sich dieses Verhältnis nun um. Die Ausgestaltung der Elternschaft ist abhängig von dem, was man unter Kindeswohl versteht. Kindeswohl wird zur Losung eines heterogenen Netzes privater und öffentlicher Sorge. Elternschaft wird damit in einem multiplen Verantwortungsnetz verortet, in dem von unterschiedlichen Personen und Institutionen Verantwortungsübernahme eingefordert wird, die sich in Relation der Möglichkeiten der jeweils anderen Instanzen konstituiert. Einerseits unterliegt Elternschaft damit einem gewissen Ausgesetzt-Sein, andererseits wird Elternschaft zum gleichberechtigten Kontrolleur kooperativen Engagements. Elternschaft wird der an sie herangetragenen Verantwortung gerecht, wenn sie sich in der Praxis positiv auf das Kindeswohl bezieht und sich zugleich für die aus der Vernetzung mit nicht-familialen Akteur_innen und Institutionen sich ergebenden Chancen öffnet. Da die elterliche Erziehung, Pflege und Förderung den Ansprüchen der Wissensgesellschaft nicht allein gerecht werden kann, wird es notwendig, Bereiche der familialen Sorge mit anderen sorgenden Instanzen zu teilen oder sie abzugeben und die familiale Sorge zugleich auf bestimmte Kernkompetenzen (emotionalisierter Sorge) zu reduzieren. Öffentliche Unterstützung wird zur Normalität und orientiert sich weniger an familialen Defiziten als vielmehr an den Möglichkeiten eines optimierten Aufwachsens. Das Familiensystem, die Familienbeziehungen und Elternschaft verlieren ihre relative Selbstgenügsamkeit zugunsten einer aufgrund einer generellen Gefährdung der kindlichen Entwicklung sich etablierenden, gemeinschaftlichen Rechtfertigung innerhalb einer sich permanent vervielfältigenden Kommunikation und eines gesteigerten Informationsaustausches. Um Gefährdungen abwenden zu können, orientiert sich die multiple Sorge an einer möglichst weitreichenden Sicherung und Herausbildung der kindlichen Autonomie. Dabei geht es weniger darum, Defizite zu vermeiden. Dies geschieht automatisch, wenn die präventive Vermeidung von Gefährdungen und die möglichst optimierte Entwicklung des Kindes sich an den individuellen gesellschaftlichen Herausforderungen jedes einzelnen Kindes orientieren. Es geht darum, das Bestmögliche in der Wahrnehmung der gegebenen Möglichkeiten anzustreben und die verschiedenen sorgenden Instanzen hinsichtlich ihrer vorhandenen Ressourcen in die Pflicht zu nehmen. Das Verhalten der Eltern, das Erleben von Elternschaft, familiale Dynamiken und Prozesse sind zunehmend abhängig von der sich mehr oder weniger herausbildenden – aber immer auch instabil bleibenden – Homöostase innerhalb eines präventiv und kooperativ agierenden Verantwortungsnetzes, das bestimmte Familienpraktiken (u.a. Erziehungsstile und -ziele) evoziert. Das sich etablierende Netz ist nicht als ein Wechselwirkungsprozess unterschiedlicher Umwelteinflüsse zu verstehen. Elternschaft – in ihrer gegenwärtigen Ausprägung – konstituiert sich innerhalb der gegenwärtigen Geometrie des Aufwachsens, welche über die hier beschriebenen Mechanismen der Transparenz- und Kontrolltechnologien charakterisiert ist. Dabei fungiert Elternschaft weniger disziplinierend, sanktionierend, überwachend und einschließend, als vielmehr optimierend, fordernd, offen, meditativ und kommunikativ.

Schließlich bleibt jedoch auch festzuhalten, dass Transparenz- und Kontrolltechnologien weder totalitär noch abgeschlossen sind und in ihrer Praxis, in gewisser Weise immer auch Raum für Widerstand, Abweichung, Modifizierungen oder Subversion bleibt. Diesem subversiven Potenzial, das auch aus den vielfältigen Möglichkeiten von Transparenz- und Kontrolltechnologien selbst entspringt, kann an dieser Stelle nicht nachgegangen werden. Dafür bedarf es einer eigenständigen, der hier gemachten Betrachtungen ergänzenden, Aufarbeitung. Diese müsste insbesondere die Chancen von Kritik und Widerstand, wie auch die Verharrungstendenzen sowohl von heteronormativen oder bürgerlichen Vorstellungen wie auch von Disziplinartechnologien aufarbeiten.

Literatur

Ariés, Philippe (1978): Geschichte der Kindheit. München (dtv).

Bröckling, Ulrich (2004): Prävention. In: Bröckling, Ulrich; Krasmann, Susanne & Lemke, Thomas (Hg.): Glossar der Gegenwart. Frankfurt/M. (Suhrkamp), S. 210–215.

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (2013): 14. Kinder- und Jugendbericht. Bericht über die Lebenssituation junger Menschen und die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland.

Buschhorn, Claudia (2012). Frühe Hilfen. Versorgungskompetenz und Kompetenzüberzeugung von Eltern. Wiesbaden (VS).

Cunningham, Hugh (2006): Die Geschichte des Kindes in der Neuzeit. Düsseldorf (Artemis & Winkler).

Deleuze, Gilles (1980): Der Aufstieg des Sozialen. In: Donzelot, Jaques: Die Ordnung der Familie. Frankfurt/M. (Suhrkamp), S. 244–252.

Deleuze, Gilles (1993): Postskriptum über die Kontrollgesellschaft. In: Deleuze, Gilles: Unterhandlungen. 1972–1990. Frankfurt/M. (Suhrkamp), S. 254–262.

Donzelot, Jacques (1980): Die Ordnung der Familie. Frankfurt/M. (Suhrkamp).

Dornes, Martin (2011): Erziehungsnotstand? Mythen und Fakten. In: Kißgen, Rüdiger & Heinen, Norbert (Hg.): Familiäre Belastungen in früher Kindheit. Früherkennung, Verlauf, Begleitung, Intervention. Stuttgart (Klett-Cotta), S. 17–45.

Foucault, Michel (1983): Der Wille zum Wissen. Sexualität und Wahrheit 1. Frankfurt/M. (Suhrkamp).

Foucault, Michel (1989): Der Gebrauch der Lüste. Sexualität und Wahrheit 2. Frankfurt/M. (Suhrkamp).

Foucault, Michel (1994): Überwachen und Strafen. Die Geburt des Gefängnisses. Frankfurt/M. (Suhrkamp).

Foucault, Michel (1996): Der Mensch ist ein Erfahrungstier. Gespräch mit Ducio Trombadori. Frankfurt/M. (Suhrkamp).

Foucault, Michel (2003): Die Gesundheitspolitik im 18. Jahrhundert. In: Foucault, Michel: Dits et Ecrits. Dritter Band. Frankfurt/M. (Suhrkamp), S. 19–37.

Foucault, Michel (2005a): Die Macht der Psychiatrie. Vorlesungen am Collége de France 1973–1974. Frankfurt/M. (Suhrkamp).

Foucault, Michel (2006b): Geschichte der Gouvernementalitat II. Die Geburt der Biopolitik. Vorlesungen am Collège de France 1978/1979. Frankfurt/M. (Suhrkamp).

Foucault, Michel (2007): Die Anormalen. Vorlesungen am Collége de France 1974–1975. Frankfurt/M. (Suhrkamp).

Hausen, Karin (1976): Die Polarisierung der »Geschlechtscharaktere«. Eine Spiegelung der Dissoziation von Erwerbs- und Familienleben. In: Conze, Werner (Hg.): Sozialgeschichte der Familie in der Neuzeit Europas. Stuttgart (Klett), S. 363–393.

Hajek, Katharina (2013): Familienduelle. Von der politischen Regulierung und den Kämpfen um Familie. Prokla 4(43), 519–537.

Han, Byung-Chul (2013): Transparenzgesellschaft. Berlin (MSB).

Kessl, Fabian (2005): Der Gebrauch der eigenen Kräfte. Eine Gouvernementalität Sozialer Arbeit. Weinheim (Juventa).

Klöppel, Ulrike (2010): Foucaults Konzept der Problematisierung und die Analyse diskursiver Transformationen. In: Landwehr, Achim (Hg.): Diskursiver Wandel. Wiesbaden (VS), S. 255–264.

Laux, Henning (2009): Die Fabrikation von »Humankapital«. Eine praxistheoretische Analyse. Berliner Debatte Initial 20(3), 4–15.

Lemke, Thomas (1997): Eine Kritik der politischen Vernunft. Foucaults Analyse der modernen Gouvernmentalität. Berlin (Argument).

Lemke, Thomas (2007). Biopolitik zur Einführung. Hamburg (Junius).

Marthaler, Thomas (2012): Zum Umgang mit dem Kindeswohl – Ein Essay aus neoinstitutionalistischer Perspektive. In: Marthaler, Thomas; Bastian, Pascal; Bode, Ingo & Schrödter, Mark (Hg.): Rationalitäten des Kinderschutzes. Kindeswohl und soziale Interventionen aus pluraler Perspektive. Wiesbaden (VS), S. 105–129.

Mierendorff, Johanna & Olk, Thomas (2007): Kinder- und Jugendhilfe. In: Ecarius, Jutta (Hg.): Handbuch Familie. Wiesbaden (VS), S. 542–567.

Ott, Marion (2015): Begleitung, Betreuung und/oder Überwachung. Praktiken der Beobachtung und Bearbeitung von Mutterschaft in stationären Mutter-Kind-Einrichtungen des Strafvollzugs. In: Seehaus, Rhea; Rose, Lotte & Günther, Marga (Hg.): Mutter, Vater, Kind – Geschlechterpraxen in der Elternschaft. Opladen (Barbara Budrich), S. 259–279.

Popkewitz, Thomas S. (2003): Governing the child and pedagogicalization of the parent. A historical excursus into present. In: Bloch, Marianne N.; Holmlund, Kerstin; Moqvist, Ingeborg & Popkewitz, Thomas S. (Hg.): Governing children, families, and education. Restructuring the welfare state. New York (Palgrave), S. 35–61.

Richter, Martina; Beckmann, Christof; Otto, Hans-Uwe & Schrödter, Mark (2009): Neue Familialität als Herausforderung der Jugendhilfe: In: Beckmann, Christof; Otto, Hans-Uwe; Richter, Martina & Schrödter, Mark (Hg.): Neue Familialität als Herausforderung der Jugendhilfe. neue praxis Sonderheft 9. Lahnstein (Neue Praxis), S. 1–14.

Rose, Nikolas (1999): Powers of freedom: Reframing political thought. London (Cambridge University Press).

Schultz, Susanne (2009): Zwischen Eugenik, Demografie und dem Management reproduktiver Biographien: spannungsreiche staatstheoretische Zugänge zu Fortpflanzungspolitik. In: Ludwig, Gundula; Sauer, Birgit & Wöhl, Stefanie (Hg.): Staat und Geschlecht. Grundlagen und aktuelle Herausforderungen feministischer Staatstheorie. Baden-Baden (Nomos), S. 183–197.

Simmel, Georg (1984): Die Großstadt und das Geistesleben. In: Simmel, Georg: Das Individuum und die Freiheit. Berlin (Wagenbach), S. 192–204.

Spilker, Niels (2013): Lebenslanges Lernen als Dispositiv – Bildung, Macht und Staat in der neoliberalen Gesellschaft. Münster (Westfälisches Dampfboot).

Tsokos, Michael & Guddat, Saskia (2014): Deutschland misshandelt seine Kinder. München (Droemer).

Vandenbroeck, Michel; Roose, Rudi & De Bie, Maria (2011): Governing families in the social investment state. International Critical Childhood Policy Studies 4(1), 69–85.

Weir, Lorna (1996): Recent developments in the government of pregnancy. Economy and Society 3(25), 373–392.

Endnoten:

[1]

Beispielhaft zeigen dies anhand von Schwangerschaft und Geburt u.a. Schultz (2009) und Weir (1996).

[2]

Disziplinartechnologien werden nicht einfach abgelöst oder ausgeschlossen, sondern in spezifischen Bereichen und Institutionen durchaus ergänzend beibehalten und integriert. Dies zeigen u.a. ethnografische Studien in Mutter-Kind-Einrichtungen (Ott 2015).

[3]

Derzeit gibt es in Deutschland fünfzehn Vorsorgeuntersuchungen zwischen den ersten Lebensminuten und dem Vollenden des 18. Lebensjahres. Hinzu kommen die Schuleingangsuntersuchung sowie die ärztlichen Untersuchungen in den Schulen. Zuletzt wurden die Vorsorgeuntersuchungen 2006 um vier Untersuchungen erweitert.

Über den Autor

Michael Wutzler

Michael Wutzler; Magister Soziologie, Neuere Geschichte, Wirtschafts- und Sozialgeschichte, Philosophie, Doktorand am Max-Weber-Kolleg der Universität Erfurt; Arbeitschwerpunkte: Familiensoziologie, Gesellschaftstheorie, Kindeswohl, familiale Geschlechterverhältnisse, Kinder- und Jugendhilfe, Verhältnisse von Natur und Sozialem

Max-Weber-Kolleg der Universität Erfurt Nordhäuser Str. 63 99089 Erfurt

E-Mail: Michael.Wutzler@uni-erfurt.de