Der Beitrag widmet sich der Frage, durch welche Techniken und Deutungsmuster »gute Eltern« am Beispiel von Hausarbeit in psychiatrischen Gutachten in Kindstötungsakten konstruiert werden. Elternschaft wird als Fürsorgebeziehung konzeptualisiert. Mit der Methode der diskursanalytischen Aktenuntersuchung, erweitert um wissenssoziologische Aspekte, wird exemplarisch ein Fall analysiert. Dieser Fall einer Mutter, die der zweifachen Kindstötung beschuldigt ist, ist deshalb so interessant für die normative Verhandlung von guter Elternschaft, weil die beschuldigte Mutter in einer alternativen Lebensform (Wohngemeinschaft) gelebt hat: Welche geschlechtsbezogenen und personenbezogene Responsibilisierungstechniken tauchen in den Deutungsmustern des Gutachters auf? Der Beitrag zeigt, dass Gutachten keine neutralen Tatsachenberichte sind, sondern das Gutachten elterliche Tatsachen hervorbringen. Ferner verweisen die Ergebnisse darauf, dass psychiatrische Gutachter_innen als feldabhängige Konstrukteure von guter Elternschaft verstanden werden können.
Schüsselwörter: Psychiatrisches Gutachten, Elternschaft, Kindstötung, Diskursanalyse, Aktenanalyse, Gender
The psychiatrist as a constructor of good parenting?
A case study on the relevance of housework
The paper deals with this question: which techniques and interpretation patterns construct »good parents« through housework examples in psychiatric report within infanticide files. Parenthood is conceptualized as a caring relationship. Starting from a discourse-analytical framework, expanded by aspects of knowledge sociology, the paper focuses specifically on one infanticide case. This case of a mother who was accused of infanticide twice is interesting for the normative negotiation of good parenting because she lived in an alternative family form: What gender-related and personal responsibility strategies emerge in the patterns of interpretation? And which techniques are used to qualify men and women as good parents in the psychiatric report? The paper shows that the reports are not neutral factual matters. Rather, they show that parental facts, in a way, are brought forth. Furthermore, the results indicate that psychiatric experts in the criminal field can be understood as constructors of good parenting.
Keywords: Psychiatric report, parenthood, infanticide, discourse analysis, court records analysis, gender
In der Wissenschaft wird gegenwärtig von einer »Care-Krise« gesprochen und Forscher_innen widmen sich anhand von Anerkennungs- und Umverteilungsaspekten der Frage, wie Care zukünftig gestaltet werden kann und muss. Diskutiert wird beispielsweise die »Care-Revolution« (Winker 2011, S. 8), ein Ansatz, der bedingungsloses Grundeinkommen mit einbezieht, oder »Demokratie als fürsorgliche Praxis« (Tronto 2000, S. 25).
Im Zuge von Globalisierungstendenzen und sozial-demografischen Dynamisierungen, was Pluralisierung der Lebensformen mit einschließt, sind die gegenwärtigen Geschlechter- und Arbeitsverhältnisse in Bewegung geraten (etwa Rüling 2007). Konsens besteht in diesem Rahmen darin: Die vorrangige Sorge um Reproduktionstätigkeiten – wozu die Sorge von Eltern um die Hausarbeit zählt – kann und soll nicht länger in der Hauptsache von Frauen/Müttern getragen werden (Villa 2015). Kein Konsens besteht allerdings darin, welche Elternschaftsnormen und -praktiken gegenwärtig feldabhängig koexistieren und welche Räume des Lebbaren darin entworfen werden.
Dieser Beitrag beschäftigt sich daran anknüpfend mit der Frage, wie »gute Elternschaft« am Beispiel von Hausarbeit in psychiatrischen Gutachten[2] im Feld des Strafrechts normativ verhandelt wird. Und er widmet sich dann der Frage, ausgehend von einer Vielfalt an möglichen Sorge- und Lebensformen, durch welche Techniken und Deutungsmuster im vorliegenden Fall primär ein psychiatrischer Gutachter »gute Elternschaft« konstruiert. Dabei werden weitere Ergebnisse zur normativen Verhandlung von Elternschaft berücksichtigt, die auf dem empirischen Material von fünf Kindstötungsakten aus dem Zeitraum 2005–2010 einer deutschen Großstadt basieren, in denen Eltern der versuchten oder tatsächlichen Tötung des Kindes unter drei Jahren beschuldigt werden. Dass Hausarbeit in den untersuchten psychiatrischen Gutachten im Rahmen der Aktenanalyse eine bedeutende Rolle für die Konstruktion von Elternschaft einnimmt, ist Resultat der Untersuchung. Hausarbeit als Kriterium, an dem »gute Elternschaft« aus psychiatrischer Perspektive gemessen wird, wurde explorativ aus dem Material entwickelt und der Untersuchung nicht vorausgesetzt.
Entgegen der häufigen Annahme, dass Gutachten neutrale und objektive Tatsachenberichte sind, werde ich vielmehr zeigen, wie in einem Gutachten Tatsachen hervorgebracht werden bzw. dass im vorliegenden Beispiel der Psychiater als Konstrukteur von »guter Elternschaft« zu verstehen ist. Das Verhältnis von Elternschaft und Geschlecht in der psychiatrischen Behandlungspraxis innerhalb des Strafrechts in konstruktivistischen Perspektiven wurde bisher kaum behandelt. Allerdings gibt es einige sozial- und kulturwissenschaftliche Beiträge zum Thema Geschlecht, Gewalt und Recht (vgl. etwa Temme/Künzel 2010). Diese Studien haben aufgezeigt, dass Gewalthandeln vergeschlechtlicht ist: Wenn Frauen/Mütter und Männer/Väter das Gleiche tun, wird dies unterschiedlich gedeutet.[3]
Der Beitrag gliedert sich in sechs Punkte. Nach der Einleitung (1) erfolgt ein Streifzug durch die aktuelle sozialwissenschaftliche Elternschaftsdebatte hinsichtlich geschlechtsbezogener Hausarbeitsteilung (2). Daran knüpft die diskursanalytisch-wissenssoziologische Perspektive an (3). Die erweiterte Dokumentenanalyse als Aktenanalyse (4) wird vorgestellt, um anschließend die Ergebnisse zu präsentieren (5). Dabei steht die Konstruktionsleistung des psychiatrischen Gutachters hinsichtlich »guter Elternschaft« im Mittelpunkt, wobei berücksichtigt wird, dass das Gutachten eine der primären Bezugsquellen der Verhöre darstellt. Der Beitrag endet mit einem Fazit (6).
Fragt man danach, was wir basierend auf Forschungen über Hausarbeit in Bezug auf psychiatrische Gutachten aus elternschafts- und geschlechtersoziologischer Perspektive im Besonderen wissen, wird sichtbar, dass das Thema bisher vernachlässigt wurde. Dies steht im Gegensatz zu Elternschaft und Hausarbeit im Allgemeinen. Seit Beginn der Frauen- und Geschlechterforschung ist dieses Phänomen ein sehr prominentes Thema in sozialwissenschaftlichen Debatten (Bock/Duden 1977; Kaufmann 2005; Kassner/Rüling 2005; König 2012; Koppetsch/Burkhart 1999 u. a.).
Wenden wir uns den Daten und Fakten zu, wird sichtbar, dass Hausarbeit feminisiert ist: Frauen übernehmen in den letzten Jahren kaum verändert in der Hauptsache die Sorge um die Hausarbeit (etwa Allensbach 2011, S. 10; Statistisches Bundesamt 2015). »Wäschewaschen, Bügeln, Fensterputzen, Fußboden-, Badreinigung sind eindeutig Arbeiten, die in Haushalten mit Kindern nach übereinstimmender Aussage von Frauen und Männern ganz überwiegend von der Partnerin erledigt werden«, so die Allensbach-Umfrage (2006). »Darum kümmert sich mehr die Frau«, gaben beispielsweise 78 Prozent der Männer und 80 Prozent der Frauen an, als es um die Frage ging, wer den Fußboden und das Bad reinigt (ebd.). Dazu kommt, dass sich viele Frauen mehr Unterstützung bei der Hausarbeit wünschen.
Mit Blick auf den Datenreport 2013 zur Erwerbsbiografie von Vätern lassen sich im Gegensatz zur Mutter kaum Brüche aufgrund der Geburt des Kindes sehen (Kreyenfeld/Krapf 2013, S. 40–41). Die meisten Frauen in Westdeutschland, auf die sich meine Untersuchung vorrangig bezieht, mit Kindern unter 18 Jahren arbeiten nach dem Teilzeitmodell (44 Prozent), während die Väter ungebrochen in Vollzeit erwerbstätig (89 Prozent) sind (ebd.). Am Beispiel der Elternzeitnahme nach Geschlecht wird gerne darauf hingewiesen, dass Väter zunehmend mehr Aufgaben rund ums Kind – und damit auch Hausarbeit – übernehmen. Dabei wird oft ausgeblendet, dass diese Väter ein Sonderfall bleiben: Denn Mütter nehmen über 90 Prozent der Elterngeldmonate (Sopp/Wagner 2015). Sie nehmen häufiger und länger Elterngeld in Anspruch, wobei unklar ist, wie die genaue Hausarbeitsteilung im Rahmen von Elternzeit nach Geschlecht genau verteilt und wie sie praktiziert wird. Mutterschaft geht im Gegensatz zu Vaterschaft mit einem hohen Armutsrisiko einher (Cornelißen 2005, S. 221–222). Und zwar nicht, weil Frauen Frauen sind, sondern weil Frauen Mütter sind und bestimmte Aufgaben wie etwa unbezahlte Hausarbeit übernehmen (ebd.).
Ansätze, die in historischen Perspektiven zu erklären versuchen, warum Hausarbeit heute in der Praxis weiblich ist, gehen davon aus, dass sich spätestens im 19. Jahrhundert mit der Ausbildung der komplementären Geschlechtscharaktere (der Zuschreibung etwa: Männer seien rational und Frauen seien emotional) auf der normativen Ebene bestimmte Kriterien des »guten Elternseins« entlang der weiblich kodierten privaten Sphäre und der männlich kodierten öffentlichen Sphäre herausgebildet haben. Beide Sphären sind ortsgebunden und gehen mit eigenen Handlungs- und Tätigkeitsfeldern einher. Die Mutter ist in diesem Modell mit ihren fürsorglich-emotionalen Geschlechtscharakteren für Haushalt und Erziehung verantwortlich, während der Vater rational-durchsetzungsfähig für die außerhäusliche Erwerbstätigkeit zuständig ist. Allerdings war diese Modell nicht für alle Schichten gleichermaßen von Bedeutung und die meisten betraf es in der Praxis nicht (Hausen 1976). In den 1950er- und 1960er-Jahren, im Zeitalter des Golden Age of Marriage, wurde diese Elternschaftsnorm aus empirischer Sicht zur Praxis für viele Eltern.
Historisch gesehen stellt diese Zeit, in der die Frauen als Mütter jenseits von Erziehung des Kindes und Haushalt nicht gearbeitet haben, eine Ausnahme dar. Was Männer- und was Frauenarbeit bzw. -berufe sind, war in Abhängigkeit von Zeit und Raum immer auch umstritten und in Verhandlung (Gildemeister/Wetterer 1992). Insbesondere in den 1970er- und 1980er-Jahren wurde von bewegten Frauenforscherinnen wie Bock und Duden (1977) deutlich gemacht, dass Hausarbeit Arbeit ist, und es nicht sein könne, dass Frauen im besten Fall als Lohn Liebe erhalten könnten, wenn sie sich um den Haushalt kümmern (Beer 2010, S. 59). In den Debatten zur Elternschaft und Hausarbeit taucht immer wieder auf, dass die Forderung der zweiten Frauenbewegung, Väter sollten sich stärker an der Hausarbeit beteiligen, mit Blick auf die empirische Praxis nicht erfüllt wird (etwa Beck-Gernsheim 2006, S. 129). Die Hausarbeit hätte sich weniger stark zwischen Männern und Frauen verteilt, sondern von Frauen zu Frauen (ebd.). Genannt werden in diesem Zusammenhang »weibliche Dienstmädchen« in der Care-Chains-Debatte und unter anderem Familien- und Nachbarschaftshilfe (etwa Lutz 2007).
Es liegen gegenwärtig unterschiedliche empirische Arbeiten zu Elternschaft und Hausarbeit in Deutschland vor. Insbesondere wird in den Arbeiten die Kluft zwischen erzählter elterlicher Hausarbeit und Hausarbeit in der Praxis betont. Besonders im bildungsnahen und individualisierten Milieu käme es zu starken Retraditionalisierungseffekten nach der Geburt des Kindes (etwa Kaufmann 2005; Abele 2005). Während vor der Geburt häufig ein egalitäres geschlechtsbezogenes Arbeitsverständnis sichtbar wird, verändert sich dieses nach der Geburt zu sehr traditionellen Arbeitsteilungsmustern.
Die einen gehen von einer »pragmatischen Modernisierung« aus (Kassner/Rüling 2005, S. 255; vgl. auch Behnke/Loos/Meuser 1998) und andere wiederum von einer »rhetorischen Modernisierung« (Wetterer 2003, siehe auch Witzig/Nentwich in diesem Band), einer »egalitäre[n] Idee im Haushaltsbereich« (Kaufmann 2005, S. 177) oder auch von der »Illusion der Emanzipation« (Koppetsch/Burkart 1999). Exemplarisch sei auf die unterschiedlichen Ansätze von Kaufmann (2005) sowie Rüling (2007) und Kassner (Kassner/Rüling 2005) Bezug genommen: Rüling und Kassner analysieren in ihrer qualitativen Studie die Arbeitsteilungsmuster von Eltern, bei denen eine Vereinbarkeitsproblematik vorliegt. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass der Kontext für die Aufteilung der (Re‑)Produktionsarbeiten bedeutend ist, die auch mit geschlechtsspezifischen Rollenzuschreibungen brechen (Rüling 2007, S. 256). So würden Männer ebenso putzen und waschen sowie Frauen Reparaturen im Haushalt übernehmen, wenn der Kontext dies verlange. Vor diesem Hintergrund vertritt Rüling den Ansatz einer »pragmatischen Modernisierung«. Dies bedeutet: »situative Handlungssteuerung, die stärker im praktischen Bewusstsein und in der Bedürfnisstruktur des Paares angesiedelt ist und sich weniger im diskursiven Bewusstsein abspielt« (ebd., S. 255). Damit gehe es weniger darum, wer welche Tätigkeiten als Mann und Frau übernimmt, sondern, dass sie ganz pragmatisch gemacht werden (ebd., S. 257).
Mit diesem Ansatz grenzt sie sich deutlich von Kaufmanns Konzept ab, der aufzeigt, dass alle von der Gleichheit reden, aber kaum jemand diese praktiziert:
»Männer, die sich an den häuslichen Aufgaben beteiligen, beschreiben ihre Tätigkeiten nicht etwa neutral und objektiv: Aus ihren Worten spricht der pure Stolz und er führt sie dazu, sich mit einiger Übertreibung im Geste moderner Helden zu präsentieren. Und Frauen präsentieren stolz ihre Männer/Väter in diesem Sinne.« (Kaufmann 2005, S. 176)
Dieser Bruch zwischen Diskurs und Praxis im Haushaltsbereich wird über geschlechtsbezogenes routiniertes Alltagshandeln, dem doing gender, erklärt. Die herausgegriffenen Studien zeigen einerseits, dass es vor allem eine kulturelle Frage ist, wer sich wann und wie um die Hausarbeit sorgt, und keine, die sich aus der Natur der Sache speist. Andererseits zeigen die Studien, dass auf der normativen Ebene, insbesondere bezogen auf das bildungsnahe Milieu, durchaus ein egalitäres Verständnis von Hausarbeitsteilung auf der normativen Ebene vorhanden ist, auch wenn es sich in der Praxis aus unterschiedlichen Gründen nicht zeigt. Welches normative Verständnis von elterlicher Hausarbeitspraxis sich in einem psychiatrischen Gutachten – unter Einbeziehung weiterer Gutachten – rekonstruieren lässt, ist Thema dieses Beitrags. Dabei verstehe ich elterliche Hausarbeit als (Für‑)Sorgeleistung innerhalb eines familiären (Für‑)Sorgemanagements.
Im vorliegenden Beitrag wird aus einer wissenssoziologisch-diskursanalytischen Perspektive davon ausgegangen, dass es sich bei dem von den Gutachter_innen produzierten Wissen um diskursives Elternschaftswissen am Schnittpunkt von psychiatrischem, kriminologischem und Geschlechterwissen handelt. Dies, da es um die normative Verhandlung von Elternschaft in psychiatrischen Perspektiven im Feld des Strafrechts geht und ich nach geschlechtsbezogenen Differenzen/Differenzierungen in dem Aktenmaterial frage: Wie werden Mütter und Väter (unterschiedlich) angerufen?
Elternschaft ist der Ort, an dem unterschiedliche Akteure und Akteursgruppen um die (Be)Deutung ringen, um nicht zuletzt Einfluss auf die Praxis der gelebten Elternschaft, wozu die Aushandlung von Hausarbeitstätigkeiten gehört, zu nehmen. Dieses Ringen innerhalb von Diskursen ist aus wissenssoziologischer Perspektive feldabhängig. Es macht also einen Unterschied, ob beispielsweise in der wissenschaftlichen Alltagspraxis über Elternschaft gesprochen wird oder ob im Feld der Psychiatrie im strafrechtlichen Rahmen Elternschaft verhandelt wird. Je nach Feld und auch innerhalb des Feldes sind unterschiedliche Qualitätskriterien des Wissenswerten vorhanden, an dem sich »gute Elternschaft« messen lässt (Wetterer 2009). Bei den psychiatrischen Gutachten handelt es sich im vorliegenden Fall um Dokumente, die von einem/einer Mediziner_in als Sachverständige vor Gericht verfasst werden. Damit geht es, im Gegensatz zur wissenschaftlichen Alltagspraxis im Allgemeinen etwa, im Speziellen immer um die Bewertung, ob die/der Beschuldigte krank oder gesund ist. Im strafrechtlichen Rahmen hat der/die Psychiater_in die Aufgabe, die »strafrechtliche Verantwortung, Schuldfähigkeit des Täters [der Täterin], die über die Zulässigkeit einer Bestrafung entscheidet« (Schreiber/Rosenau 2009, S. 78) im Hinblick auf zukünftiges Handeln zu bewerten. Im Mittelpunkt steht somit die Beurteilung im Strafverfahren über die Schuldfähigkeit des/der Beschuldigten bzw. hier der beschuldigten Eltern. Bei der Bewertung im strafrechtlichen Verfahren gibt es nach Müller (1980, S. 39–41) unterschiedliche »Auswahl- und Filterungsmechanismen«, die in »schriftlichen Dokumentationen administrativen Handelns« Aussagen in den Akten verändern können. Um nur zwei Punkte exemplarisch zu nennen: Man kann von einer »vergangenheitsfixierten Neuinterpretation« (ebd., S. 41) ausgehen. Basierend auf der Tat wird eine biografische Entwicklungsgeschichte der Beschuldigten hervorgebracht. Im zweiten Punkt werden häufig tendenziell negative, die Tat erklärende Aspekte gesucht, um die Tat unter Berücksichtigung psychiatrischer Kriterien zu plausibilisieren (vgl. ebd., S. 40; Tolasch 2016, S. 104–105).
In den Akten eines Strafverfahrens hat das psychiatrische Gutachten eine Beweisfunktion. Der/die Gutachter_in kann als Beistand des/der Richters_in im Sinne eines/einer Zeugen_in mit Experten_innenwissen verstanden werden, um bei der Wahrheitsfindung behilflich zu sein. Die Letztentscheidung im Strafverfahren haben die Richter_innen (Tolasch 2016, S. 98–99).
Gutachten folgen einem besonderen Aufbau: Die Gutachten sind nach Fällen abgehandelt und sehen alle inhaltlich und strukturell im Detail unterschiedlich aus, was daran liegen mag, dass es kein einheitliches Regelwerk in diesem Zusammenhang gibt. Allerdings findet sich ein ähnlicher Grobaufbau: »Einleitung und formale Angaben, Zusammenfassung der Fragestellung des Sachverhalts, Aktenlage, Angaben der Probanden, Befunde, Beurteilung, Zusammenfassung« (Foerster/Dressing 2009, S. 44–45). Um letztlich, das ist das Kernstück des Gutachtens, zur psychiatrischen Bewertung, also der »diagnostischen Einschätzung« (ebd., S. 48) zu kommen, sollen im optimalen Falle alle Dokumente in der Akte (Briefe, Verhöre, Aktenmitteilungen, Jugendhilfe-Dokumente etc.) berücksichtigt und eigene Begutachtungen durchgeführt werden.
Aus dieser Perspektive heraus verstehe ich medizinische Gutachter_innen, die im vorliegenden Fall die psychiatrischen Gutachten verfassen, als Konstrukteur_innen, die nach ihren feldabhängigen Maßstäben des Wissenswerten bewerten und urteilen (müssen), um zur Beurteilung unter anderem der Schud(un)fähigkeit zu kommen. Die Maßstäbe des Wissenswerten unterscheiden sich von Gutachterin zu Gutachter graduell durchaus. Der wissenssoziologisch-diskursanalytischen Perspektive folgend sind Gutachten keine wertfreien Tatsachenberichte, sondern die Berichte bringen Eltern(schaft) und damit Tatsachen über Eltern auf besondere Weise hervor (Tolasch 2016, S. 106).
Die Daten, die im vorliegenden Beitrag präsentiert werden, sind Teil eines größeren (Dissertations‑)Projekts zur normativen Verhandlung von Mutterschaft in Kindstötungsakten (Tolasch 2016). Die Kindstötungsakten stammen aus dem Zeitraum 2005–2010 aus einer deutschen Großstadt und der Zugang wurde durch eine Staatsanwaltschaft ermöglicht. Die Akten umfassen fünf Fälle, in denen Mütter und/oder Väter der versuchten oder tatsächlichen Tötung ihres Kindes unter drei Jahren beschuldigt werden. Dabei sind Beschuldigten- und Zeugenvernehmungen und vier psychiatrische/nervenärztliche Gutachten mit in den Datenkorpus einbezogen.
Vor diesem Hintergrund unterschiedlicher Dokumente werde ich exemplarisch in diesem Beitrag den Fall Karla Kraus herausgreifen. Der Fall ist deshalb interessant, da Karla Kraus, die der zweifachen Kindstötung beschuldigt ist, in einer WG-ähnlichen Lebensform gelebt hat. Frau Kraus hat in den letzten Jahren bis zum Beginn des Verfahrens unterschiedliche Beziehungspartner. Sie lebt mit den Partnern zusammen in ihrer Wohnung und manchmal auch getrennt. Die Form des Zusammenlebens in einer Wohngemeinschaft und der Beziehungsstatus sind deshalb relevant, da sie darüber informieren, wie Hausarbeit in einer alternativen Lebensform mit wechselnden Partnerschaften im Gutachten gedeutet wird. Die Frage ist, wie wird Elternschaft in den Gutachten verhandelt unter Berücksichtigung womöglich unterschiedlicher Deutungsangebote in den Verhören, die als Referenzpunkt bzw. Quelle des Gutachtens dienen, wenn der/die Psychiater_in das Gutachten erstellt. In Abgrenzung von kriminologischen, rechtlichen und psychologischen Perspektiven, aber auch einigen sozialwissenschaftlichen Perspektiven, interessiert der Fall unter besonderem Erkenntnisinteresse: Die Tat, die Motive der Tat und die Verfassung der Täterin etc. sind hier nur insofern von Bedeutung, als in den Aussagen in diesem Zusammenhang über Hausarbeit und »gute Elternschaft« gesprochen wird. Dabei ist die Thematisierung von Hausarbeit als Kategorie, durch die sich Elternteile insbesondere als »gute Mütter«, aber auch »gute Väter«, qualifizieren können, selbst schon ein Ergebnis der Studie und wird in diesem Beitrag vorausgesetzt (ebd.).
Das heißt, die Ergebnisse dieser qualitativen Studie informieren über Deutungsmuster »guter Eltern« in Fällen von durch die beschuldigten Eltern verantworteter tatsächlicher oder versuchter Kindstötung. Damit erlaubt die Studie keine allgemeinen Aussagen über das gesamte psychiatrisch-strafrechtliche Feld. Auch wenn die Fälle einem positivistischen Zugang folgend einzigartig sind und im Detail entsprechend nicht vergleichbar und folglich der Fall Karla Kraus nicht repräsentativ für andere Fälle stehen kann, so sind sie einem diskursanalytisch-wissenssoziologischen Zugang folgend doch besonders geeignet, um Normen von Elternschaft im psychiatrisch-strafrechtlichen Feld zu rekonstruieren. Dies insofern, als dass zugleich an Fällen, in denen Eltern gewaltsam an der Elternschaftsnorm scheitern, da sie der versuchten oder tatsächlichen Tötung des eigenen Kindes beschuldigt werden, eine Negativfolie gescheiterter bzw. »guter Elternschaft« sichtbar wird (vgl. Wiese 1996, S. 14; Mauerer 2002, S. 14). So kann anhand der empirischen Basis von Aktenmaterial zur Kindstötung herausgearbeitet werden, an welchen Normen sich Mütter und Väter messen lassen müssen, um sich als »gute Eltern« zu qualifizieren.
Dabei geht es mir nicht darum, die leidvolle Erfahrung, die insbesondere Kinder in solchen Fällen machen, zu beschönigen oder in Abrede zu stellen. Vielmehr geht es darum, die diskursive Eingebundenheit von Gewalthandeln im Hinblick auf Elternschaftsnormen zu analysieren. Denn Gewalt ist immer auch ins Kulturelle eingelassen und informiert damit über das Soziale bzw. hier über Elternschaft (vgl. Martschukat 2008, S. 79; in Bezug auf Geschlecht und Gewalt: Popp 2003; Bruhns 2003). Ausgangspunkt ist die Annahme, dass Gewalt keine Eltern und kein Geschlecht hat, sondern diese innerhalb des Feldes zugeschrieben wird. Die Ergebnisse dieser Aktenstudie sind besonders relevant, da sie »Einblick in das sozialpolitische Normengefüge der Zeit« (Kenkermann 1992, S. 152) im Hinblick auf Eltern liefern und dies lässt sich insbesondere an einem so drastischen Fall wie der Kindstötung zeigen (Tolasch 2016, S. 5–6).
Um die Deutungsmuster der »guten Eltern« zu identifizieren, wird sich auf die wissenssoziologische Diskursanalyse (Keller 2011) gestützt und die Daten mit einer erweiterten Dokumentenanalyse als Aktenanalyse erhoben (vgl. Müller 1980; Ralser 2010; Zaft 2011; zusammenfassend: Tolasch 2016: 83ff). Die Daten basieren insbesondere auf der Deutungsmusteranalyse im Rahmen der »interpretativen Analytik« und, wenn darin von Bedeutung, der rhetorischen Verfasstheit und kontextuellen Bezügen und werden mithilfe der Grounded-Theory-Methodologie (insbesondere minimale und maximale Kontrastierung) ausgewertet (Keller 2007). In der konkreten Analyse wurde ausgehend davon, dass »gute/schlechte Elternschaft« in den Gutachten verhandelt wird, danach gefragt, in welchem mehrfach relationalen Verhältnis Elternschaft zu anderen Kategorien sozialer Differenzierung wie Alter etc. steht. Die Deutungsmuster der »guten Eltern« werden über die Frage rekonstruiert, wie über welche Normalisierungs-, Essenzialisierungs- oder Naturalisierungsstrategien Fürsorgeverantwortung begründet wird. Deutungsmuster verweisen in diesem Sinne auf kollektive Sinn-Selbstverständnisse der Akteur_innen innerhalb und außerhalb der Akten bzw. Gutachten. Damit sind Deutungsmuster als verobjektivierte Interpretationsschemata im Feld des Intelligiblen zu verstehen, die eine Erzählung oder auch Dokumentation organisieren und strukturieren (Tolasch 2016, S. 118–119). Diese Interpretationsschemata entspringen nicht den Akteur_innen, sondern verweisen auf einen kulturellen Denkhorizont im Feld des psychiatrisch-strafrechtlichen Rahmens (ebd.). Die Deutungsmuster der »guten Eltern« habe ich hier ausgehend von drei unterschiedlichen Datenmaterial-Variationen herausgearbeitet (vgl. ebd., S. 119):
Deutungen über die »guten Eltern«, die den normativen Erwartungen nicht entsprechen,
Deutungen der »guten Eltern«, die sich 1:1 übernehmen lassen,
Deutungen, die sich in Relation zu anderen Fürsorgenehmer_innen und Fürsorgegeber_innen zeigen.
Im Anschluss an die Dokumentenanalyse als Aktenanalyse werden spezifische Produktions- und Kontextbedingungen von Gutachten, ergänzt um die darin (nicht) zitierten Verhöre, bei der Analyse des Materials einbezogen.
Im Folgenden wird zunächst das Deutungsangebot im Fall Karla Kraus bezogen auf die »gute Mutter« durch Zeugenvernehmungen bzw. -verhöre herausgearbeitet. Anschließend wird sich dem Deutungsmanagement des Psychiaters zugewendet, indem analysiert wird, wie mit dem unterschiedlichen Deutungsangebot im Fall Karla Kraus umgegangen wird (siehe Tolasch 2016, S. 185ff). Alle Daten sind anonymisiert.
Das empirische Material wird im Folgenden durch die Vernehmungsprotokolle ausgewertet, die nach Konstruktionen von »guter Mutter-, Vater- und Elternschaft« im Hinblick auf Hausarbeit unter Berücksichtigung anderer Fälle fragen. Die anschließende Untersuchung zeigt, wie der medizinische Gutachter mit diesen womöglich uneindeutigen Deutungsangeboten umgeht und damit gegebenenfalls selbst in seiner Position als Psychiater daran beteiligt ist, eine »gute Mutter«, einen »guten Vater« und »gute Eltern« hervorzubringen.
Zentrales Ergebnis der Studie ist, was ich hier im Rahmen der Teilergebnisse vorwegnehmen möchte, dass Mütter meistens als Hauptverantwortliche adressiert werden, wenn es um die Sorge um die Hausarbeit und ums Kind geht (Tolasch 2016, S. 181ff.). Dabei findet sich häufig die argumentative Kausalkette: Frau = Sorge ums Kind = ordentlicher Haushalt = »gute Mutter«. Männer/Väter werden hinsichtlich Hausarbeit nicht dermaßen als verantwortliche Elternteile adressiert (ebd.). Zur Plausibilisierung dieser Argumentationskette wird sowohl auf die Natur (natürliche Bestimmung) als auch auf Kultur (Sozialisation etwa) Bezug genommen. Dass die Mutter als Hauptverantwortliche für die Sorge um den Haushalt gedeutet wird, zeigte sich u. a. an der Kategorie »(Un‑)Sichtbarkeit von Hausarbeit« (Tolasch 2016, S. 224) bei der Verhandlung »guter Elternschaft« mit geschlechtsbezogenen Differenzen: Während die nicht verrichtete Hausarbeit von Müttern häufig sichtbar gemacht wird, wird die verrichtete unsichtbar gemacht. Umgekehrt häufig bei Vätern: Hier wird die verrichtete sichtbar gemacht und die nicht verrichtete bleibt unsichtbar. Väter können, wenn sie wollen, sich gerne an der Hausarbeit beteiligen und sich damit durchaus als »guter Vater« qualifizieren, während Mütter die Pflicht haben, sich in der Hauptsache darum zu kümmern. Dieses Phänomen bezeichne ich als flexibilisierte Retraditionalisierung von Geschlechternormen (Tolasch 2016, S. 233).
In diesem Rahmen wird nun dargestellt, welche Deutungsmuster der »guten Eltern« im Fall Karla Kraus, zweifache Mutter, auftauchen, unter Berücksichtigung, dass Karla Kraus sich den Haushalt mit mehreren, darunter auch erwachsenen Personen im Rahmen ihrer WG-Lebensform geteilt hat.
In diesem Abschnitt steht die Frage nach den unterschiedlichen Deutungen von den »guten Eltern« am Beispiel des Falls Karla Kraus im Mittelpunkt. Herauslesen lassen sich Deutungsmuster, in denen eine »gute Mutter« sich allein um den Haushalt sorgen sollte bis hin zu Deutungsmustern, in denen eine »gute Mutter« sich nicht allein um den Haushalt sorgen sollte. In den Verhören zeigen sich Deutungen, in denen die Mutter sich hauptverantwortlich um den Haushalt sorgen sollte und dass Frau Kraus dieser Anforderung auf gewisser Weise auch gerecht wird:
»Antwort: Ja. In letzter Zeit haben wir der Frau Kraus öfter mal mit der Wohnung geholfen. [...]. Dazu muss ich sagen, dass Frau Kraus das selbst angestoßen hat. Dass man den Balkon mal sauber machen müsste. Es war so, dass auf dem Balkon Hundekot war und es entsprechend gestunken hat. Das war der Frau Kraus unangenehm und sie hätte das gerne beseitigt gehabt. Das war dann der Grund, warum die Kinder sich an dem Tag auch um den Balkon gekümmert haben.« (Kriminalpolizist, ZV Helma Hein, S. 3)[4]
Herauslesen lässt sich, dass Frau Kraus sich aufgrund ihres eigenen Ordnungsempfindens darum gesorgt hat, dass die Tätigkeiten von anderen übernommen werden (»selbst angestoßen«). Legitimiert, wie an anderer Stelle deutlich wird, wird diese Position darüber, dass Frau Kraus vermeintlich an einer starken Erkrankung leidet und körperlich eingeschränkt ist. Die körperlichen Grenzen dienen als Legitimierungsmoment dafür, dass sie die Hausarbeit an Dritte übergibt und sie selbst diese nicht ausführt. Damit hat sie in dieser Deutung die Sorge um die Hausarbeit übernommen, indem sie die Hausarbeit verantwortet, auch wenn sie diese selbst nicht ausführt. Nicht übernommen hat sie sie in der Deutung einer anderen Zeugin, die von einer »Horrorwohnung« spricht. Dort heißt es auf Nachfrage des Vernehmungsbeamten: »Es lagen z. B. Wäscheberge herum, die Küche war nicht aufgeräumt, gerade wenn man Kinder hat, sollte man da vielleicht mehr auf Hygiene achten. Das war halt nicht der Fall.« (Kriminalpolizist, ZV Sandra Sasse, S. 5)
Sichtbar wird hier ebenfalls das Deutungsmuster, dass eine »gute Mutter« sich um den Haushalt sorgen sollte. Über das zugeschriebene Bedürfnis des Kindes nach Hygiene bzw. dessen körperlichem Wohlergehen wird hier die Verknüpfung von Hausarbeit und »guter Mutterschaft« sichtbar. Hier wird Frau Kraus präsentiert als Mutter, die der normativen Anforderung eines ordentlichen Haushalts nicht nachgekommen ist.
Neben dem Deutungsmuster, dass eine »gute Mutter« sich um den Haushalt sorgen sollte (sie hat es gemacht und sie hat es nicht gemacht), erscheint ein weiteres Deutungsmuster, in der eine Frau eine »gute Mutter« sein kann, auch wenn sie sich nicht um den Haushalt sorgt, wie aus dieser Sequenz hervorgeht:
»Antwort: So vom Umgang mit den Kindern her, war der Umgang jetzt nicht schlecht, was mir so aufgefallen ist. Aber sie war durchaus anders wie ich das von meiner Mutter gewohnt bin. Aber man muss aber schon sagen, dass die Bude chaotisch war. Das Zimmer von der [Tochter] war ständig unaufgeräumt. Bezeichnend war ja auch, dass der Hund, den sie schon viel länger hatte, vielmehr [sic!] auf mich gehört hat als auf sie. Der musste halt auch mal öfter raus und nicht nur einmal. Ich glaube es war ihr einfach wurscht, was mit dem passiert. Der hat dann einfach in die Wohnung gemacht und alles, weil sie sich halt einfach nicht darum gekümmert hat.« (Kriminalpolizist, ZV Julius Jahn, S. 11)
Offenbar wird hier »gute Mutterschaft« tendenziell an dem Handeln der Mutter gegenüber den Kindern bestimmt und weniger stark an der ordentlichen Wohnung, wie in anderen Deutungsmustern. Die Kausalkette Frau = Sorge um den ordentlichen Haushalt = Sorge um das Kind = »gute Mutter« wird in dieser Deutung aufgebrochen. Aus der Perspektive des dokumentierten Zeugen ist sie, so meine Lesart, keine »schlechte Mutter«, aber hat sich nicht um den Haushalt gekümmert. Allerdings ist auch in dieser Deutung des Ex-Beziehungspartners die Mutter die alleinige Adressatin für die Hausarbeit, obwohl auch andere Personen einschließlich der Erwachsenen in der Wohnung lebten.
In Abgrenzung zu diesem Deutungsmuster findet sich ein anderes, in der nicht bloß die Frau in der Position der Mutter zur Rechenschaft gezogen wird. Zum Beispiel:
»Frage: Wie war es z. B. mit dem Kochen, hat sich Frau Kraus darum gekümmert? Antwort: Na ja, jeder hat mal etwas gekocht. Das war im Prinzip wie eine große WG. Jeder hat mal was gemacht. Das hat schon alles irgendwie funktioniert.« (Kriminalpolizist, ZV Maik Mitter, S. 19).
Dass der Vernehmungsbeamte im Verhör vor allem die Frau allein als Fürsorgegeberin adressiert, ist symptomatisch für die Verhörsituationen. An anderer Stelle heißt es beispielsweise »Hatte Frau Kraus den Haushalt im Griff?« Bei Vätern finden sich solche Fragen tendenziell weniger in dem vorliegenden Aktenmaterial. Herauslesen lässt sich hier das Deutungsmuster, dass auch eine »gute Mutter« nicht alleine für die Hausarbeitstätigkeiten zuständig sei. Auch wenn es anscheinend keine »echte« WG war (»im Prinzip wie eine große WG«), ist Karla Kraus in der Position der Mutter offenbar aus der Perspektive dieses Zeugen bzw. Mitbewohners nicht alleine als Fürsorgegeberin zuständig.
Die Konstruktionen zur »guten Mutter«, aber auch zum »guten Vater« und zur »guten Elternschaft«, die auf den Verhören zum Fall Karla Kraus basieren, zeigen kein einheitliches Bild. Die Deutungsmuster zu »guten Eltern« insbesondere zur »guten Mutter« sind sehr vielfältig und durchaus auch widersprüchlich und lassen sich in diesem Fall nicht auf eine Position reduzieren. Auch wenn meistens, dies zeigt sich quer zu den Fällen und den darin enthaltenen Deutungsmustern, die Frau primär als verantwortlich für den Haushalt gedeutet wird, gibt es Deutungsmuster, in der andere aus der WG-Lebensform als Fürsorgegeber_innen adressiert werden.
Während im vorigen Abschnitt gefragt wurde, welche unterschiedlichen Deutungsmuster, verstanden als Deutungsangebote für den Psychiater, von »guten Eltern« im Hinblick auf die Hausarbeit im Fall Karla Kraus in den Verhören rekonstruierbar sind, wird nun vor diesem Hintergrund veranschaulicht, auf welche Art und Weise der Gutachter professionelles Deutungsmanagement betreibt und durch seine Deutungen und Techniken »gute Elternschaft« verhandelt und hervorbringt. Der Gutachter wird dabei, wie in Abschnitt 3 ausgeführt, verstanden als feldabhängiger Konstrukteur von Elternschaft. Die Verhöre bilden, wie dargelegt, u. a. den Referenzrahmen für Gutachter_innen beim Verfassen des psychiatrischen Gutachtens.
Um die Schuld(un)fähigkeit der Beschuldigten zu bewerten, wird im psychiatrischen Gutachten über Karla Kraus, so meine Lesart, auf die Aussagen aus dem Verhör Bezug genommen und zitiert. Dabei fällt das Deutungsmuster des Gutachters auf, wie ich es im Folgenden herauslese: Eine »gute Mutter« sollte die Hausarbeit übernehmen, da es normativ gefordert wird. Übernimmt sie die Hausarbeit nicht, scheint sie an den Anforderungen an eine »gute Mutter« gescheitert zu sein. Dies geschieht im Gutachten, indem die komplexen Aussagen zu Frau Kraus geglättet und damit aus Uneindeutigkeiten Eindeutigkeiten gemacht werden, um sie anschließend vor dem Hintergrund eigener psychiatrischer Bewertungsmaßstäbe zu diskutieren. Der Psychiater glättet die komplexen Aussagen in den Verhören in seinem Gutachten wie folgt: So wird etwa nicht das ganze Spektrum an Positionen zur »guten Mutter« im Hinblick auf Karla Kraus in den Verhören wiedergegeben, sondern einzelne Zitate in besonderer Form herausgegriffen. Zentral ist dabei das protokollierte Zitat von dem Ex-Beziehungspartner der Beschuldigten im psychiatrischen Gutachten: »In der Wohnung der Probandin sei es verwahrlost gewesen, ihr Hund habe ›in die Wohnung gemacht‹, da die ›Probandin‹ sich einfach nicht darum gekümmert habe.« (Facharzt, PG über Karla Kraus, S. 19).
Durch die Dokumentation eines Zitats, was doppelt selektiv herausgegriffen wird, wird die Mutter tendenziell als »schlechte Mutter«, die sich nicht gesorgt hat, konstruiert. Doppelt selektiv heißt auf der einen Seite, dass andere Deutungsangebote unsichtbar gemacht werden, in der andere Fürsorgegeber_innen auftauchen (WG-Mitbewohner_innen, Vater etc.) und die Lebensform der WG ausgeblendet wird. So hätte sie durchaus auch als verantwortliche Mutter, die sich um den Haushalt sorgt, gedeutet werden können. Auf der anderen Seite bezieht sich doppelt selektiv darauf, dass der Psychiater das Zitat (siehe Zitat von Julius Jahn in Abschnitt 5.1) aus dem Verhör selektiv zitiert hat, indem er bestimmte Sequenzen weggelassen hat. Denn im Gegensatz zum Originalverhör wird von der Vernachlässigung des Haushalts nicht kausal auf die Vernachlässigung des Kindes geschlossen, sondern diese Kette aufgebrochen, indem der »Umgang« zwischen Mutter und Kind als ungewöhnlich, aber nicht schlecht beschrieben wird. Diese Zeilen finden sich im psychiatrischen Gutachten nicht.
An diese scheinbar neutrale und objektive Berichterstattung des Gutachters über Karla Kraus’ fehlende »Sorge für den Haushalt« wird anschlussfähig die psychiatrische Einschätzung unter dem Punkt der »Biographische[n] Anamnese« dargelegt, basierend auf eigenen Angaben der »Probandin« (Facharzt, PG über Karla Kraus, S. 28) gegenüber dem Psychiater: »Die Wohnung der Familie [in der die Beschuldigte aufwuchs] sei hochgradig vernachlässigt bzw. verwahrlost gewesen. Der Hund habe sein Geschäft zeitweise in der Wohnung verrichtet, da er nicht ausgeführt worden sei.« (ebd.)
Diese und weitere Aspekte, wie Vernachlässigung durch die eigene Mutter (nicht durch den Vater) sowie unsaubere und beengte Wohnverhältnisse der Probandin, werden als Belastungsfaktoren in der biografischen Entwicklung gewertet (ebd.).
Nicht zuletzt bedingt durch die belastete Sozialisation von Frau Kraus, folgt man der Argumentation des Gutachters, führt diese zur Ausbildung einer »dissozialen Persönlichkeit«. Dieses Krankheitsbild äußert sich wiederum darin, dass sie ihre Kinder und Tiere sowie ihre Wohnung vernachlässigen würde (ebd., S. 29). Rekonstruierbar ist folgende Argumentationslogik: dissoziale Persönlichkeit = Missachtung von Normen wie Sorge um den Haushalt durch die Frau/Mutter. Eine Frau, die sich nicht um den Haushalt kümmert, obwohl das die Norm darstellt, scheint im gewissen Sinne krank zu sein und wird pathologisiert. Und eine kranke Mutter kann in dieser Argumentation offenbar keine »gute Mutter« sein.
Im Zuge sozio-struktureller Dynamisierungen können/sollen/wollen viele Frauen nicht die Hauptlast an Hausarbeit im elterlichen Care-Arrangement übernehmen. Anschließend daran habe ich analysiert, welche Elternschaftsnormen gegenwärtig im psychiatrisch-rechtlichen Feld rekonstruierbar sind. Am Beispiel des Kindstötungsfalles Karla Kraus, die in einer alternativen Lebensform (WG) wohnt, habe ich analysiert, wie »gute Elternschaft« exemplarisch an der normativen Verhandlung von Hausarbeit im Gutachten verhandelt wird, konkreter: wie ein psychiatrischer Gutachter »gute Elternschaft« durch unterschiedliche Techniken und Deutungsmuster im bedeutenden Feld des Strafrechts konstruiert.
Durch Techniken des selektiven Zitierens im doppelten Sinne, also Weglassen von Sequenzen und Auswahl bestimmter Zitate, wird »gute Elternschaft« durch den Gutachter hervorgebracht. Anhand dessen konnte ich exemplarisch aufzeigen, dass der Gutachter hier auch durch sehr traditionelle Elternschaftsvorstellungen feldabhängige geschlechtsbezogene Kriterien heranzieht, nach denen sich Mütter und Väter qualifizieren. Insbesondere Mütter werden im Gutachten als Hauptverantwortliche für die Hauarbeit adressiert. Es gilt die Norm der »guten Mutter«, die sich um die Hausarbeit sorgt. Die Lebensform WG wird im Gutachten ausgeblendet.
Dabei zeigte sich, dass Uneindeutigkeiten, Brüche und Ambivalenzen von »guter Mutter-, Vater- und Elternschaft« in den Verhören unter Bezugnahme psychiatrischer bzw. entlang von Gesundheits- und Krankheitsdefinitionen geglättet werden. Damit werden vor dem Hintergrund eigener professioneller Wertmaßstäbe des Psychiaters, in der sich die Frau normalerweise um den Haushalt sorgt, vereindeutigt. Mein feldspezifisches Ergebnis der sehr traditionellen Vorstellungen der elterlichen Hausarbeitsteilung grenzt sich stark ab von empirischen Ergebnissen, die zeigen, dass auf der normativen Ebene im Sozialen durchaus ein egalitäres Verständnis von Hausarbeit vorhanden ist (vgl. Wetterer 2003; Rüling/Kassner 2005; Kaufmann 2005). Im Gegensatz zu Kaufmanns Studie beispielsweise sprechen im Gutachten nicht alle von der geschlechtsbezogenen Gleichheit im Hinblick auf die Hausarbeitsteilung. Wenn Väter Hausarbeitstätigkeiten übernehmen, können sie sich durchaus als »gute Väter« präsentieren. Dies aber vor dem Hintergrund, dass es häufig »eigentlich« nicht ihre Aufgabe ist. Und offenbar ist es im vorliegenden Fall relevant, wer welche Tätigkeiten im Haushalt übernimmt. Von einer pragmatischen Arbeitsteilung im Sinne von Rüling und Kassner kann hier nicht die Rede sein. Denn zugespitzt formuliert: Es macht im Gutachten einen feinen Unterschied, wer wann und wie die Hausarbeit macht. Und damit geht es nicht ganz »pragmatisch« darum, dass die Hausarbeit einfach erledigt ist. So disqualifiziert sich im vorliegenden Fall vor allem die »gute Mutter« über einen nicht sauberen Haushalt und damit als sorgende Mutter. Dies steht im Kontrast zum gesellschaftlichen Gleichheitsdiskurs. Somit verweisen meine Ergebnisse darauf, dass es gegenwärtig feldabhängige (Un‑)Gleichzeitigkeiten im Sozialen bei der normativen Verhandlung gibt, wer und wie »gute Eltern« sind.
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Im Folgenden wird nur auf den Psychiater verwiesen, da es sich in dem exemplarischen Fall um einen männlichen Psychiater handelt.
Ich verwende zur besseren Lesbarkeit hier den Begriff des psychiatrischen Gutachtens. In den Akten findet sich auch der Begriff des neurologischen Gutachtens. Die Funktion beider Gutachten in der Akte unterscheidet sich nicht.
Zur Konstruktionsleistung der Gutachter_innen im Feld der Psychiatrie selbst siehe auch Pfäfflin (2014).
Die Angabe bezieht sich hier und im Weiteren auf folgende Systematik: Verfasser/Verfasserin, Dokumententyp und Seitenzahl des Dokuments. ZV ist die Abkürzung für Zeugenvernehmung. ZV Helma Hein beispielsweise bedeutet, dass es sich um die Vernehmung der Zeugin Helma Hein handelt. Alle Daten sind anonymisiert.