Der Beitrag setzt sich mit rechtsextremen Einlassungen zu sexualisierter Gewalt auseinander und analysiert die Funktionen, die die Bespielung dieser Thematik für die extreme Rechte erfüllt. Anhand von Positionierungen der Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ) zum Gegenstandsfeld wird herausgearbeitet, dass deren Zugriff auf die Thematik ein instrumenteller und paternalistischer ist. Sexualisierte Gewalt wird in eine generelle Politik der Ethnisierung des Sozialen eingepasst, um zum einen die Integrationsunfähigkeit bestimmter migrantischer Communities zu unterstreichen. Zum anderen wird über die Externalisierung der Problematik eine Apologie autochthoner Männlichkeit betrieben und diese als vermeintliche Negation migrantischer (marginalisierter) Männlichkeiten konstruiert. Beide Manöver stehen letztlich im Dienste der Privilegiensicherung: der Sicherung der Vormacht einer Ethnie über andere und der Sicherung patriarchaler Herrschaft autochthoner Männer über »ihre«, als schutzbedürftig gezeichneten Frauen. Hinter der ostentativen Verteidigung von Frauen verbirgt sich der Anspruch auf Kontrolle über ihre Körper und Reproduktionsfähigkeit.
Schüsselwörter: Gewalt, sexuelle Übergriffe, Rechtsextremismus, Geschlechterbilder, Männerbünde, Ethnisierung, Projektion
»Hands off our women!«
Masculinity, the Extreme Right and Sexualized Violence
This article addresses far-right takes on sexualized violence and analyzes this topic's functions for the extreme right. Using the example of the Austrian Freedom Party (FPÖ), it is demonstrated that the far right's treatment of the topic can be characterized as instrumental and paternalistic. Sexualized violence is being fit into a cross-cutting politics of ethnicizing social ills in order to, on one hand, substantiate the claim of non-integratability of certain migrant communities. On the other hand, the problem is externalized in order to promote the apologia of autochthonous masculinity, which is being construed as the supposed negation of migrant (marginalized) masculinities. Both manoeuvers are aimed at retaining privilege: at the preservation of one ethnicity's hegemony over others and of patriarchal dominance of autochthonous men over »their« women, who are portrayed as vulnerable and in need of protection. The ostentatious advocacy for women is meant to obscure the claim to control over their bodies and reproductive capacity.
Keywords: Violence, sexual assault, right-wing extremism, gender roles, male societies, ethnicization, projection
Die extreme Rechte hat ein neues Thema[1]: spätestens seit den Übergriffen auf Frauen in der »Kölner Silvesternacht« 2015 ist sexualisierte Gewalt auf die Agenda entsprechender Parteien und Gruppierungen gerückt (vgl. Dietze 2016). Dies ist insofern bemerkenswert, als dieselben AkteurInnen ein entsprechendes Problembewusstsein bislang kaum haben erkennen lassen. Ausgehend von dieser Beobachtung widmet der vorliegende Artikel sich den Funktionen, welche die Bespielung dieser Thematik für die extreme Rechte erfüllt. Der Gegenstand wird dabei unter pragmatischen Gesichtspunkten auf die Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ) eingegrenzt.[2]
In einem ersten Schritt nehmen wir eine geschlechterpolitische Verortung der FPÖ anhand von Grundsatzdokumenten vor. In weiterer Folge werden, unter Heranziehung von Presseaussendungen, stenographischen Protokollen des Nationalrats und des Rechtsextremismus-Schnittarchivs des Dokumentationsarchivs des österreichischen Widerstandes (DÖW) für die letzten fünf Jahre (2012–2017), freiheitliche Einlassungen zu sexualisierter Gewalt in den Blick genommen. Der auf systematischer Medienbeobachtung basierende DÖW-Bestand erlaubt es, die Positionierungen einer Akteurin wie der FPÖ in einem bestimmten Politikfeld und Zeitraum zu studieren, im vorliegenden Fall über die Auswertung der Schlagwörter »sexualisierte Gewalt«, »Sexualstraftäter«, »sexuelle Übergriffe« und »sexueller Missbrauch«. Der Hauptteil des Artikels ist der theoriegeleiteten Interpretation der dabei gemachten Beobachtungen auf die vorerwähnte Fragestellung hin gewidmet, wobei theoretische Einsichten zu Inhalt und sozialer Funktion rechtsextremer Ideologie ebenso herangezogen werden wie Erkenntnisse der kritischen Männlichkeitsforschung. Abschließend formulieren wir mögliche Ableitungen für die Buben- und Männerarbeit.
Unser methodischer Zugang ist ein ideologiekritischer, orientiert am Ansatz, den das Projekt Ideologietheorie (1980) für die Analyse des historischen Faschismus entwickelte. Ausgehend von einer »funktionalhistorischen Bestimmung des Ideologischen« werden die Äußerungen der extremen Rechten zu sexualisierter Gewalt auf ihre sozialen Funktionen (Aufrechterhaltung bestehender Herrschaftsverhältnisse, Wahrung entsprechender Gruppeninteressen) ebenso befragt wie auf ihre Funktionalität für das Individuum. Die Aufmerksamkeit gilt in letzterer Hinsicht den »Formen der auf innere Selbstunterstellung der Individuen zielenden Reproduktion von Herrschaft«, der ideologischen Verarbeitung der Einordnung in Herrschaftsstrukturen (ebd., S. 47). Dabei stehen auch die Strukturen selbst im Blickpunkt des Interesses – im Sinne der Frage, wie eine Gesellschaft eingerichtet ist, in der ein bestimmtes Reden über sexualisierte Gewalt nicht nur funktional ist, sondern auch relevanten Teilen der Gesellschaftsmitglieder als plausibel erscheint. Kriterium für die Auswahl zitierter Textstellen war, über die thematische Passung hinaus, ihre illustrative Eignung im Sinne qualitativer Repräsentativität für den Gesamtkorpus, d.h. die Eigenschaft der Textstellen, im Material identifizierte Charakteristika anschaulich auf den Punkt zu bringen.
Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass rechtsextremes Denken eine »militante Steigerungsform der zentralen Werte und Ideologien spätbürgerlicher Gesellschaften« (Schiedel 2007, S. 24) im Sinne einer konsequenten Übertreibung des Konservatismus darstellt. Insofern auch die Behandlung sexualisierter Gewalt durch rechtsextreme und konservative Kräfte weitreichende Überschneidungen in Erscheinungsformen und Ursachenstruktur aufweist, ist anzunehmen, dass Merkmale bürgerlicher Normalität anhand der Analyse rechtsextremer AkteurInnen in besonders plastischer Form zutage treten.
Rechtsextreme Parteien gelten im Allgemeinen als Parteien von und für Männer. Sie weisen in der Regel niedrigere Anteile von Frauen in sichtbaren Funktionen auf und werden überdurchschnittlich stark von Männern gewählt (vgl. Amesberger/Halbmayr 2002). Die FPÖ macht hier keine Ausnahme, was mit Blick auf ihre Programmatik auch nicht verwundert. »Wir Freiheitliche sind der Überzeugung, dass die biologische Determiniertheit von Mann und Frau anzuerkennen ist«, heißt es im Handbuch freiheitlicher Politik (2013, S. 135). Gender Mainstreaming wird konsequenterweise mit dem Argument abgelehnt, es würde sich »über die Natur hinwegsetzen« (ebd., S. 137). Dass in Österreich Frauen in der Arbeitswelt diskriminiert würden, wird im Handbuch schlicht geleugnet: in Wahrheit verberge sich hinter dem bloß vermeintlichen »Problem zwischen den Geschlechtern« eine »Ungleichbehandlung von Müttern und Vätern gegenüber kinderlosen Männern und Frauen« (ebd.). Angesichts solcher Analysen überrascht es nicht, dass – wie in weiten Teilen der politischen Rechten üblich – Sinn und Berechtigung einer eigenständigen Frauenpolitik nicht gesehen werden. »Die Begriffe ›Frau‹ und ›Familie‹ können nicht gewaltsam getrennt werden«, heißt es im Handbuch (ebd., S. 131), das Frauenagenden konsequenterweise im Kapitel »Familie und Generationen« abhandelt. Das Phänomen einer »Unterdrückung von Frauen« kennt die programmatische Schrift sehr wohl – externalisiert es aber, indem jene Unterdrückung als Folge von »Zuwanderung, vor allem aus außereuropäischen Ländern« bestimmt wird (ebd., S. 138).
Wie Quatember (2016, S. 5) festhält – und exemplarisch am Stimmverhalten der FPÖ im Nationalrat verdeutlicht – wird Gleichstellung von freiheitlicher Seite »stets dann« thematisiert, wenn es gilt, sie »von bestimmten, als Feindbild deklarierten gesellschaftlichen Milieus einzufordern. […] Frauenrechte werden lediglich dann zum Thema gemacht, wenn damit gleichzeitig bekannte Feindbilder (MigrantInnen, MuslimInnen etc.) kultiviert werden können«, während »Forderungen nach Aufhebung der Benachteiligung von Frauen innerhalb der österreichischen Gesellschaft […] als ›Genderwahn‹ lächerlich gemacht« würden. Der hier feststellbare instrumentelle Zugang zu Frauenrechten und Gleichstellung kennzeichnet auch die freiheitliche Auseinandersetzung mit der Thematik sexualisierter Gewalt.
Ende 2009 nahm Norbert Hofer, stellvertretender FPÖ-Bundesobmann, in seiner Eigenschaft als Gleichbehandlungssprecher sowie Sprecher der von seiner Partei im Jahr zuvor initiierten »Plattform Trennungsopfer« eine Ausstellung über häusliche Gewalt in Wien zum Anlass für einen Rundumschlag gegen vermeintliche »Männerphobie und Genderneurose«. Die Ausstellung schüre »Männerhass« und erkläre »[d]as Zuhause, die Ehe, die Familie […] zum Ort des Horrors«. Gewalt gegen Frauen sei »abzulehnen und schrecklich«, doch würden »die Zahlen […] oft manipuliert und häusliche Gewalt ist nicht alleine männliche Gewalt«. »Nicht wenige Frauen« flüchteten sich »durch falsche Gewaltangaben in einen ›Opferstatus‹, nur um in Sorgerechtsstreiten dadurch einen Vorteil zu bekommen.« Frauenhäuser und ähnliche Schutzeinrichtungen seien zwar an sich »eine gute Sache«, würden aber »nicht nur oft […] eiskalt als Instrument im Scheidungskampf eingesetzt, sondern auch politisch missbraucht, um einen Geschlechterzwist heraufzubeschwören«. Auch bestehe »der Verdacht, dass die Zahlen der Anrufe von Gewaltopfern und Vermittlungen an Frauenhäuser nachträglich manipuliert und so künstlich gesteigert werden.« Die Relevanz der Problematik relativierend, und gleichzeitig den freiheitlichen Leitantagonismus bedienend, wünschte sich Hofer, »dass gegen jede Form von Gewalt, mit einem derartigen medialen Aufwand vorgegangen wird, z. B. auch gegen die Gewalt von Zuwanderern gegenüber Österreichern.« Hofers Conclusio: »Hinter dem sogenanntem Kampf gegen die häusliche Gewalt, verbirgt sich nur allzu offensichtlich ein extremfeministischer Feldzug gegen Männer, Ehe und Familie.«[3]
2012 sorgte die FPÖ Amstetten, insbesondere deren Stadträtin Brigitte Kashofer, für überregionales Aufsehen, indem sie ihre Zustimmung zur Förderung des lokalen Frauenhauses u.a. mit der Begründung verweigerte, Frauenhäuser seien »an der nachhaltigen Zerstörung von Ehen und Partnerschaften maßgeblich beteiligt«, stünden nur Frauen offen und würden die beschuldigten Männer nicht anhören. Diese Aussage blieb für die Stadträtin ohne innerparteiliche Konsequenzen – wie zuvor schon ihre Analyse, »Gender Mainstreaming« ziele darauf ab, »die Geburtenrate […] der deutschen Bevölkerung zu senken«, weshalb es »nichts anderes als die Fortsetzung des Zweiten Weltkriegs mit effektiveren Waffen« sei.[4]
Aufschlussreich hinsichtlich des freiheitlichen Umgangs mit Übergriffen durch – in diesem Fall im engsten Sinne des Wortes – die »eigenen« Leute war der Fall Christian Lausch. 2013 deckte die Zeitung Falter (Nr. 12/2013) auf, dass ein 2005 gegen den damaligen Justizwache-Beamten eingeleitetes Disziplinarverfahren wegen sexueller Belästigung im Jahr darauf aufgrund von Verjährung (nach mutmaßlicher Verfahrensverschleppung) eingestellt worden war. Die zuständige Ministerin, Karin Gastinger, war von der FPÖ in dieses Amt nominiert worden. Obwohl keinerlei inhaltliche Prüfung der Vorwürfe erfolgt war, behaupteten höchstrangige FPÖ-Vertreter wiederholt, dass die Vorhaltungen gegen Lausch widerlegt worden seien.[5] Während der Abgeordnete im Nationalrat verblieb, wurden die Anzeigerin und drei weitere mutmaßliche Betroffene dienstversetzt oder quittierten den Dienst.[6]
Während die FPÖ immer wieder mit Forderungen nach härteren Strafen für »Kinderschänder« aufhorchen lässt[7], ist die Haltung der Partei hinsichtlich der Ahndung von Übergriffen auf Frauen deutlich zurückhaltender, um nicht zu sagen defensiv, wie sich im Rahmen der Debatte um die Strafrechtsreform 2015 zeigte. Die entsprechende Regierungsvorlage plante eine Erweiterung des Tatbestandes der sexuellen Belästigung (§218 StGB) sowie die Einführung eines Straftatbestandes »Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung« (§205 StGB), womit eine Vergewaltigung auch in jenen Fällen als solche anerkannt würde, in denen keine physische Gewalt im Spiel war. Der FPÖ gingen die Verschärfungen zu weit. Hinsichtlich des erstgenannten, in die mediale Debatte als »Pograpsch-Paragraph« eingegangenen Punktes erklärte Heinz-Christian Strache, Bundesparteiobmann der FPÖ, in einem TV-Interview: »Auch mir ist schon sexuelle Belästigung passiert, in der Regel sagt man dann sehr klar und deutlich, dass man das nicht wünscht, und dann hat man in der Regel auch eine Ruhe.«[8] In puncto der sexuellen Selbstbestimmung sorgte ein freiheitlicher Kandidat zum Mödlinger Gemeinderat, Wilfried Grießer, mit einer Stellungnahme zum Gesetzesentwurf für Aufsehen, in der er u.a. ausführte:
»Auf daß der Mann sich als Mann setzt, muß er die Frau zum Ding bzw. zur ›Ware‹ herabsetzen, um jene Libido zu generieren, die die Frau auch fordert und genießt. Mitunter lieben es Frauen nachgerade, von einem ›wildgewordenen‹ Penis ›überfallen‹ zu werden; und hierzu die Zustimmung einzuholen, weil die Frau als das personale Wesen genommen ist, wäre genau der Verlust dieses Reizes. […] In diesem größeren Kontext betrachtet, ist § 205a ein Schritt mehr zur Kriminalisierung (männlicher) Sexualität überhaupt.«[9]
In der Nationalratssitzung vom 7. Juli 2015, in der die Änderungen (gegen die Stimmen der FPÖ) beschlossen wurden, kritisierte der Freiheitliche Philipp Schrangl die Gesetzesverschärfung als »überzogen« und artikulierte die Befürchtung, dass sie herangezogen werden könnte, »unliebsame Mitbewerber irgendwo zu vernadern«.[10] 2016 wurde Norbert Hofer im Rahmen seiner Bundespräsidentschaftskandidatur auf die Strafrechtsreform angesprochen. Gefragt, ob die FPÖ im Lichte der Ereignisse der Kölner Silvesternacht nun doch für eine generell härtere Ahndung sexueller Belästigung eintrete, gab Hofer an, sexuelle Belästigung sei »ein Thema, mit dem hab ich mich überhaupt nicht auseinandergesetzt«. Er interessiere sich »wirklich für viele Dinge, ja, aber das Pograpschen steht nicht im Interesse meines politischen Wirkens.«[11] Tatsächlich hatte Hofer, wie in diesem Abschnitt belegt, sich in seiner Funktion als Gleichstellungssprecher sehr wohl mit sexualisierter Gewalt befasst – wenn auch nur, um den Einsatz dagegen als vermeintlichen Ausdruck von Männerhass und Familienfeindlichkeit zu denunzieren.
Anfang Juni 2016 sorgte der Grazer FPÖ-Klubobmann Armin Sippel mit einem Video für internationales Aufsehen, in dem er anhand einer Schaufensterpuppe den »sehr geehrte(n) Herren Asylanten« erklärte, was sich im Umgang mit Frauen in Österreich nicht gezieme.[12] Das Video endet mit der Warnung »Finger weg von unseren Frauen!« Angesichts des darin zum Ausdruck kommenden Besitzanspruches bei gleichzeitiger Ethnisierung der Problematik scheint zumindest fraglich, inwieweit die Aufforderung des »Finger weg« sich tatsächlich nur auf die Unterlassung nicht-konsensualen Kontakts bezog.
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die freiheitliche Politik zu Gewalt gegen Frauen von systematischer Relativierung, Infragestellung, Verharmlosung und Täter-Opfer-Umkehr durchzogen wird. Diese Haltung ist nicht auf individuelle Freiheitliche beschränkt, sondern entspricht der offiziellen Parteilinie. So wird auch im Handbuch freiheitlicher Politik festgehalten, dass die Wegweisung von Gewalttätern »ein zu befürwortendes Mittel« sei, das allerdings »auch zu Missbrauch ein[lade]«, weswegen ein »zeitliche[r]Rückbau[]« von sechs auf drei Monate gefordert wird (FPÖ 2013, S. 159). Auffällig ist des Weiteren eine Tendenz zur Reduktion der Problematik häuslicher Gewalt auf solche gegen Kinder. Ignoriert wird dabei, dass sich an Bezugspersonen miterlebte Gewalt auf Kinder nicht minder negativ auswirkt als am eigenen Leib erfahrene. Ein sicheres, vor neuerlichen Gewalterfahrungen schützendes Umfeld stellt eine Voraussetzung dar, bereits geschehene traumatische Erfahrungen psychisch integrieren zu können (vgl. Kindler 2013; Strasser 2013).
Konfrontiert man freiheitliche Narrative über Kriminalität im Allgemeinen und sexualisierte Gewalt im Besonderen mit harten (wenn auch mit großen Dunkelziffern behafteten) Daten, entpuppen erstere sich vielfach als Mythen oder zumindest als grob verzerrt. Die Statistik des österreichischen Bundeskriminalamts weist für 2015, das Jahr der großen Fluchtbewegungen, zwar in absoluten Zahlen tatsächlich einen starken Anstieg der Anzeigen (nicht Verurteilungen) gegen Asylwerbende aus (plus 38,8 Prozent); relativ zur Zahl der in Österreich aufhältigen Asylwerber_innen lag allerdings sogar ein Rückgang vor: von 371 Tatverdächtigen pro 1000 Asylwerbenden auf 161 (BKA 2016, S. 31). Die wichtigsten Herkunftsländer ausländischer Tatverdächtiger waren nicht etwa Syrien, Afghanistan oder die Türkei, sondern Rumänien, Deutschland und Serbien (ebd., S. 30). Der Anteil von Asylwerbenden an den »fremden Tatverdächtigen« betrug 15,6 Prozent und lag damit nur knapp über dem Anteil von Tourist_innen (12,5 Prozent, ebd., 31). Wenngleich die absolute Zahl der Anzeigen gegen Asylwerbende 2016 erneut einen starken Anstieg verbuchte (plus 54,2 Prozent), erscheint erwähnenswert, dass die mutmaßlichen Tathandlungen in fast 60 Prozent der Fälle an anderen Asylwerber_innen (und in rund einem Viertel der Fälle an österreichischen Staatsangehörigen) verübt wurden (BKA 2017, S. 44f.). Der erwähnte Anstieg gehe denn auch »vor allem auf Diebstahls-, Körperverletzungs- und Suchmitteldelikte unter den Asylwerbenden« zurück (ebd., S. 77).
Im Bereich der Delikte gegen die sexuelle Integrität weist das BKA für 2015 keinen sprunghaften Anstieg, sondern sogar rückläufige Zahlen aus (BKA 2016, S. 20). Die Zahl der angezeigten Vergewaltigungen erreichte den niedrigsten Stand seit 2010. Der starke Anstieg bei Sexualdelikten im Folgejahr wird von Seiten des Ministeriums zum einen auf die schon erwähnte Strafrechtsreform zurückgeführt; daneben gäbe es auch einen »Zusammenhang mit dem Zuzug von Fremden«.[13] Tatsächliche Verurteilungen wegen Sexualdelikten ergingen 2015 in fast drei Vierteln der Fälle gegen österreichische Täter. Ganze acht Verurteilungen entfielen auf die von FPÖ-Seite besonders häufig mit einschlägigen Verbrechen in Zusammenhang gebrachte afghanische Bevölkerungsgruppe. Syrische Asylwerber schlugen mit zwei Verurteilungen zu Buche.[14]
Obwohl diese Zahlen der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der FPÖ entstammen, war hinsichtlich der einschlägigen Agitation von freiheitlicher Seite keine Veränderung beobachtbar. Wo Daten nicht ins Narrativ passen, werden sie entsprechend manipuliert: so ließ FPÖ-Frauensprecherin Carmen Schimanek Anfang September 2017 verlauten, der »Anteil von fremden Tätern« im Bereich der Delikte gegen die sexuelle Selbstbestimmung in Österreich sei zwischen 2014 und 2016 »um 70 Prozent« angestiegen.[15] Um dies behaupten zu können, musste Schimanek nicht nur Tatverdächtige zu Tätern erklären, sondern auch absolute Werte mit relativen verwechseln. Tatsächlich war der Anstieg nur halb so stark wie behauptet – und lässt sich zudem zum überwiegenden Teil auf den im Vergleichszeitraum ebenfalls stark gestiegenen Anteil der ausländischen Wohnbevölkerung zurückführen.
Nach wie vor wird sexualisierte Gewalt von freiheitlicher Seite problematisiert, wenn sie gegen Kinder ausgeübt wird und wo geotherte Täter »einheimischen« Frauen gegenüberstehen.[16] Wo weder das eine noch das andere der Fall ist, wie bei »inner-autochthoner« Gewalt im sozialen Nahraum, wird die Problematik dethematisiert, wenn nicht aktiv verharmlost. Forderungen nach bzw. Unterstützung von Strafrechtsverschärfungen, etwa durch Schimanek (damals Gartelgruber) 2013, erscheinen vor diesem Hintergrund eher als Teil eines allgemeinen Law-and-Order-Kurses denn als gezielte Politik für Frauen. Mutmaßliche oder tatsächliche Übergriffe, die dem freiheitlichen Leit-Narrativ entsprechen (muslimischer Asylwerber vergewaltigt ihm unbekannte einheimische Frau auf offener Straße), werden dagegen politisch instrumentalisiert und in die paradigmatische Dichotomie des »Wir« und »Die« übersetzt – etwa in wiederkehrende Forderungen nach dem Schutz »unserer« Frauen vor sexualisierter Gewalt und nach dem Verlust des Aufenthaltstitels für Täter.[17]
Die Stoßrichtung solcher Forderungen weist über die Ahndung individueller Vergehen weit hinaus: letztlich sind es Einwanderung und Multikulturalismus schlechthin, die den Freiheitlichen ein Dorn im Auge sind und gegen die nun auch das Argument der Gewaltprävention in Anschlag gebracht wird. So nutzte etwa Johann Gudenus nach der Kölner Silvesternacht die Gunst der Stunde, um »ein sofortiges Ende der undifferenzierten Tür-auf-Politik« einzumahnen.[18] Gernot Schandl, Obmann des FPÖ-Familienverbandes in Niederösterreich (und ebenso wie Gudenus in einem studentischen Männerbund organisiert), zeigte sich Anfang 2017 in einem Zeitungskommentar um seine weibliche Verwandtschaft besorgt. Gefährdet sieht er diese allerdings explizit nicht durch die statistisch wahrscheinlichsten Tätergruppen (Einheimische bzw. persönlich Bekannte), sondern ausschließlich durch »alleinreisende[], männliche[] Asylwerber[]«. Diese stellt Schandl dafür gleich unter Generalverdacht und will sie präventiver Isolierung und Überwachung unterworfen sehen.[19] In ähnlicher Weise hatte Gudenus in einem Facebook-Posting vom 12. Jänner 2016 der Verhängung eines pauschalen Lokalverbots für Asylwerber in einer oberösterreichischen Bar (»Wir sind ab sofort asylantenfrei«) Applaus gespendet. Anderswo ist Pauschalierung weniger gern gesehen: die Aussage eines deutschen Grünen nach Köln, wonach alle Männer potenzielle Vergewaltiger seien, rief bei der FPÖ-Frauensprecherin Empörung hervor (»unerträglich und inakzeptabel«).[20]
Als Zwischenfazit sei festgehalten, dass der freiheitliche Zugang zu sexualisierter Gewalt (und frauenspezifischen Problemfeldern im Allgemeinen) als ambivalent und instrumentell zu beschreiben ist: Probleme werden nicht notwendigerweise geleugnet, aber spezifisch (ethnisierend) gerahmt: gesehen und thematisiert werden sie nur dort, wo sie sich in die freiheitliche Leiterzählung von »Ausländerproblem«, »Integrationsverweigerung« und »Islamisierung« einpassen lassen. Ausgehend von dieser Feststellung analysieren wir im nachfolgenden Hauptteil der Arbeit die von uns festgestellten Eigenheiten des freiheitlichen Diskurses über sexualisierte Gewalt auf Basis unserer Ausgangsfragestellung: jener nach den Funktionen, die das rechtsextreme Reden (und Schweigen) über sexualisierte Gewalt in gesellschaftlicher, (partei‑)politischer und individueller Hinsicht erfüllt.
Im Kern rechten Denkens stehen zwei axiomatische Setzungen: ein negatives Bild vom Menschen und die Annahme natürlicher Ungleichheit (vgl. Weidinger 2015, S. 35). Schon aufgrund dessen ist rechte Ideologie notwendig von Gewalt durchzogen. Dass der Mensch von Natur aus schlecht sei, begründet die vorgebliche Notwendigkeit, ihn in Hierarchien ein- und Autoritäten unterzuordnen und ihn repressiver Vergemeinschaftung in Familie und Volk(-sgemeinschaft) zu unterwerfen, da andernfalls menschliches Zusammenleben im Chaos enden müsse. Mithin am deutlichsten tritt die Gewaltförmigkeit rechtsextremer Ideologie in den Kriegsmetaphern und jener Todesfaszination zutage, die (neo‑)faschistische Diskurse durchziehen – und die wiederum mit dem rechtsextremen Männerbild eng verwoben sind. In einer als Kampfarena gedachten Welt kann nur bestehen, wer sich hart, stark, mutig und wehrhaft zeigt. Der klassischen rechtsextremen Organisationsform des Männerbundes kommen dabei verschiedene Funktionen zu. Wie die Figur der Volksgemeinschaft bedient er zum einen Reinheitsphantasien und Wünsche nach Geborgenheit. Zum anderen dient er dazu, seinen Mitgliedern die soldatische Männlichkeit anzuerziehen und gleichzeitig die Abspaltung widerstreitender Regungen, wie Angst, Schwäche und Einfühlungsvermögen, zu befördern (vgl. ebd., S. 323–325). Ohne die Bereitschaft (wenn nicht gar die Lust daran), Gewalt gegen andere zu üben, ist soldatische Männlichkeit nicht zu haben:
»Die Vorstellung, Männlichkeit bestehe in einem Höchstmaß an Ertragen-können, wurde längst zum Deckbild eines Masochismus, der – wie die Psychologie dartat – mit dem Sadismus nur allzu leicht sich zusammenfindet. Das gepriesene Hart-Sein, zu dem da erzogen werden soll, bedeutet Gleichgültigkeit gegen den Schmerz schlechthin. Dabei wird zwischen dem eigenen und dem anderer gar nicht einmal so sehr fest unterschieden. Wer hart ist gegen sich, der erkauft sich das Recht, hart auch gegen andere zu sein, und rächt sich für den Schmerz, dessen Regungen er nicht zeigen durfte, die er verdrängen mußte.« (Adorno 1970, S. 101)
Die soziale Funktion des Rechtsextremismus besteht in der Legitimierung sozialer Ungleichheit (vgl. Schiedel 2007, S. 31–36) im Wege ihrer Naturalisierung. Dazu gehört auf dem Feld der Geschlechterbilder die Propagierung traditioneller, komplementärer Rollenvorstellungen: der Mann führt, kämpft und schützt, die Frau umsorgt ihn. So soll auf ideologischer Ebene konserviert werden, was der gesellschaftliche Prozess in Arbeitswelt, Bildungssystem und anderen Sphären zunehmend obsolet macht: die männliche Führungsrolle. Gleichzeitig werden emanzipatorische Bestrebungen bekämpft: wer an der Gestaltbarkeit von Gesellschaft unter Verneinung der Naturgegebenheit (oder Gottgewolltheit) des Bestehenden festhält, macht sich zum Feindbild der Rechten. Feminismus erscheint ihr dabei als Frevel par excellence wider die »natürliche Ordnung« (vgl. Goetz 2014, v. a. S. 55–63): feministische Politik tritt gegen überbrachte Rollenbilder auf und negiert damit das rechte Ungleichheitspostulat; sie verneint die Legitimität männlicher Privilegien und patriarchaler Herrschaft und damit die von Rechten verteidigte Ordnung; und sie stellt, in ihren jüngeren Ausprägungen, den Geschlechterdualismus infrage und fordert damit die rechte Ambiguitätsintoleranz heraus, die Abneigung gegen jede Uneindeutigkeit und Grenzverwischung.
Neben Antifeminismus und traditionellen Geschlechterrollen erfüllt auch die Aufrechterhaltung gewaltsamer Geschlechterbeziehungen einen Zweck im Sinne männlicher Herrschaftssicherung. Insoweit liegt die Bekämpfung sexualisierter Gewalt a priori nicht im Interesse des rechtsextremen Politikprojekts. Da gleichzeitig ein offenes Eintreten für Gewalt sowohl vorherrschenden gesellschaftlichen Wertvorstellungen als auch dem ritterlichen Selbstbild extrem rechter Männlichkeit widerspräche, beschränkt man sich für gewöhnlich darauf – wie es in Abschnitt 3 für die FPÖ gezeigt wurde –, das Ausmaß der Problematik zu relativieren oder sie zu ignorieren, wo Übergriffe nicht durch geotherte Täter an der Eigengruppe zugerechneten Betroffenen begangen wurden.
Die rechtsextreme Naturalisierung sozialer Ungleichheit in Form komplementärer Geschlechterrollen wird ergänzt durch eine Politik der systematischen Ethnisierung des Sozialen (vgl. Schiedel 2007, S. 28 und 35): soziale Interessenkonflikte und Problemlagen werden depolitisiert und als ethnische neu gerahmt. Dieses Prinzip macht auch vor der Problematik sexualisierter Gewalt nicht Halt. Wie im Fall des Antisemitismus und des Machismo, die von der FPÖ heutzutage nur noch in muslimischen Milieus geortet werden, wird auch in Bezug auf männliches Gewalthandeln eine Apologie der Eigengruppe (der weißen deutschen/österreichischen Männer) betrieben. Anknüpfend an orientalistische Traditionen und damit in Anschlussfähigkeit zu auch in der politischen »Mitte« verbreiteten Ressentiments wird Gewalt an Frauen zum Symptom für die Rückständigkeit eines ganzen Kulturkreises erklärt und gleichzeitig aus dem Eigenkollektiv ausgelagert (vgl. Mayer/Šori/Sauer 2016, S. 94f.).
Über die Indienstnahme von Frauenrechten für anti-muslimische und anti-Einwanderungs-Agitation (vgl. dazu aktuell Farris 2017; früh Jäger 1999) hinaus, besteht der Zweck dieser Externalisierung zum einen in der vorerwähnten Privilegiensicherung. Die Herrschafts- und Gewaltförmigkeit rechtsextremer Entwürfe der Geschlechterbeziehungen und die daran geknüpfte Vormachtstellung weißer Männer bleiben unangetastet. Neben dieser gesellschaftlichen Dimension kommt der Auslagerung auf individueller Ebene eine identitätsstiftende bzw. -erhaltende Funktion zu: die eigene, tiefsitzende Feindseligkeit gegen Frauen, die Pohl (2004) als ein generelles Charakteristikum von Männlichkeit unter patriarchalen Bedingungen ansieht[21], die eigene Rolle als tatsächlicher oder potenzieller Täter (deren Drohpotenzial wiederum für männliche Herrschaft funktional ist) und eigene Dominanzansprüche müssen so nicht reflektiert werden. Stattdessen werden gesellschaftlich sanktionierte, aggressive Anteile und Machismo abgespalten und an »fremden«, marginalisierten Männlichkeiten (als vermeintlich genetisch oder kulturell in diesen angelegt) verfolgt.[22] Das Distinktionsbedürfnis treibt dabei mitunter seltsame Blüten: so attestiert ausgerechnet die Jugendausgabe der Zeitschrift Aula – Zentralorgan jenes völkisch-verbindungsstudentischen Milieus, in dem die eigene anachronistische Auffassung von »Ehre« noch mit der blanken Klinge verteidigt wird – »vielen Orientalen« neben einem ihnen vermeintlich »innewohnenden Machogehabe« auch »überkommene[] Vorstellungen von Mannesehre« (gegenARGUMENT.at 4/2015, o.S.). Die essenzialistische Zuweisung von Gewaltneigung, Triebhaftigkeit und Unfähigkeit zur Affektkontrolle an das Gegenüber bedient nicht nur das rechte Narrativ der Nicht-Integrierbarkeit, sondern erlaubt es auch, die eigene, gleichfalls ethnisch markierte hegemoniale Männlichkeit »auf der Folie des fremden Mannes« als friedfertig und aufgeklärt zu konstruieren (Spindler 2017; vgl. auch Dietze 2016, S. 95).
Die Darstellung von Aggressivität und Machismo als Effekte kultureller Prägung (und nicht etwa mann-männlicher Sozialisation) machen es freilich notwendig, Gewalt innerhalb der Eigengruppe herunterzuspielen, zu ignorieren oder schlichtweg zu leugnen. Auch sind der Friedfertigkeit Grenzen gesetzt: Dominanzverhalten und Kampfbereitschaft, die am Gegenüber problematisiert werden, gehören gerade zum Anforderungsprofil rechter Männlichkeit. Der Widerspruch wird vermittelt, indem eigene Gewalt(-bereitschaft) als bloß reaktiv gesetzt wird: sie sei nötig, um das Eigene vor fremder Aggression zu schützen. Schwäche und Verweichlichung (die im rechtsextremen Denken stets eng mit Verweiblichung assoziiert ist) würden dagegen die beklagte »Überfremdung« erst ermöglichen (Overdieck 2010, S. 103f.). Wie schon das deutsche Volk in rechtsextremen Narrativen stets nur Verteidigungskriege focht, wird auch Gewalt gegen »Fremde« – ob physisch oder strukturell ausgeübt – als Notwehrreaktion dargestellt und so legitimiert.
Auf einer allgemeineren Ebene erscheint die Externalisierung sexualisierter Gewalt als Teil jener doppelten Abgrenzung, die nach Connell (2006, S. 97ff.) für Männlichkeitskonstruktionen konstitutiv ist: Abgrenzung gegenüber anderen Männern wie auch gegenüber Frauen. Auch Bourdieu (2005) hat in seinen Ausführungen zur männlichen »libido dominandi« die Beherrschung von Frauen als instrumentell im Sinne des Wunsches bestimmt, andere Männer zu dominieren. In der Rede von »unseren« Frauen, die gegen »fremde« Männer zu verteidigen wären, findet eben dieser Dominanz- (und Besitz‑)Anspruch Ausdruck.
Nicht zuletzt steht die Selbsteinsetzung als Beschützer im Dienste der Bekräftigung der autochthonen Geschlechterhierarchie, insoweit die »eigenen« Frauen als solchen Schutzes bedürftig präsentiert werden.
»This image of the non-civilised, aggressive and violent young male migrant at the same time creates the ›native girl‹ as a helpless victim that seems deprived of agency and in need of a saviour ready to fight on her behalf. […] ›Adequate‹ gender roles (i.e. men as protectors of women) are called upon through gendered images of ethnicised ›others‹.« (Mayer/Šori/Sauer 2016, S. 94)
Die rechtsextreme Thematisierung sexualisierter Gewalt erfüllt somit die soziale Funktion der Privilegiensicherung auf zwei Ebenen: jener der Ethnie und jener des Geschlechts. Profiteure dieses Manövers sind weiße, hegemoniale Männlichkeit verkörpernde Inländer und damit jene Gruppe, aus der die extreme Rechte seit jeher sowohl den Großteil ihres Personals als auch den quantitativ bedeutendsten Teil ihrer Wähler_innenschaft rekrutiert.
Rechtsextreme Weltsicht erblickt Völker, wo andere Individuen und/oder eine Menschheit sehen (vgl. Schiedel 2007, S. 34). Wer dem Volk angehören kann, wird allerdings uneinheitlich bestimmt. Im deutsch-österreichischen Kontext tritt Nationalismus bis heute völkisch (abstammungsbezogen oder biologistisch) grundiert auf[23], was den besonderen Stellenwert entsprechender Reinheitsphantasien erklärt. Um das Wohl des Volkes zu sichern und zu mehren, müssen sowohl das Territorium (die Scholle) als auch der als mit diesem organisch verbunden gedachte »Volkskörper« vor »fremden« Einflüssen beschützt und reingehalten werden. Die entsprechenden Praxen umfassen kriegerische bzw. revanchistische Bestrebungen und »Grenzlandarbeit« (die Förderung deutscher Sprache und Kultur im Sinne der »Deutscherhaltung« gemischtsprachiger Gebiete) ebenso wie eine bestimmte reproduktionspolitische Ausrichtung. Letztere will im Sinne des »Volkserhalts« Geburten von Kindern aus autochthonen Beziehungen fördern, gleichzeitig aber die Vermehrung der ansässigen nicht-autochthonen Bevölkerung bremsen. Frauen kommt aufgrund ihrer Gebärfähigkeit bei der Sicherung des »Volkserhalts« (wie, im Falle »fremdvölkischer« Frauen, seiner Untergrabung) mithin die entscheidende Rolle zu. Die »anderen« Frauen erscheinen einerseits als Opfer (»ihrer« Männer), andererseits – qua Fertilität – als Bedrohung (vgl. Mayer/Šori/Sauer 2016, S. 94).
Was Frauen jedweder Abkunft in völkischer Sicht jedoch eint, ist, dass ihre Körper – wie auch das Territorium – nicht ihnen selbst gehören. Ob und wie eine Frau sich fortpflanzt, geht nach völkischer Anschauung das gesamte Volk an. Der Zugriff auf den autochthonen Frauenkörper ist, wie auch jener auf deutsche Minderheiten im Ausland, ein instrumenteller, paternalistischer. Wie der_die Minderheitenangehörige dem völkischen Blick vorderhand nicht als Individuum, sondern als Behälter_in von »Volkstum« erscheint, erscheint die Frau zuallererst als dessen Reproduktionsstätte. Vorrangige Aufgabe beider ist es, den Volkserhalt sicherzustellen – durch Nicht-Assimilation an die »fremde« Umgebung und die Pflege deutscher Kultur im ersteren Fall, durch Fortpflanzung innerhalb der eigenen Volksgruppe und Aufzucht des Nachwuchses im völkischen Geiste im zweiteren (vgl. Zettelbauer 1999, S. 20f. sowie, am Beispiel Südtirol/Alto Adige, Weidinger 2015, S. 436–441). Dabei benötigen sie Schutz und Anleitung durch die männlichen Volkseliten (vgl. Schiedel 2007, S. 33).
Die Botschaft dieser Eliten an autochthone Frauen lautet: seid fruchtbar und mehret euch endogam. Dies propagiert auch die FPÖ in Form einer »geburtenorientierte[n] Familienpolitik«. Deren Notwendigkeit wird nicht etwa über die Sicherung des Pensionssystems begründet, sondern im aktuellen Parteiprogramm unmittelbar mit der Setzung verknüpft, wonach Österreich »kein Einwanderungsland« sei (FPÖ 2011, S. 5). Das Handbuch freiheitlicher Politik macht diese Verknüpfung noch deutlicher. Familie (bestimmt als Gemeinschaft von Vater, Mutter und Kind/-ern, vgl. FPÖ 2013, S. 103 und 142) wird als »Keimzelle der Gesellschaft«, Familienpolitik als »die Schlüsselpolitik für unsere Zukunft« bestimmt (ebd., S. 140). Als ein zentrales Ziel freiheitlicher Familienpolitik wird der »Anstieg der Geburtenrate« bestimmt. »[F]inanzielle[] Anreize[] für österreichische [sic] Mehrkindfamilien« (ebd., S. 141) und ein »Erziehungsgehalt für inländische [sic] Familien« (ebd., S. 147) sollen sicherstellen, dass dieser Anstieg auch die erwünschte Qualität aufweist. Nicht rein quantitatives Wachstum wird angestrebt, sondern eine Hebung der Fertilität der autochthonen Bevölkerung, die ihre »politisch verursachte[] Geburtsverweigerung« zu überwinden habe (ebd., S. 146). Dabei handle es sich um nicht weniger als »eine Frage des Überlebens unseres Volkes« (ebd., S. 147). Dieser Zugang gipfelt in der Forderung, dass »[g]enerative Beiträge der autochthonen [sic] Bevölkerung« für Pensionsansprüche nach dem ASVG »ohne Ersatzzahlungen berücksichtigt« werden sollen (ebd., S. 162). In anderen Worten: gefordert wird eine Ungleichbehandlung von Eltern nicht nach Staatsbürger_innenschaft (wie in vielen Bereichen üblich), sondern nach Abstammung.
Eben aufgrund der Frauen zugeschriebenen Schutzbedürftigkeit und der Wahrnehmung des weiblichen Körpers als »Wiege der Nation« geht die rechtsextreme Haltung zu sexualisierter Gewalt im Ansinnen patriarchaler Besitzstandwahrung nicht auf. Die regelrechte Sakralisierung des Frauenkörpers erhebt seinen Schutz – oder treffender: seine Kontrolle – zur heiligen Mannespflicht (vgl. Zettelbauer 1999, S. 21). Dieser paternalistische Zugang macht das Anliegen männlicher Privilegiensicherung, für das sexualisierte Gewalt funktional ist, mit dem Eintreten gegen ebenjene Gewalt insofern kompatibel, als der Frau auch im Modus ihrer Verteidigung – als zu Beschützender – ein bestimmter Platz zugewiesen wird: eine Position der Abhängigkeit vom männlichen Beschützer. Was an Widerspruch zwischen dem Interesse an der Aufrechterhaltung gewaltsamer Geschlechterbeziehungen und der Verteidigung des Frauenkörpers übrig bleibt, wird durch das Primat des Ethnischen bzw. Völkischen vermittelt: als des Schutzes bedürftig und würdig gelten demnach nur unsere Frauen. Diesem Paternalismus und Besitzanspruch steht eine Gleichgültigkeit in Bezug auf die anderen – auf deren – Frauen gegenüber (vgl. Mayer/Šori/Sauer 2016, S. 94), die sich auf politischer Ebene etwa an der freiheitlichen Opposition gegen einen vom Ehepartner unabhängigen Aufenthaltsstatus für Frauen ablesen lässt und letztlich die zuvor schon konstatierte Indifferenz gegenüber Gewalt gegen Frauen an sich unterstreicht. Wo sie sich außerhalb des völkischen Kollektivs vollzieht, wird sie nicht selten kulturrelativistisch legitimiert: gewaltsame Geschlechterbeziehungen entsprächen eben der Tradition des Kulturkreises, in dem diese Frauen – ungeachtet ihrer Selbstidentifikation – von Rechten verortet werden.
Während somit vergeschlechtlichte Gewalt innerhalb migrantischer Communities den Rechtsextremen nur interessiert, insoweit sie sich als Beleg für die Rückständigkeit der letzteren und ihre Inkompatibilität mit der »Aufnahmegesellschaft« ins Treffen führen lässt, gelten Übergriffe durch nach völkischen Kriterien als fremd bestimmte Männer auf autochthone Frauen als Angriffe auf das Volk selbst. Gegen sie aufzustehen, gebieten sowohl der völkische Auftrag als auch die Mannesehre. Die weibliche Gebärfähigkeit macht ihren Körper zum Schlachtfeld in jenem ewigen »Ringen der Völker«, das im rechtsextremen Weltbild den Gang der Menschheitsgeschichte prägt. So, wie die Scholle gegen das Eindringen fremder Heere, muss auch der weibliche Körper, über den das Volk sich reproduziert, gegen fremde Einflüsse verteidigt werden.[24]
Nur notdürftig durch kulturalistische Rhetorik modernisiert, ist in dieser Sichtweise das altrechte Ideal der »Rassenreinheit« aufgehoben (vgl. Overdieck 2010). Die Diskreditierung derartiger Rhetorik macht die Thematik der (»Ausländer«‑)Gewalt gegen Frauen für die extreme Rechte besonders attraktiv: allzu sehr würde ein offenes Auftreten gegen binationale Ehen bzw. generell gegen ethnische Grenzen überschreitende sexuelle und amouröse Kontakte den Geruch des Rassistischen und »Ewiggestrigen« tragen, wenn diese Kontakte auf dem Konsens aller Beteiligten basieren. Wo Gewaltanwendung im Spiel ist, können solche Kontakte jedoch nicht nur problematisiert werden, sondern kann die extreme Rechte sich überdies als Verteidigerin von Liberalität, Frauenrechten und Aufklärung inszenieren und damit an gesellschaftlich weit verbreitete Ressentiments anknüpfen.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass der Zugriff der FPÖ auf die Thematik sexualisierter Gewalt in zweierlei Hinsicht als instrumentell zu charakterisieren ist. Zum ersten steht er im Dienst der Sicherung männlicher Vorherrschaft, indem a) die Problematik verharmlost oder dethematisiert wird, wo autochthone Männer als Täter auftreten (was wiederum die Aufrechterhaltung von Gewalt als Mittel zur Bewahrung männlicher Vorherrschaft begünstigt); b) die Problematik ethnisiert und an »fremden« Männern verfolgt wird, was den autochthonen ermöglicht, sich als Beschützer einzusetzen, damit die Abhängigkeit »ihrer« Frauen, ihren Besitzanspruch auf diese und implizit die weibliche Rolle als Erhalterinnen des Volkes zu bekräftigen; c) die eigene Männlichkeit im Zuge der Ethnisierung als aufgeklärt und nicht reformbedürftig konstruiert wird. Zum zweiten bedient die freiheitliche Thematisierung sexualisierter Gewalt die Aufrechterhaltung ethnischer Hierarchien, indem sie in die Erzählungen von »Überfremdung«, »Islamisierung« und vermeintlicher Inkompatibilität außereuropäischer (insbesondere islamischer) Kulturen mit der »westlichen« integriert wird. Der Vorteil der Gewaltthematik gegenüber einem Vorgehen gegen konsensuale geschlechtliche Kontakte über Kulturgrenzen hinweg besteht dabei darin, in der Ablehnung von Gewalt an Frauen auf breite gesellschaftliche Zustimmung zählen, die Punzierung als rassistisch und ewiggestrig vermeiden und stattdessen als liberale Verteidiger von Frauenrechten und aufklärerischen Werten schlechthin posieren zu können.
Vor diesem Hintergrund formulieren wir abschließend einige allgemeine Ableitungen für eine pädagogische Praxis, die einen Beitrag dazu leisten kann, sowohl ethnisierende als auch sexistische Problemrahmungen unplausibler bzw. dysfunktionaler zu machen und entsprechenden Politiken damit ein Stück weit den Boden zu entziehen.
Rechtsextremismus und sexualisierter Gewalt ist gemeinsam, dass sie, allen Stereotypisierungen zum Trotz, nicht auf vermeintliche Risikogruppen eingrenzbar sind. Rechtsextreme tun nichts anderes, als (freilich falsche und menschenverachtende) Antworten auf Fragen und Wünsche zu geben, die sich keineswegs nur unter sozial deklassierten Jugendlichen finden, sondern universeller Natur sind: Wünsche nach Absicherung, leiblicher Sicherheit, Anerkennung, Sinnstiftung und Welterklärung. Insofern ist jede_r potenzielles Zielpublikum der extremen Rechten – ebenso, wie unter den Bedingungen feindseliger, sich durch Weiblichkeit in ihrem Autonomiestreben bedroht wähnender Männlichkeit jeder Mann, ungeachtet des ethnischen Hintergrunds, des sozialen Status oder der Klassenposition, ein potenzieller Sexualstraftäter ist.
Vor diesem Hintergrund sind sowohl Präventionsarbeit gegen rechtsextreme Fanatisierung als auch solche gegen sexualisierte Gewalt als universelle Aufgaben zu verstehen. In beiden Fällen muss bei der Frage angesetzt werden, was rechtsextreme Ideologie und Praxis, was die Handlungsoption des sexualisierten Übergriffes, für die Subjekte attraktiv macht, welche Wünsche ihnen zugrunde liegen. In der Arbeit mit männlichen Jugendlichen und Erwachsenen werden dabei in Teilen für beide Problemkomplexe dieselben Grundthemen zutrage treten: Unsicherheit, Ohnmachtsgefühle, Ängste. Die Kombination aus Angst und Ohnmacht (dem Gefühl, bedrohlichen Situationen schutzlos und handlungsunfähig ausgeliefert zu sein) schafft eine besonders hohe Anfälligkeit für rechtsextreme Angebote. Wie schwer oder leicht es fällt, diese abzulehnen, hängt zum einen von den Ressourcen ab, die dem Subjekt zur Verfügung stehen (positive Beziehungserfahrung, soziale Anerkennung, Selbstreflexionsfähigkeit, Empathie), zum anderen von der Stärke alternativer, nicht auf Abwertung und Ausgrenzung basierender politischer Angebote. Ungeachtet der jeweiligen Ressourcenausstattung ist freilich niemand dazu verurteilt, zum Rechtsextremen oder zum Sexualtäter zu werden: in letzter Konsequenz ist dies immer Ergebnis persönlicher Entscheidung.
Buben- und Männerarbeit gegen Rechtsextremismus[25] wie auch gegen sexualisierte Gewalt hat das Ziel zu verfolgen, die erwähnte Ressourcenausstattung zu verbessern. Ein zentraler Punkt ist dabei die Stärkung von Selbstreflexions- und von Empathiefähigkeit: zum einen der kritischen Selbstbefragung auf die Gründe aggressiver Impulse, die Bewusstmachung von Mechanismen der Abwehr von Eigenanteilen (wie Wünschen nach Faulheit, Geborgenheit und Schwäche) und der Projektion solcher Anteile auf abgewertete andere (Migrant_innen, Frauen), an denen sie verurteilt werden können; zum anderen der Fähigkeit zum Perspektivenwechsel. Ebenso zentral für beide Präventionsanliegen ist die Förderung von Ich-Stärke, die es erleichtert, (Selbst‑)Sicherheit nicht über die Auflösung des Individuums im narzisstischen Größen-Selbst der Nation und/oder über traditionelle Geschlechterrollen und eine hierarchische Einrichtung des Geschlechterverhältnisses zu beziehen. Auch würde ein höheres Maß an Ich-Stärke die klassische Organisationsform der extremen Rechten (mit bis heute weiter Verbreitung über dieses politische Spektrum hinaus) überflüssig machen: den Männerbund als Refugium sich bedroht wähnender (paranoider) Männlichkeit, Arena wechselseitiger Selbstvergewisserung und Schule jener soldatischen Männlichkeit, die mit ihren Idealen der Härte, Gefühllosigkeit und Gleichgültigkeit gegen eigenen und fremden Schmerz auch als Schule der Gewalt zu bestimmen ist.
In diesem Sinne ist beiden Zielen, der Rechtsextremismus- wie der Gewaltprävention, auch dort gedient, wo eben jene Bestandteile traditioneller Männlichkeit – neben Stärke und Härte etwa auch verabsolutiertes Autonomie- und Kontrollstreben bei gleichzeitiger Abwertung sozialer Bezogenheit – problematisiert und mit alternativen Männlichkeitsentwürfen konfrontiert werden. Erinnert sei hier an Adornos 1966 als Konsequenz aus Auschwitz vorgebrachtes Plädoyer für »eine Erziehung […], die nicht, wie früher, auch noch Prämien auf den Schmerz setzt und auf die Fähigkeit, Schmerzen auszuhalten.« Stattdessen müsse
»Erziehung […] Ernst machen mit einem Gedanken, der der Philosophie keineswegs fremd ist: daß man die Angst nicht verdrängen soll. Wenn Angst nicht verdrängt wird, wenn man sich gestattet, real so viel Angst zu haben, wie diese Realität Angst verdient, dann wird gerade dadurch wahrscheinlich doch manches von dem zerstörerischen Effekt der unbewußten und verschobenen Angst verschwinden.« (Adorno 1970 [1966], S. 101)
Nicht zuletzt wären Erfahrungen von Selbstwirksamkeit zu fördern, die es erübrigen, sich in der Unterwerfung anderer als handlungsfähig zu erfahren. Insoweit der Selbstwirksamkeit gesellschaftliche Schranken auferlegt sind, die Ohnmachtserfahrungen unvermeidbar machen, wären ebendiese Beschränkungen als gesellschaftlich bedingte aufzuzeigen, um der Versuchung vorzubeugen, sie als individuelle Unzulänglichkeiten zu verarbeiten, die der Kompensation durch Gewalthandeln bedürfen.
Adorno, Theodor W. (1970 [1966]): Erziehung nach Auschwitz. In: Kadelbach, Gerd (Hg.): Erziehung zur Mündigkeit. Vorträge und Gespräche mit Hellmuth Becker 1959–1969. Frankfurt am Main (Suhrkamp), S. 92–109.
Amesberger, Helga; Halbmayr, Brigitte (Hg.) (2002): Rechtsextreme Parteien – eine mögliche Heimat für Frauen? Opladen (Leske+Budrich).
Bourdieu, Pierre (2005): Die männliche Herrschaft. Frankfurt am Main (Suhrkamp).
Bundeskriminalamt (2016): Sicherheit 2015. URL: http://www.bmi.gv.at/cms/BK/publikationen/krim_statistik/2015/1342016_Web_Sicherheit__2015 (Stand: 30.03.2017).
Bundeskriminalamt (2017): Sicherheit 2015. URL: http://www.bmi.gv.at/cms/BK/publikationen/krim_statistik/2016/Web_Sicherheit_2016.pdf (Stand: 30.03.2017).
Connell, Robert W. [Raewyn] (2006): Der gemachte Mann. Konstruktion und Krise von Männlichkeiten. Wiesbaden (VS).
Dietze, Gabriele (2016): Ereignis Köln. In: Femina Politica 25 (1), S. 93–102.
Dissens e.V. (Hg.) (2012): Geschlechterreflektierte Arbeit mit Jungen an der Schule. Berlin (Eigenverlag). URL: http://www.dissens.de/de/dokumente/jus/veroeffentlichung/Geschlechterreflektierte-Arbeit-mit-Jungen-an-der-Schule.pdf (Stand: 26.08.2017).
Farris, Sara (2017): In the Name of Women's Rights: The Rise of Femonationalism. London (Duke University Press).
FPÖ (2011): Österreich zuerst. Parteiprogramm der Freiheitlichen Partei Österreichs. Graz (Eigenverlag).
FPÖ (2013): Handbuch freiheitlicher Politik. Wien (FPÖ-Bildungsinstitut).
Goetz, Judith (2014): (Re‑)Naturalisierungen der Geschlechterordnung. Anmerkungen zur Geschlechtsblindheit der (österreichischen) Rechtsextremismusforschung. In: FIPU (Hg.): Rechtsextremismus: Entwicklungen und Analysen. Wien (Mandelbaum), S. 40–68.
Jäger, Margarete (1999): Ethnisierung von Sexismus im Einwanderungsdiskurs. Analyse einer Diskursverschränkung. URL: http://www.diss-duisburg.de/1999/09/ethnisierung-von-sexismus-im-einwanderungsdiskurs-analyse-einer-diskursverschrankung (Stand: 29.08.2017).
Kindler, Heinz (2013): Partnergewalt und Beeinträchtigungen kindlicher Entwicklung: Ein aktualisierter Forschungsüberblick. In: Kavemann, Barbara; Kreyssig, Ulrike (Hg.): Handbuch Kinder und häusliche Gewalt. Wiesbaden (Springer VS), S. 27–47.
Lang, Juliane (2015): Familie und Vaterland in der Krise. Der extrem rechte Diskurs um Gender. In: Hark, Sabine; Villa, Paula-Irene (Hg.): Anti-Genderismus, Sexualität und Geschlecht als Schauplätze aktueller politischer Auseinandersetzungen. Bielefeld: (transcript), S. 167–182.
Mayer, Stefanie; Šori, Iztok; Sauer, Birgit (2015): Gendering ›the people‹. Heteronormativity and ›ethno-masochism‹ in populist imaginary. In: Ranieri, Maria (Hg.): Populism, Media, and Education. Challenging Discrimination in Contemporary Digital Societies. London (Routledge), S. 84–104.
Overdieck, Ulrich (2010): Der Komplex der »Rassenschande« und seine Funktionalität für Männlichkeitskonstruktionen in rechtsextremen Diskursen. In: Claus, Robert; Lehnert, Esther; Müller, Yves (Hg.): »Was ein rechter Mann ist...« Männlichkeiten im Rechtsextremismus. Berlin (Dietz), S. 100–109.
Pohl, Rolf (2004): Feindbild Frau. Männliche Sexualität, Gewalt und die Abwehr des Weiblichen. Hannover (Offizin).
Projekt Ideologietheorie (1980): Faschismus und Ideologie 1. Berlin (Argument).
Quatember, Kathrin (2016): Die FPÖ und ihre Frauenbilder. Ein Dossier über die freiheitlichen Haltungen zu Quote, Schwangerschaftsabbruch, Gewalt und Frauenschutz auf der Basis von Primärquellen (unveröffentlichtes Manuskript).
Schiedel, Heribert (2007): Der rechte Rand. Extremistische Gesinnungen in unserer Gesellschaft. Wien (Steinbauer).
Schiedel, Heribert (2014): »National und liberal verträgt sich nicht«. Zum rechtsextremen Charakter der FPÖ. In: FIPU (Hg.): Rechtsextremismus. Entwicklungen und Analysen – Band 1. Wien (Mandelbaum), S. 113–145.
Spindler, Susanne (2017): Beunruhigende Differenz(setzung)en: Männlichkeiten im Kontext Migration. Vortrag im Rahmen der Konferenz Migration und Männlichkeiten, 19.01.2017, Wien.
Strasser, Philomena (2013): »In meinem Bauch zittert alles« – Traumatisierung von Kindern durch Gewalt gegen Mütter. In: Kavemann, Barbara; Kreyssig, Ulrike (Hg.): Handbuch Kinder und häusliche Gewalt. 3. Aufl., Wiesbaden (Springer VS), S. 47–59.
Weidinger, Bernhard (2015): »Im nationalen Abwehrkampf der Grenzlanddeutschen«. Akademische Burschenschaften und Politik in Österreich nach 1945. Wien (Böhlau).
Zettelbauer, Heidrun (1999): Widersprüchliche Körper. Diskursive Konstruktionen um den Frauenkörper im deutschnationalen Milieu um 1900. In: Newsletter Moderne 2 (2), S. 18–21.
Zu (Anti‑)Sexismus im »Einwanderungsdiskurs« (vgl. Jäger 1999), zum rechtsextremen »Diskurs um Gender« (vgl. Lang 2015).
Diese stellt zum einen die zentrale Akteurin des österreichischen Rechtsextremismus dar (zum rechtsextremen Charakter der FPÖ vgl. Schiedel 2014), zum anderen repräsentiert sie nach Umfrage- und Wahlergebnissen der letzten beiden Jahre bis zu ein Drittel der österreichischen Wahlbevölkerung, was ihren Positionen eine entsprechende gesamtgesellschaftliche Aussagekraft verleiht.
http://derstandard.at/1342139052002/Amstettner-Frauenhaus-als-Zielscheibe-fuer-die-FPOe (13.07.2012).
http://www.stopptdierechten.at/2013/06/09/fpo-lausch-wie-ein-abgeordneter-gedeckt-wird/ (13.09.2017).
http://diepresse.com/home/politik/innenpolitik/1414755/Karl-zur-Affaere-Lausch_Fehler-nicht-zu-rechtfertigen (05.06.2013).
Vgl. etwa http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20140513_OTS0174/fp-strache-chemische-kastration-fuer-kinderschaender-endlich-einfuehren (13.05.2014).
ORF-Pressestunde vom 19.04.2015.
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/SNME/SNME_02785/fname_392678.pdf (S. 3f.).
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/NRSITZ/NRSITZ_00083/fname_489434.pdf (S. 259) (13.09.2017).
Puls4, Pro & Contra vom 21.11.2016.
https://www.youtube.com/watch?v=smwsVwplyDc (13.09.2017).
http://www.kleinezeitung.at/politik/innenpolitik/5179124/Kriminalstatistik_Jeder-zehnte-Tatverdaechtige-ist-Asylwerber (06.03.2017).
https://kurier.at/chronik/oesterreich/verurteilungen-auslaender-holen-auf/195.981.633 (29.04.2016).
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20170903_OTS0035/fpoe-schimanek-enormer-anstieg-sexueller-uebergriffe-auf-frauen-zwischen-2014-und-2016 (03.09.2017). Zur Datengrundlage vgl. die parlamentarische Anfragebeantwortung 12935/AB vom 21. August 2017 (https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/AB/AB_12935/imfname_668382.pdf).
Bisweilen wird beides auch miteinander verknüpft, indem Übergriffe auf Kinder – analog zu Gewalt gegen Frauen – kulturalisiert und damit aus dem Eigenkollektiv ausgelagert werden (vgl. http://www.stopptdierechten.at/2013/05/14/fpo-no-unterhalb-jeder-schamgrenze/#more-5819, 14.05.2013).
Vgl. z. B. http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20160128_OTS0258/fp-nepp-fordert-massnahmenpaket-zum-schutz-unserer-frauen (28.01.2016) bzw. http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20160422_OTS0182/fpoe-kitzmueller-schockiert-ueber-neuerliche-sexuelle-gewalttaten-durch-asylwerber (22.04.2016).
http://derstandard.at/2000050138459/Sexualverbrechen-Hoechste-Zeit-zu-handeln (03.01.2017).
Pohl erklärt diese Feindseligkeit aus vorherrschenden Männlichkeitskonstruktionen und der dazugehörigen (phallisch-aggressiven) Verfasstheit männlicher Sexualität. Gesellschaftliche Abwertung des Weiblichen und die hegemonialer Männlichkeit eingeschriebenen Ideale absoluter Autonomie, Kontrolle und Beherrschung lassen (heterosexuelle) Männer die sexuelle Anziehung durch Frauen als bedrohlich im Sinne eines Autonomie-, Macht- und Kontrollverlusts erfahren, worauf sie mit der (mehr oder weniger ausagierten) Abwehr und Abwertung von Weiblichkeit reagieren.
Ähnliche Abspaltungs- und Projektionsmechanismen sind – im Einklang mit Pohls Analyse – auch an nicht-rechtsorientierten Männern zu beobachten, die ihrerseits Machismo und Gewalt gegen Frauen als exklusives Merkmal rechter Männlichkeit begreifen wollen.
Vgl. das freiheitliche Bekenntnis zur »deutschen Volks- [sic], Sprach- und Kulturgemeinschaft« (FPÖ 2011, S. 2)
Die völkische Regulierung weiblicher Sexualität macht bei der Definition unerwünschter Sexual- und insbesondere Reproduktionspartner nicht Halt, sondern richtet sich auch gegen andere Formen der Verweigerung völkisch erwünschten Reproduktionsverhaltens: den »Gebärstreik« autochthoner Frauen im Allgemeinen und Schwangerschaftsabbrüche im Besonderen. In der Diktion christlicher Fundamentalist_innen spricht das FPÖ-Handbuch etwa von der Gebärmutter als »Ort mit der höchsten Sterbewahrscheinlichkeit in unserem Land« und fordert, die Vornahme von Abtreibungen gesetzlich zu erschweren (FPÖ 2013, S. 160).
Vgl. über die hier angerissenen Grundlinien hinaus (Dissens e.V. 2012), insbesondere den Beitrag von Andreas Hechler zu »Männlichkeitskonstruktionen, Jungenarbeit und Neonazismus-Prävention«.