Der Einfluss von Scham und Beschämung auf die subjektive Handlungsfähigkeit im Kontext von Armut

Eine sozial-phänomenologische Untersuchung

Autor/innen

  • Franz Erhard

DOI:

https://doi.org/10.30820/0942-2285-2024-1-31

Schlagworte:

subjektive Armut, Handlungsfähigkeit, Anerkennung, Scham, Beschämung, Phänomenologie

Abstract

Der Beitrag untersucht den Zusammenhang zwischen Armut und subjektiver Handlungsfähigkeit. Es wird argumentiert, dass Missachtungserfahrungen hierfür eine entscheidende Rolle spielen. Menschen in Armut erleben oft Beschämungen, die ihr Selbstund Weltbild beeinträchtigen. Sie beginnen, ihre eigene Lage abzuwerten und bilden eine schamhafte Selbstverachtung aus. Diese Scham führt zu Resignation, Demoralisierung und Passivität. Der Beitrag beleuchtet die theoretischen Hintergründe für diese Argumentation und verknüpft sie mit empirischen Fallbeispielen. Es wird gezeigt, dass Armut nicht allein den Eindruck einer blockierten Zukunft hinterlässt, sondern auch das Gefühl mit sich bringt, ausgeschlossen zu sein und keinen Anschluss mehr zu finden. Diesbezüglich wird die Bedeutung sozialer Anerkennung und deren Einfluss auf die Konstitution des Erfahrungssubjekts betont. Gleichzeitig verdeutlichen die Ergebnisse auch, dass Schamerfahrungen in Armut nicht zwangsläufig zu Selbstverachtung führen sondern auch zu Auflehnung und Widerstand führen können.

Autor/innen-Biografie

Franz Erhard

Franz Erhard, Dr. phil., ist Soziologe an der Universität Siegen (Deutschland), Seminar für Sozialwissenschaften. Seine Forschungsinteressen liegen im Bereich Armut und Wohlfahrt, soziale Innovation und gesellschaftliche Transformation, Gewalt und Konflikt sowie qualitative Methoden. Er studierte Kulturwissenschaften in Leipzig und Rom.
34113

Downloads

Zitationsvorschlag

Erhard, Franz. 2024. „Der Einfluss Von Scham Und Beschämung Auf Die Subjektive Handlungsfähigkeit Im Kontext Von Armut: Eine Sozial-phänomenologische Untersuchung“. Journal für Psychologie 32 (1):31-50. https://doi.org/10.30820/0942-2285-2024-1-31.