Kooperation als Bearbeitung von Un-/Gleichzeitigkeit
Zur zeitlichen Konstitution sonderpädagogischer Zuständigkeit
DOI:
https://doi.org/10.30820/0942-2285-2026-1-132Schlagworte:
Kooperation, Sonderpädagogik, Inklusion, zeitliche Ordnung, sonderpädagogische ZuständigkeitAbstract
Der Beitrag leuchtet aus, inwiefern Kooperation im Unterricht über zeitliche Ordnungen beschrieben werden kann und wie unterschiedliche Modi von Zeitlichkeit (Chronos, Rhythmus) sonderpädagogische Zuständigkeit hervorbringen. Anhand des Stundenplans eines Sonderpädagogen sowie einer ethnografischen Unterrichtsbeobachtung an einer Grundschule wird herausgearbeitet, dass sich Kooperation als geteilte Ausrichtung an einer Gleichzeitigkeit verstehen lässt. Indem über personelle Zuständigkeiten Eigenzeiten einzelner Schüler:innen berücksichtigt werden, erscheint Kooperation auch als Bearbeitung von Ungleichzeitigkeit. Mit Blick auf die sonderpädagogische Zuständigkeit zeigt sich Zeit als knapp bemessene und über Klassen hinweg zu verrechnende Größe, welche in der zeitlichen Kopplung an bestimmte Schüler:innen, Fächer und Klassen entsteht. Diese im Stundenplan festgelegten Kopplungen werden nicht als starre Vorgaben gedeutet, sondern im unterrichtlichen Vollzug fortlaufend aktualisiert und neu abgestimmt.
Zitationsvorschlag
Hofstetter, Daniel, und Annette Koechlin. 2026. „Kooperation Als Bearbeitung Von Un- Gleichzeitigkeit: Zur Zeitlichen Konstitution sonderpädagogischer Zuständigkeit“. Journal für Psychologie 34 (1):132-51. https://doi.org/10.30820/0942-2285-2026-1-132.
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