Wie grundlegend ist die Allgemeine Psychologie für die Psychologie,wie grundlegend sollte sie sein?
DOI:
https://doi.org/10.30820/8247.04Schlagworte:
Allgemeine Psychologie, Informationsverarbeitungsparadigma, Zeichen, Semiotik, computationale Theorie des Geistes (CTM)Abstract
In dem Beitrag wird versucht, die Allgemeine Psychologie im deutschsprachigen Raum kritisch dahingehend zu analysieren, ob sie als zentrales Grundlagenfach den anderen psychologischen Teilfächern die theoretischen Grundlagen bietet. Dazu gehören auch die erkenntnistheoretische Rahmung und die Explikation der ontologischen Verpflichtungen. Anhand zweier ausgewählter Texte, denen man eine gewisse Repräsentativität für das Selbstverständnis der Allgemeinen Psychologie unterstellen kann, wird gezeigt, dass die Allgemeine Psychologie dominant auf das Verständnis des Psychischen als Informationsverarbeitung festgelegt ist. Es soll gezeigt werden, dass es sich um eine auf die syntaktische Zeichendimension verkürzte semiotische Perspektive handelt. Soll die Allgemeine Psychologie grundlegend sein, muss sie diese Perspektive so erweitern, dass Psychisches als Zeichenprozess auch mit der pragmatischen und semantischen Dimension erkenntnistheoretisch und ontologisch fundiert wird. Dazu werden einige Argumente präsentiert.Veröffentlicht
24.07.2018
Zitationsvorschlag
Mack, Wolfgang. 2018. „Wie Grundlegend Ist Die Allgemeine Psychologie für Die Psychologie,wie Grundlegend Sollte Sie Sein?“. Journal für Psychologie 26 (1):49-73. https://doi.org/10.30820/8247.04.
Ausgabe
Rubrik
Schwerpunkt
Lizenz
Diese Lizenz erlaubt die private Nutzung und unveränderte Weitergabe, verbietet jedoch die Bearbeitung und kommerzielle Nutzung. Weitere Informationen finden Sie unter: https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/
Die Bedingungen der Creative-Commons-Lizenz gelten nur für Originalmaterial. Die Wiederverwendung von Material aus anderen Quellen (gekennzeichnet mit Quellenangabe) wie z. B. Schaubilder, Abbildungen, Fotos und Textauszüge erfordert ggf. weitere Nutzungsgenehmigungen durch den jeweiligen Rechteinhaber.